4.8 Vegetationstechnische Pflegemaßnahmen
Alle Grünräume erfordern regelmäßige Pflege. Nähere Bestimmungen zur Pflege von Grünräumen sind in der ÖNORM L 1120 „Gartengestaltung und Landschaftsbau – Pflegearbeiten“ angeführt. Auch die Sicherstellung von betreffenden Vorgaben des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes (ASchG) wird durch regelmäßige Pflegemaßnahmen abgedeckt. Laut § 21 Arbeitnehmerschutzgesetz müssen:
- „(2) Arbeitsstätten in Gebäuden […] möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer angemessene künstliche Beleuchtung ausgestattet sein.“
Des Weiteren muss nach § 22 Arbeitnehmerschutzgesetz folgendes gegeben sein:
- „(6) Soweit die Zweckbestimmung der Räume und die Art der Arbeitsvorgänge dies zulassen, müssen Arbeitsräume ausreichend natürlich belichtet sein und eine Sichtverbindung mit dem Freien aufweisen. Bei der Anordnung der Arbeitsplätze ist auf die Lage der Belichtungsflächen und der Sichtverbindung Bedacht zu nehmen.“
Das Ausmaß der Pflege, Instandhaltung und der damit verbundenen Kosten wird einerseits durch die Begrünungsform (Selbstklimmer, Gerüstkletterpflanzen, fassadengebundene Systeme) bestimmt, andererseits durch die Erschließung und Zugänglichkeit des Objektes (z. B. ist nicht überall die Aufstellung von Hubsteigern möglich).

Bei bodengebundenen Begrünungen mit Kletterpflanzen sind Pflegemaßnahmen je nach Servicelevel mindestens einmal jährlich durchzuführen (ÖNORM L 1136). Meist ermöglicht eine regelmäßige Sichtkontrolle das rechtzeitige Erkennen von notwendigen Maßnahmen. Fassadengebundene Systeme müssen hingegen aufgrund der technischen Komplexität (z. B. Bewässerungssystem, Datenlogger) bedarfsgerecht und gegebenenfalls in kürzeren Abständen gewartet und instandgesetzt werden – ein Ausfall der Technik kann zu erheblichen Schäden sowie zu einem Absterben der Pflanzen führen. Falls bei bodengebundenen Begrünungen kein Bewässerungssystem erforderlich ist, sind organische, auf den Pflegeaufwand abgestimmte Düngemittel zu empfehlen. Organische Dünger aus pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen sind die ökologische Alternative zu energieaufwändig hergestellten mineralischen Düngern.
Folgende vegetationstechnische Pflegemaßnahmen sind empfohlen:
- Beigabe von Feststoffdünger (wenn kein Flüssigdünger verwendet wird)
- Rückschnitt von Gras- und Krautvegetation
- Form-, Erziehungs- sowie Rückschnitte
- Entfernung von Fremdvegetation
- Entfernung und Ersetzen von ausgefallener Vegetation
- Entfernung von abgefallenem Laub
- Austausch bzw. Ergänzung von Substrat bzw. Substratersatz
Wo Leitern nicht mehr ausreichen (ab ca. 5 m) ist für die Errichtung, Pflege und Instandhaltung der Einsatz von Hubsteigern, Hebebühnen oder Kletterpersonal notwendig. Bei der Benutzung von Verkehrsflächen ist auf die notwendige Einholung von Genehmigungen (z. B. für Hubsteiger) zu achten. Zufahrtsmöglichkeiten durch Höfe oder Tore sind in der Planung ebenfalls zu berücksichtigen. Bei Bekletterung wird die Verwendung eines geprüften Anseilsystems sowie die Zusammenarbeit mit Fachpersonal mit einschlägiger Ausbildung für die Pflege empfohlen. Eine dauerhafte Erreichbarkeit der Begrünung sollte gewährleistet sein.
