2. Klimaanpassung

2.3 Stadtentwicklung und -planung

Wo steht Wien mit den Umsetzungen?

Im Wiener Klimafahrplan sind 2 Hebel identifiziert. Deren Umsetzungsfortschritte werden in diesem Kapitel zusammengeführt.

„Wir setzen mit dem Klimafahrplan auf den massiven Ausbau alternativer Energien, auf ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten und auf eine klimafitte Transformation der Stadt. Wir haben in den vergangenen 5 Jahren eine Rekordbegrünungsoffensive gestartet mit 344 „Raus aus dem Asphalt“- Projekten, mit denen wir den Straßenraum entsiegelt, begrünt und gekühlt haben. Der Modal Split weist erstmals aus, dass ¾ der Wiener*innen ihre Wege umweltfreundlich zurücklegen, als zu Fuß, mit dem Rad oder mit den Öffis. Zusätzlich investieren massiv in erneuerbare Energie, um bis 2040 klimaneutral zu sein. Zuletzt haben wir die 500. Photovoltaik-Anlage eröffnet oder einen Meilenstein mit der ersten Tiefengeothermie-Anlage Wiens in der Seestadt Aspern gestartet, die im Vollbetrieb 200.000 Haushalte mit Wärme versorgt. Wir sind auf einem guten Weg, haben aber auch noch viel vor.“

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Mag.a Ulli Sima, Amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke (Copyright: Dieter Steinbach)

HEBEL 1: Klimagerechte Stadtentwicklung als verbindliches Prinzip in allen Planungsphasen verankern

Definition und Verankerung von konkreten Zielvorgaben einer klimaangepassten Stadtentwicklung

Klimaangepasste und ressourcenschonende Stadtstrukturen als Kernpriorität verankert

Die Verankerung der Zielvorgaben einer klimaangepassten und ressourcenschonenden Stadt findet sich in den übergeordneten Strategiedokumenten Smart Klima City Strategie Wien und Wien-Plan wieder. Auch wird die Kreislaufwirtschaftsstrategie (Wiener Weg der Ressourcenschonung) in Zukunft eine neue strategische und planerische Grundlage sein (siehe dazu auch „Kreislaufwirtschaft“, Kapitel 1.4 Überregionale Aspekte und Kreislaufwirtschaft).

Stadtteilentwicklungskonzepte und städtebauliche Leitbilder greifen diese zentralen Vorgaben auf. Diese Instrumente kommen bei den Zielgebieten der Stadtentwicklung zur Anwendung. Als Leitprinzip der klimaresilienten Stadtentwicklung gilt, dass durch städtebauliche Vorhaben positive klimatische Wirksamkeiten möglichst erhalten oder verbessert werden sollten. Dafür liegt die Stadtklimaanalyse Wien vor, die eine Ersteinschätzung für Kaltluftentstehungsgebiete oder Überwärmungsgebiete gibt (siehe dazu auch „Verbindliche Durchführung von klimatologischen Detailuntersuchungen“, Kapitel 2.3 Stadtentwicklung und -planung, Hebel 1; „Umgang mit stadtklimatisch hochwirksamen Flächen“, Kapitel 2.3 Stadtentwicklung und -planung, Hebel 2).

Der Wien-Plan (Stadtentwicklungsplan 2035) mit zentralen Vorgaben

Aufbauend auf der Smart Klima City Strategie Wien legt der neue Wien-Plan die übergeordneten Zielsetzungen für die Stadtentwicklung bis 2035 fest. Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft sind die zentralen Säulen für die zukünftige Stadtentwicklung. In den Grundsätzen des Wien-Plans sind weitere Kernthemen für eine klimaangepasste Stadtentwicklung festgehalten: Bodenschutz, Ressourcenschonung, vorausschauende Planung, Daseinsvorsorge, umweltfreundliche Mobilität, lebendige Stadtteile und Wettbewerbsfähigkeit. In acht Themenfeldern werden die strategischen Grundsätze sowie Regeln und Maßnahmen für die klimafitte Entwicklung der Stadt Wien festgelegt.

