2.6 WMS-Beziehende nach Einkommensart
Erläuterungen
Beziehende können über mehrere Einkommen verfügen. Zur besseren Lesbarkeit dieser Darstellung werden die Einkommen priorisiert, sodass den Beziehenden in der Reihenfolge Erwerbseinkommen vor AMS-Leistungen vor Familieneinkommen vor Pensionseinkommen vor sonstigen Einkommen jeweils nur eine Einkommensart zugeordnet wird.
Die Familienbeihilfe gilt in der WMS als nicht anrechenbares Einkommen und wird bei der Einkommensberechnung der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt.
AMS-Leistung: Alle Leistungen des Arbeitsmarktservice wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Familienbezogene Einkommen: Umfassen Einkommen wie Unterhalt oder Kinderbetreuungsgeld.
Erwerbseinkommen: Alle Einkommen aus Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie Lehrlingsentschädigung.
Sonstige Einkommen: Enthält beispielsweise Grundversorgung für Asylberechtigte, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Stipendien u. ä.
Pensionseinkommen: Umfasst alle Arten von Pensionsbezug, darunter Alters-, Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenpension.
Zusätzlich zur Gesamtzahl der Personen können mithilfe des Dropdown-Menüs die Zielgruppen der WMS angezeigt werden:
U25: Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren.
Arbeitsfähige (25+): Arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren.
Für Minderjährige und Dauerleistung (25+) erfolgt keine getrennte Darstellung, da diese in der Regel über kein Einkommen verfügen.
Für Männer und Frauen stehen getrennte Darstellungen zur Verfügung. In den Auswertungen der Monatszahlen ist die dritte Geschlechtsoption zwar bereits berücksichtigt, kann aber aufgrund der geringen Fallzahlen nicht getrennt dargestellt werden.