Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung
Die Parkraumüberwachung (MA 67) führt Verwaltungsstrafverfahren bei Übertretungen nach der StVO 1960, dem Parkometergesetz 2006, dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und Verfahren gemäß § 4 Abs. 6 der Verordnung betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder durch. Sie erlässt Kostenbescheide nach straßenpolizeilichen Vorschriften bei verkehrsbeeinträchtigend abgestellten Fahrzeugen oder nach Entfernungen gemäß § 5 der Verordnung betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder, wenn gegen einen nach § 57 AVG erlassenen Bescheid Einwand erhoben wurde. Zudem ordnet sie zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kurzparkzonen Personal an die Landespolizeidirektion Wien ab.
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Projekt- und Schwerpunktüberblick
Neue Mitarbeiter*innen in der Parkraumüberwachung
Es wurden aus 1.894 Bewerber*innen 65 neue Überwachungsorgane rekrutiert. Dafür wurde das neu entwickelte, mehrstufige Auswahlverfahren angewandt, welches der Feststellung der tatsächlichen Eignung der neuen Mitarbeiter*innen dient und besonders auf die sozialen Kompetenzen der Bewerber*innen abzielt. Ebenso wurden im Innendienst der MA 67 von 173 Bewerber*innen 21 neue Mitarbeiter*innen aufgenommen, um für die erhöhten Aufkommen im Kund*innenkontakt weiterhin gerüstet zu sein. Zudem wurde im Jahr 2025 vermehrt ein Fokus auf ein verstärktes Schulungsangebot im Bereich des Kund*innen- und Konfliktmanagements gelegt, um das angebotene Kund*innenservice weiter erhöhen zu können. Hierzu erfolgten interne sowie externe Umfragen, welche zur Verbesserung der Servicequalität beitrugen.