Zum Beispiel wird im Leitbild zur Siedlungsentwicklung die Durchführung von stadtklimatologischen Detailanalysen und die Vorschreibung von Dach- und Fassadenbegrünung beschrieben. Für den öffentlichen Raum sind neue Richtwerte für den Begrünungs- und Überschirmungsgrad durch Bäume bei Neu- und Umgestaltungen von Straßen und Plätzen festgelegt worden. Die „Wiener Gartenstraße“ erweitert das Grünraumangebot, so dass entsiegelte, intensiv begrünte Aufenthalts- und Erholungsbereiche mit hoher klimatischer Wirksamkeit zukünftig Wiens Straßen ein neues Bild geben sollen.

Der bis in das Frühjahr 2025 gültige STEP 2025 hat auch bereits die Ziele einer klimaangepassten Stadtentwicklung aufgegriffen und verankert.

Stadtteilentwicklungskonzept (SEK) und städtebauliche Leitbilder (SL) konkretisieren die Zielvorgaben auf die Stadtteilebene

Zwischen der Ebene des Stadtentwicklungsplanes und der Ebene des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes vermittelt die „Zwischenebene“. Die im Leitfaden Zwischenebene beschriebenen Instrumente und die damit verbundenen prozessualen und inhaltlichen Festlegungen sind die Grundlage für die Abwicklung von Stadtteilplanungen. Durch die Instrumente Stadtteilbezogenes Entwicklungskonzept (SEK) und Städtebauliches Leitbild (SL) werden die strategischen städtebaulichen Ziele und Grundsätze sowie die städtischen Klimaziele auf die konkrete Ebene der Stadtteilplanung heruntergebrochen. Die Bearbeitung eines SEK oder SL ist entsprechend den Vorgaben des Masterplan Partizipation mit einem adäquaten Beteiligungsprozess zu begleiten.

Einsatz der Klimacheckliste

Eine Klimacheckliste zur Umsetzung der klimarelevanten Leitziele für Stadtentwicklung, Gestaltung und Projektierung wurde im Jahr 2020 von der Stadtentwicklungskommission (STEK) beschlossen. Diese Checkliste hat sich so weiterentwickelt, dass diese in Form des Wiener Klimachecks für Gesetze und Verordnungen wie auch des Klimachecks für Bauvorhaben umgesetzt wird. Darüber hinaus werden die Projekte der Stadtentwicklung entsprechend den deklarierten Klimazielen und den definierten Qualitätssicherungsprozessen umgesetzt.

Festschreibung von Klimaanpassungskriterien in öffentlichen Ausschreibungen und Wettbewerben

Ausschreibungen der Stadt Wien inkludieren Anpassungskriterien

Klimaanpassungskriterien werden entsprechend den Zielvorgaben der Stadtplanung für jedes Vorhaben sowohl auf Ebene des Städtebaus als auch in der Architektur projektspezifisch entwickelt. Entsprechend variieren dabei auch die Schwerpunkte, die im Rahmen der Projektentwicklung und in den Ausschreibungen gesetzt werden. Für städtebauliche Leitbilder wurden vorgegebene Textbausteine (laut Leitfaden Zwischenebene) entwickelt, die auf Klimaschutz und Klimaanpassung eingehen.

Im Hochbau gibt es Ausschreibungsverfahren der Stadt Wien, die Kriterien der Klimaanpassung, aber auch des Klimaschutzes und Kreislaufwirtschaft vorschreiben und somit in Umsetzung bringen. Dies betrifft etwa Bildungsbauten, Sportstätten, Einkaufsstätten oder Amtshäuser.

Bauträgerwettbewerbe des Wohnfonds Wien berücksichtigen Klimakriterien

In Bauträgerwettbewerben des wohnfonds_wien fließen Kriterien zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft ein: Sowohl in die Ausschreibungskriterien für Bauträgerwettbewerbe als auch in die Besetzung der Jurymitglieder mit Expertise in klimatischen Belangen. Die Kriterien werden in den Jurybeurteilungen berücksichtigt, wodurch die Forderungen sichtbar mit relevanter Gewichtung ausgestattet werden. Die Ziele werden über den Grundstücksbeirat und den Qualitätsbeirat des wohnfonds_wien mitgetragen.

Auch für Verfahren ohne konkurrierende Einreichungen finden Kriterien in Form von Auflagen und Empfehlungen des Grundstücksbeirats für einzelne geförderte Wohnbauten Berücksichtigung.

