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Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung

Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Die Parkraumüberwachung (MA 67) führt Verwaltungsstrafverfahren bei Übertretungen nach der StVO (Straßenverkehrsordnung) 1960, dem Parkometergesetz 2006, dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und Verfahren gemäß § 4 Abs. 6 der Verordnung betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder durch. Sie erlässt Kostenbescheide nach straßenpolizeilichen Vorschriften bei verkehrsbeeinträchtigend abgestellten Fahrzeugen oder nach Entfernungen gemäß § 5 der Verordnung betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder, wenn gegen einen nach § 57 AVG erlassenen Bescheid Einwand erhoben wurde. Zudem ordnet sie zur Überwachung des ruhenden Verkehrs, sowie der Kurzparkzonen Personal an die Landespolizeidirektion Wien ab.

Weiterführende Informationen zum Inhalt: Zur FachabteilungKontaktadressen

Projekt- und Schwerpunktüberblick

Neue Mitarbeiter*innen in der Parkraumüberwachung

Es wurden aus 1.488 Bewerber*innen 64 neue Überwachungsorgane rekrutiert. Dafür wurde das neu entwickelte, mehrstufige Auswahlverfahren angewandt, welches der Feststellung der tatsächlichen Eignung der neuen Mitarbeiter*innen dient und besonders auf die sozialen Kompetenzen der Bewerber*innen abzielt. Ebenso wurden im Innendienst der MA 67 von 581 Bewerber*innen 26 neue Mitarbeiter*innen aufgenommen, um für die erhöhten Aufkommen im Kund*innenkontakt weiterhin gerüstet zu sein. Zudem wurde im Jahr 2024 vermehrt ein Fokus auf ein verstärktes Schulungsangebot im Bereich des Kund*innen- und Konfliktmanagements gelegt, um das angebotene Kund*innenservice weiter erhöhen zu können. Hierzu erfolgten interne sowie externe Umfragen, welche zur Verbesserung der Servicequalität beitrugen.

Überwachung und Führung der Verwaltungsstrafverfahren betreffend stationslose elektrische Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder

Mit 1.6.2023 trat die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder in Kraft. Die Überwachung dieser Verordnung erfolgt durch die Parkraumüberwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien, welche dahingehend von der MA 67 geschult wurden.

Im letzten Jahr wurden 17.016 Beanstandung durchgeführt, wobei die Einleitung und Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren ebenfalls von der MA 67 übernommen wurde.

Durch die strengeren Regelungen, das Bemühen der Stadt Wien um Reduzierung der Leih-E-Scooter und die Kontrollen der Abteilung ist es gelungen, die vorherrschende Situation betreffend der abgestellten elektrischen Klein- und Miniroller erheblich zu verbessern.

Neue Dienstbekleidung für die Parkraumüberwachungsorgane

Seit Mai 2024 sind die Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachung in der neuen Dienstkleidung der Parkraumüberwachungsgruppe auf Wiens Straßen unterwegs. Diese besteht aus Mehrzweck- und Regenjacke, Wollweste, Rollkragenpullover, Langarm- und Kurzarmfunktionsshirt, Sommer- und Winterhose, Haube, Alltags- und Sommerkappe sowie Handschuhen mit Touchfunktion. Bei der Auswahl und Zusammenstellung aller Teile standen hohe Funktionalität für den Außendienst, bei gleichzeitigem angenehmen Tragekomfort für die Mitarbeiter*innen, im Mittelpunkt. Verschiedene Kombinationsmöglichkeiten für unterschiedliche Wetterlagen ermöglichen einen ganzjährlichen alltagstauglichen Einsatz im Wiener Stadtgebiet. In einem mehrjährigen Prozess entstand ein modernes, mit der MA 53 - Kommunikation und Medien abgestimmtes, Design mit starkem Bezug zur Stadt Wien. Sicherheitsrelevante Komponenten wie Reflektorstreifen und reflektierende Materialien runden das stimmige Gesamterscheinungsbild ab.

SENPA – sensorgestützte Parkraumüberwachung

Zur effizienteren Kontrolle der flächendeckenden Kurzparkzone sollen künftig Fahrzeuge mit speziellen Sensoren zur automatisierten Kennzeichenerfassung eingesetzt werden und damit die Mitarbeiter*innen der MA 67 in den weitläufigen Stadtgebieten unterstützt werden. Ab Ende 2026 sollen die sogenannten „Scan Cars“ zum Einsatz kommen und zur effektiveren Kontrolle in den Flächenbezirken beitragen. Bereits 2024 wurde die MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen bei der Ausarbeitung der entsprechenden Änderung der Gesetzesgrundlage unterstützt. Dies ist die Grundlage für die geplante Umsetzung. Ebenso wurden die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen für die Suche nach einem geeigneten Anbieter vorbereitet, welche im Jahr 2025 unter der Leitung der MA01 – Wien Digital erfolgt.