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2.4 WMS-Beziehende nach Anspruchskreis

2. Wiener Mindestsicherungsbeziehende im Detail

Erläuterungen

EU und EWR: Personen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (ohne Österreich), des Europäischen Wirtschaftsraums und assoziierte Staaten.

Drittstaat und Andere: Unter diesem Begriff werden Personen mit Staatsangehörigkeit außerhalb von EU und EWR zusammengefasst, sofern sie keine Asylberechtigung aufweisen.

Zusätzlich zur Gesamtzahl der Personen können mithilfe des Dropdown-Menüs die Zielgruppen der WMS dargestellt werden:

Minderjährige: Minderjährige sowie Schüler*innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in der BG der Eltern (kein eigener Leistungsanspruch).

U25: Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren.

Arbeitsfähige (25+): Arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren.

Dauerleistung (25+): Dauerhaft arbeitsunfähige und Personen im Regelpensionsalter.

Für Männer und Frauen stehen getrennte Darstellungen zur Verfügung. In den Auswertungen der Monatszahlen ist die dritte Geschlechtsoption zwar bereits berücksichtigt, kann aber aufgrund der geringen Fallzahlen nicht getrennt dargestellt werden.