Methodische Entwicklung und Etablierung eines Wiener Klimaanpassungschecks

Überlegungen zum Klimaanpassungscheck in laufende Prozesse integriert

Im Regierungsabkommen aus dem Jahr 2020 und im Wiener Klimafahrplan aus dem Jahr 2022 wird die Notwendigkeit eines Klimaanpassungschecks für neue Vorhaben im direkten Einflussbereich der Stadt Wien formuliert. Dieser Check soll garantieren, dass bei Bau- und Stadtentwicklungsvorhaben die Stadtklimaanalyse als Arbeitsgrundlage verwendet wird. Aufgrund von bereits bestehenden Prozessen der Integration von stadtklimatischem Wissen (siehe dazu auch „Verbindliche Durchführung von klimatologischen Detailuntersuchungen“, Kapitel 2.3 Stadtentwicklung und -planung, Hebel 1) wurde kein eigenes Instrument entwickelt.

Wiener Klimacheck für Bauvorhaben wie auch Gesetze und Verordnungen als neue Instrumente entwickelt und rechtlich verankert

Der Klimacheck für Bauvorhaben unterstützt die Umsetzung des Wiener Klimafahrplans und somit das Erreichen der Wiener Klimaziele. Geplante Bauvorhaben der Stadt Wien sind im Stadium der Vorbereitung und Planung zur Umsetzung hinsichtlich Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft zu bewerten. Damit werden die Wiener Klimaziele systematisch berücksichtigt und allfällige Optimierungspotenziale sichtbar.

Der Klimacheck für Bauvorhaben leitet sich von den Hebeln des Klimafahrplans für Klimaschutz und Klimaanpassung und den Prinzipien des zirkulären Bauens ab. Die verantwortlichen Abteilungen der Stadt Wien wenden den Klimacheck für Bauvorhaben künftig im Zuge der Planung und bestehender Auditprozesse an. Das betrifft zum Beispiel den Bau von Schulen, Straßen und grünen Infrastrukturen. Kriterien aus bestehenden qualitätssichernden Instrumenten werden schrittweise aufgenommen und so der Klimacheck laufend weiterentwickelt.

Der Wiener Klimacheck wurde im Jahr 2025 im Wiener Klimagesetz (Wr. KG) verankert und von der Magistratsdirektion Bauen und Technik (MD-BD) in Kooperation mit der Magistratsdirektion Bereichsleitung für Klimaangelegenheiten der Stadt Wien entwickelt.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind explizit von der Verpflichtung zur Durchführung eines Klimachecks ausgenommen. Die Auseinandersetzung mit dem Themenbereich Klima erfolgt im Zuge des Widmungsverfahrens, gegebenenfalls im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung.

Monitoring der Erreichbarkeit von öffentlich zugänglichen Grünflächen

Erreichbarkeit von Grünräumen im digitalen Stadtplan (Umweltgut) ersichtlich

Hierzu kann auf „Förderung der Erreichbarkeit von Erholungsräumen mit dem Umweltverbund“ im Kapitel 2.2 Ökosysteme, Natur- und Erholungsräume, Hebel 2 verwiesen werden.

Grün- und Freiraumkennwerte sind einzuhalten

Die Versorgung durchöffentliche Grünflächen im Rahmen der Stadterweiterung ist entsprechend den Grün- und Freiraumkennwerten im Wien-Plan vorzunehmen. Diese definieren das Ausmaß an Grün- und Freiräumen, das bei Neuplanungen je Einwohner*in erforderlich ist. Dabei wird zwischen der Nachbarschafts-, Wohngebiets- und Stadtteilebene und Region differenziert (siehe Fußnote Nr. 1).

Die Grün- und Freiraumkennwerte kommen im Rahmen des Grünraumscreenings bei neuen städtebaulichen Projekten zur Anwendung. Das Screening dokumentiert den Status Quo der Grün- und Freiraumversorgung mit Hilfe der Grün- und Freiraumkennwerte. Das Ergebnis des Screenings liefert die Grundlage für eine qualitative und quantitative Aufwertung der Grün- und Freiraumversorgung im weiteren Planungsprozess, zum Beispiel für die Schaffung neuer Grünflächen, Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum, Verbindungen wie Fußgänger*innen- und Radbrücken oder Grünbrücken.

