3.1 Symposium „50 Jahre straffreier Schwangerschaftsabbruch – und wie weiter?“
Mitarbeit: Christina Bässler und Alexandra Grasl-Akkilic
Am 31. Dezember 1974 endete ein dunkles Kapitel für Frauen in Österreich: Nach Jahrhunderten der Kriminalisierung wurde der straffreie Schwangerschaftsabbruch bei ungewollter Schwangerschaft sowie bei medizinischer Indikation möglich: Im Strafrecht wurde das Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs (§ 96 StGB) durch den neuen Paragraphen 97 relativiert: Ungewollt schwangere Frauen können seit 1. Jänner 1975 binnen der ersten drei Monate („Fristenlösung“) eine Schwangerschaft abbrechen und die ausführenden Ärzt*innen sind nicht mehr von Strafe bedroht. Eine Schwangerschaft kann auch abgebrochen werden, sollte die Gesundheit der Schwangeren gefährdet oder der Embryo bzw. Fötus schwer geschädigt sein. Diesem neuen Gesetz ist ein langes Ringen zwischen Pro-Choice-Vertreter*innen und konservativen Kräften vorausgegangen. 1999 wurde Mifegyne für den medikamentösen Abbruch in Österreich zugelassen.
Reflexion über 50 Jahre Straffreiheit und was es in Zukunft braucht
Am 10. Jänner 2024 luden die Österreichische Gesellschaft für Psychosomatik in Gynäkologie und Geburtshilfe, das Wiener Programm für Frauengesundheit und die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung ins Rathaus zu einer Konferenz mit dem Titel „50 Jahre straffreier Schwangerschaftsabbruch – und wie weiter? Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft reproduktiver Selbstbestimmung in Österreich“. 50 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes im Nationalrat galt es, Rückschau zu halten, den Status quo zu analysieren und darüber zu sprechen, wie es um dieses wichtige reproduktive Recht steht. Vortragende waren die Gynäkolog*innen Barbara Maier, Michael Adam, Sarah Höflechner und Maria Stammler-Safar, die Historikerin Maria Mesner, die Psychologinnen Anita Weichberger und Miriam Gertz, die Psychiaterin Katharina Leithner-Dziubas, die Frauengesundheitsaktivistin Sylvia Groth und der Medizinische Direktor des WIGEV Michael Binder sowie Sozialanthropologin Veronika Siegl. Über die frauenpolitisch relevante Zukunft reproduktiver Selbstbestimmung debattierten die Veranstalter*innen mit NGO- Vertreter*innen bei der abschließenden Podiumsdiskussion.
Aktiv am Podium war das Wiener Programm für Frauengesundheit vertreten durch Kristina Hametner – Begrüßung und Podiumsdiskussion mit Christina Bässler und Alexandra Grasl-Akkilic, die je eine Session moderierten.
Nächste wichtige Schritte
Kein Zweifel herrschte unter den Expert*innen, dass die Fristenlösung einen Meilenstein darstellt. Aber auch darüber, dass weitere Schritte für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen notwendig sind: Noch immer haftet am Schwangerschaftsabbruch der Nimbus des Verbotenen. Schwangerschaftsabbruch ist aus dem Strafgesetzbuch herauszulösen, wie es 1988 in Kanada und 2024 in Frankreich bereits geschehen ist. Gynäkolog*innen in Österreich sollten in der Ausbildung den medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch erlernen. Niedergelassene Ärzt*innen gilt es zu ermutigen, ihren ungewollt schwangeren Patientinnen den körperschonenden medikamentösen Abbruch anzubieten. Wichtig ist zudem der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln.