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2.7 Einkommenshöhe nach Einkommensart

2. Wiener Mindestsicherungsbeziehende im Detail

Erläuterungen

Die Familienbeihilfe gilt in der WMS als nicht anrechenbares Einkommen und wird bei der Einkommensberechnung der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt.

Einkommen gesamt: Durchschnittliche Einkommenshöhe gerechnet über alle Personen, die über ein Einkommen verfügen.

AMS-Leistung: Alle Leistungen des Arbeitsmarktservice wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Familienbezogene Einkommen: Umfasst Einkommen wie Unterhalt oder Kinderbetreuungsgeld.

Erwerbseinkommen: Alle Einkommen aus Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie Lehrlingsentschädigung.

Sonstige Einkommen: Enthält beispielsweise Grundversorgung für Asylberechtigte, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Stipendien u. ä.

Pensionseinkommen: Umfasst alle Arten von Pensionsbezug, darunter Alters-, Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenpensionen. Die Spitzen im Mai und November stellen die Sonderzahlungen durch die pensionsauszahlenden Stellen dar.

Zusätzlich zur Gesamtzahl der Personen können mithilfe des Dropdown-Menüs die Zielgruppen der WMS angezeigt werden:

U25: Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren.

Arbeitsfähige (25+): Arbeitsfähige Erwachsene ab 25 Jahren.

Für Minderjährige und Dauerleistung (25+) erfolgt keine getrennte Darstellung, da diese in der Regel über kein Einkommen verfügen.

Für Männer und Frauen stehen getrennte Darstellungen zur Verfügung. In den Auswertungen der Monatszahlen ist die dritte Geschlechtsoption zwar bereits berücksichtigt, kann aber aufgrund der geringen Fallzahlen nicht getrennt dargestellt werden.