Verbindliche Durchführung von klimatologischen Detailuntersuchungen

Stadtklimaanalyse dient als Planungsgrundlage

Die Stadtklimaanalyse für Wien zeigt die Klimasituation der Stadt Wien. Die Analyse wurde 2020 veröffentlicht und dient systematisch als Arbeitsgrundlage im Magistrat. Sie dient der Einbindung von klimatischen Grundlagen in frühen Planungsphasen, trifft Aussagen auf einer meso-klimatischen Ebene, bildet das gesamte Stadtgebiet von Wien ab und lokalisiert unter anderem Überwärmungsbereiche.

Vermehrte klimatologische Detailuntersuchungen durchgeführt

Klimatologische Detailuntersuchungen werden in den letzten Jahren bei Architektur- und städtebaulichen Wettbewerben als verpflichtend zu berücksichtigendes Planungskriterium angewendet. Auch in Planungsprozessen werden zunehmend mikroklimatische Untersuchungen und Simulationen eingesetzt. Auf diese Weise können auf Projektebene gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz von Gebäuden und zur Steigerung des Nutzer*innen-Wohlbefindens geprüft und umgesetzt werden. Wann und in welchem Detailierungsgrad klimatologische Detailuntersuchungen erforderlich sind, hängt von den räumlichen Rahmenbedingungen, dem Planungszeitraum, oder der meteorologischen Fragestellung ab, zum Beispiel Kaltluft oder Windkomfort.

Gemäß Wien-Plan entwickelt die Stadtplanung mit anderen Expert*innen der Stadt eine Vorgehensweise, die eine verbindliche und frühzeitige Betrachtung stadtklimatologischer Auswirkungen – nötigenfalls in Form von stadtklimatologischen Detailanalysen – sicherstellt. Nachträgliche Anpassungen, die Verbesserungen für die klimatischen Auswirkungen erwirken können, können von Jurien oder in sonstigen Planungsprozessen gefordert werden.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung kann dann vorliegen, wenn es aufgrund von größeren Vorhaben zu negativen Umweltauswirkungen kommen kann. Dann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) notwendig. Klima ist dabei einer von mehreren Umweltaspekten. Auch werden stadtklimatische Untersuchungen im Rahmen von UVP-Einzelfallprüfungen immer mehr zur gelebten Praxis.

HEBEL 2: Sparsam mit unversiegelten Böden umgehen und grüne Infrastruktur sichern beziehungsweise ausweiten

Kompakte Stadtstrukturen, qualitätsvolle Dichten

Prinzipien der kompakten Stadtstrukturen und qualitätsvoller Dichten im Wien-Plan verankert

Das Bekenntnis zu den Prinzipien der Entwicklung kompakter, urbaner Stadtstrukturen mit qualitätsvollen baulichen Dichten, in Bestand und Stadtentwicklung, sind programmatisch im Wien-Plan verankert:

Berücksichtigung Klimaschutz und Klimaanpassung in der Stadtentwicklung

Kompakte Siedlungsstrukturen (geringe Versiegelung, qualitätsvolle Dichte, Nutzungsmischung)

Vorgaben für die bauliche Dichte und die Nutzungsmischung für Neubauentwicklungen in Wohngebieten und gemischten Baugebieten im Leitbild Siedlungsentwicklung

Definition von unterschiedlichen Zentren und deren Funktionen, Vorgaben zur Weiterentwicklung der bestehenden Zentrenstruktur beziehungsweise zur Entwicklung neuer Zentren im Leitbild Urbane Zentren

Diese Prinzipien werden durch die nachgelagerten Instrumente Stadtteilentwicklungskonzept (SEK), städtebauliche Leitbilder, in der Ausarbeitung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne wie auch qualitätssichernde Verfahren abgesichert (siehe dazu auch „Definition und Verankerung von konkreten Zielvorgaben einer klimaangepassten Stadtentwicklung“, Kapitel 2.3 Stadtentwicklung und -planung, Hebel 1).

