4.7 Gebäudehöhe und Begrünungshöhe
Bei bodengebundener Fassadenbegrünung kann eine maximale Höhe von 30 m (ca. 8 Stockwerke) begrünt werden (ÖNORM L 1136, Anhang A). Diese Angabe wird durch die maximale Wuchshöhe der Pflanze bestimmt. Die Aufbauhöhen der fassadengebundenen Begrünungen erlauben durch die Systemvielfalt unterschiedliche, kaum eingeschränkte Höhen. Je nach eingesetztem System sind insbesondere die sich ändernden Windverhältnisse in oberen Stockwerken zu berücksichtigen, da diese den Winddruck bestimmen und somit die Gefahr, dass Pflanzen oder Systemteile abbrechen oder verweht werden.
Die maximale Pflanzhöhe wird unter Umständen durch die Erreichbarkeit für Pflegemaßnahmen eingeschränkt (Reichweite des Hubsteigers). Auch die Zufahrtsmöglichkeit für notwendige Geräte muss bedacht werden. Alternativ wird die Pflege bei Wolkenkratzern durch qualifiziertes Kletterpersonal oder in Wartungskörben an Seilsystemen durchgeführt.