Konversion innerstädtischer Verkehrs- und Industriebrachen bietet Potenzial

In der Entwicklung der Bestandsstadt setzt die Stadt Wien auf die Konversion also Umnutzung beziehungsweise Umwandlung innerstädtischer Verkehrs- und Industriebrachen, wie beispielsweise durch die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen Bahnhofsfläche Nordbahnhof und Nordwestbahnhof.

Mehr Grünraum in gründerzeitlicher Blockrandbebauung möglich

Kommt es zur Überarbeitung beziehungsweise Neufestlegung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in gründerzeitlichen Bestandsgebieten, werden Innenhofbereiche noch stärker differenziert betrachtet. Baumbestände werden unter anderem durch Ausweisung als gärtnerisch auszugestaltende Flächen und adaptierte oder neue Bestimmungen zur Begrenzung der ober- und unterirdischen Bebauung noch besser geschützt.

Umgang mit stadtklimatisch hochwirksamen Flächen

Übergeordnete Grünräume von stadtklimatisch hoher Relevanz als Teil des Wiener Grünraumsystems gesichert

Übergeordnete Grünräume weisen neben ihrer Bedeutung als Natur- und Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Erholungsraum für Wiener*innen auch eine stadtklimatisch hochwirksame Funktion auf. Der Grund ist ein Zusammenspiel aus Größe, Lage und Windverhältnisse. In der Wiener Stadtklimaanalyse sind diese Grünräume daher als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete gekennzeichnet. Das betrifft etwa die Bereiche des Wienerwaldes im Westen der Stadt, den Donauraum, den Bisamberg, die Lobau, den Prater oder landwirtschaftlich genutzte Flächen im Süden, Norden und Osten Wiens.

Stadtklimatische Kriterien werden in Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen konsequent berücksichtigt

Zusätzlich zu den genannten Grundlagen sind bei größeren Vorhaben der Stadtentwicklung begleitende qualitätssichernde Verfahren und Untersuchungen durchzuführen. Die Erkenntnisse beziehungsweise Vorgaben daraus fließen in die Erarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans ein. Beispiele sind Strategische Umweltprüfungen (SUP) bei der Erstellung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans der Stadtentwicklungsprojekte „Neues Landgut“ und „Oberes Hausfeld“. Im Bericht zur SUP Oberes Hausfeld wurden etwa Hinweise auf die Durchlüftung und Stellung der Baukörper gegeben.

Stadtklimatische Aspekte werden in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung konsequent berücksichtigt, dies trägt zum optimierten Umgang mit stadtklimatisch hochwirksamen Flächen essentiell bei.

Klimasensible Planung neuer Stadtteile

Klimasensible Gestaltung als Priorität in der Planung neuer Stadtteile gesetzt

Der Berücksichtigung klimarelevanter Zielvorgaben in der Stadtentwicklung hat sich verstetigt und setzt an unterschiedlichen Schritten im Planungsprozess an. Insbesondere die im Wien-Plan formulierten Ziele und Grundsätze geben die Planung neuer Stadtteile vor – und das mit stärkerer Ausrichtung auf Klimaschutz, Bodenschutz und Ressourcenschonung.

Es gibt eine hohe Bereitschaft und Bekenntnis zur Umsetzung. Die Integration erfolgt projektspezifisch mit unterschiedlichem Fokus auf kontextabhängige Kriterien. Jedes Plandokument ist eine Verordnung, insofern müssen Vorgaben soweit abgestimmt sein, dass sich die Verordnungstexte nicht widersprechen und rechtlich abgesichert sind. Aktuelle Beispiele für die klimasensible Planung neuer Stadtteile sind die Stadtentwicklungsgebiete Nordwestbahnhof und RothNEUsiedl.

Bebauungsstruktur und Gebäudetypologie, Straßenquerschnitte werden definiert

Planungsprozesse und deren Detailschärfe für Bebauungsstrukturen, Gebäudetypologie und Straßenquerschnitte sind je nach Komplexität, Lage und Größe des Vorhabens unterschiedlich. Dies führt dazu, dass je nach Anlassfall auch die klimatischen Situationen und Kriterien in unterschiedlicher Detailschärfe berücksichtigt werden.

So können bei der Definition der Breite des Straßenraums im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan etwa Grünstreifen, Baumreihen, Radstreifen oder Busspuren vorgesehen werden. Im Rahmen der Detailplanung werden diese Überlegungen berücksichtigt.

„Frühes Grüns“ entsteht bereits während der Bauphase

Mit dem Konzept „Frühes Grün“ setzt die Stadt Wien auf eine möglichst frühzeitige Begrünung bei größeren Bauprojekten oder in Stadtentwicklungsgebieten. Der Fokus liegt auf der vorausschauenden Sicherung von grünen Infrastrukturen sowie der frühzeitigen Pflanzung von Bäumen. Ziel ist, dass die ersten Bewohner*innen des neuen Stadtteils von der positiven mikroklimatischen Wirkung der Grünräume profitieren können.

Umsetzungsbeispiele dafür sind Obstbaumpflanzungen im Nordteil des Stadtentwicklungsgebietes RothNEUsiedl wie auch im Grünzug Donaufeld. Gemeinsam mit der Initiative Obststadt Wien wurden im südlichsten Teil des Grünzugs Donaufeld Obstbäume gepflanzt, deren zukünftige Früchte nach dem „fair use“ Prinzip der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen werden. Der bestehende (provisorische) Verbindungsweg zwischen Nordmanngasse und An der Schanze wurde mit Sträuchern bepflanzt. So entstanden 5.000 Quadratmeter „Frühes Grün“.

Herausfordernd ist die Baustellenlogistik im Zuge von Bautätigkeiten. Der Boden wird durch Baustelleneinrichtungen und Baustellenbewegungen wie LKW-Fahrten und Ablagerungen von Materialien verdichtet und teils verunreinigt. Dadurch kann der Boden an Qualität für nachfolgende Baumpflanzungen und Begrünungen verlieren. Flächen des „Frühen Grüns“ sowie der Grünflächen zur Abdeckung des Grün- und Freiraumbedarfs sollten daher zukünftig auch während der Bauphasen nicht als Manipulations- und Abstellflächen genutzt werden.

Umsetzung von strukturellen Maßnahmenprogrammen zur Reduktion von Überhitzung in Bestandsgebieten

Die Reduktion von Überhitzung in Bestandsgebieten ist ein wesentliches Ziel des Förderprogramms „Lebenswerte Klimamusterstadt“ mit dem Motto „Raus aus dem Asphalt“, welches im nachfolgenden Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude an mehreren Stellen Erwähnung findet. Das strukturelle Maßnahmenprogramm bildet den Grundstein für die Grünraum—und Entsiegelungs-Offensive mit laufend neuen Umsetzungen und einer Bilanz von 344 Projekten in allen 23 Bezirken Wiens (der Legislaturperiode 2020 bis 2025).

Initiative „Beserlpark XL“ findet Anklang

Einige Parks wurden im Sinne der Initiative „Beserlpark XL“ vergrößert, wie zum Beispiel der Schmalzhoftempelpark im 6. Bezirk (Mariahilf), der Reinlpark im 14. Bezirk (Penzing) oder der Johannes-Diodato-Park im 4. Bezirk (Wieden). Entsprechende Abstimmungen mit den Bezirken laufen. Weitere Vergrößerungen von Parkanlagen werden angestrebt.

WieNeu+ als bedeutendes Stadterneuerungs-Programm

Das Stadterneuerungs-Programm WieNeu+ arbeitet daran Grätzl klima- und zukunftsfit zu machen. Die Stadt Wien arbeitet mit lokalen Akteur*innen und Anwohner*innen an Themen wie Gebäudesanierung, Begrünung, Energielösungen oder Belebung des Grätzls. Aktuelle Gebiete liegen im 2. Bezirk (Leopoldstadt), im 20. Bezirk (Brigittenau) und im 17. Bezirk (Hernals). Als integriertes Programm bündelt WieNeu+ viele einzelne Umsetzungsprojekte (siehe dazu auch „Pilotprogramme“, Kapitel 1.2 Gebäude, Hebel 2).

Für die Umsetzung von Projektideen und Initiativen wurden unter anderem 2 Förderungen geschaffen: Die „Grätzlmarie“ als Ideen-Budget für Umgestaltungsideen von Bewohner*innen im Stadtteil und die Grätzlförderung, mit der Gebäudeeigentümer*innen bei innovativen Lösungen für zukunfts- und klimafitte Gebäude unterstützt werden.

Strategieplan für den öffentlichen Raum Innere Stadt

Gerade in der Inneren Stadt ergeben sich Zielkonflikte zwischen Klimawandelanpassungsmaßnahmen durch Begrünung und blaue Infrastruktur und dem schützenswerten architektonischen Erbe. Der Strategieplan bearbeitet diese Interessenskonflikte, lotet verträgliche Klimaanpassungsmaßnahmen aus und hebt gleichzeitig verborgene Qualitäten des Welterbes. Dabei entsteht ein klares Regelwerk für Klimawandelanpassungs- und Gestaltungsmaßnahmen, zur Arbeitserleichterung für Politik und Verwaltung.

Implementierung einer Regelung zur Ausgestaltung von Grün- und Freiflächen im Sinne der Klimaanpassung

Novelle der Wiener Bauordnung 2023 brachte zahlreiche unterstützende Bestimmungen

Zur Implementierung von Regelungen der Ausgestaltung von Grün- und Freiflächen im Sinne der Klimaanpassung ist vor allem die Novelle der Wiener Bauordnung 2023 zu nennen. Sie enthält unter anderem:

Begrenzung der ober- und unterirdischen Bebauung eines Bauplatzes (maximal zulässiger Versiegelungsgrad im Neubau)

Im Bebauungsplan festgelegte Bestimmungen über die gärtnerische Ausgestaltung der nicht bebauten Grundflächen und die Festlegung, dass nicht bebaute Bauplatzflächen gärtnerisch auszugestalten sind.

Verbindliche Entsiegelung von Innenhöfen auch bei größeren Renovierungen (wie zum Beispiel bei Zu- und Umbauten im Ausmaß von mindestens 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle) durch verpflichtende gärtnerische Ausgestaltung.

Definition, was unter Begrünung, etwa bodengebundene zu verstehen ist.

Verankerung des Bestandsbaumschutz (siehe dazu auch „Sicherstellung einer adäquaten Pflege und Erhaltung neuer und bestehender Stadtbäume“, Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude, Hebel 1).

Vorgaben zu Baumpflanzungen: Im Neubaufall ist je angefangenen 200 Quadratmeter Gartenfläche ein Baum in verschulter Qualität zu pflanzen.

Änderung und Ergänzung des Wiener Garagengesetzes 2008: „Bei der Herstellung von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen im Freien ist innerhalb der Stellplatzfläche für jeden 5. Stellplatz ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang von zumindest 35 cm in verschulter Qualität zu pflanzen.“

Die Schaffung der Möglichkeit zur Abweichung von Vorschriften des Bebauungsplanes, wenn diese „in dauerhafter Weise dem Klimaschutz oder der Klimawandelanpassung dienen“.

Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass vorstehende Bauelemente, die als Rankhilfen für Kletterpflanzen zur Begrünung der Fassaden dienen, bis 20 cm vor die Baulinie ragen dürfen.

Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Begrünung von Straßenfronten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vorgeschrieben wird.

Es darf die Gebäudehöhe zur Errichtung von Dachbegrünungen um 15 cm überschritten werden.

Neuer Grünflächen- und Regenwassermanagementfaktor entwickelt

Als neuer Zugang zur Implementierung einer Regelung zur Ausgestaltung von Grün- und Freiflächen im Sinne der Klimaanpassung wurde der Wiener Grünflächen- und Regenwassermanagementfaktor (GRFWien) entwickelt. Ein Konsortium aus der Abteilung Umweltschutz (MA 22), Wien Kanal, Magistratsdirektion Bauten und Technik – Kompetenzzentrum grüne und umweltbezogene Infrastruktur, Umwelt (MD BD – KGU) und Universität für Bodenkultur (BOKU) hat ihn in Workshops mit Vertreter*innen der Stadt Wien als Steuerungselement für Architektur und Städtebau und als Beurteilungskriterium bei Bauträgerwettbewerben erarbeitet. Dieser Faktor befindet sich nun in der Test- und Evaluierungsphase (siehe dazu auch „Aktives Regenwassermanagement“, Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude, Hebel 1) hinsichtlich Anwendbarkeit in der Planungspraxis.