7.4 Arbeitsgruppe zur korrekten Übergabe von Bildmaterial
Die Fotodokumentation aller Spuren, die nach Gewalt am Körper zu sehen sind, ist wichtiges Beweismaterial für ein Gerichtsverfahren – vorausgesetzt, die Aussagekraft und Qualität der Bilder stimmen. Die Dokumentation eines Opferschutzfalles ist Teil der Krankengeschichte und muss 10 Jahre lang aufgehoben werden. Für das Krankenhaus ist es wichtig zu wissen, wer, wann und wie diese Fotodokumentation an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werden darf. Das Wiener Programm für Frauengesundheit begleitete eine Arbeitsgruppe, die von Susanne Hölbfer und Hermine Buchegger von der Opferschutzgruppe Ottakring vorgeschlagen worden ist.
Vertreter*innen von Staatsanwaltschaft und Landespolizeidirektion Wien erarbeiteten mit Gewaltschutzexpertinnen des WIGEV ein datenschutzsicheres Prozedere zur Übermittlung von Bildmaterial. Das vereinbarte Prozedere mündete in einen SOP-Entwurf für den gesamten WIGEV und wird im Rahmen der Vernetzung allen Wiener Opferschutzgruppen vorgestellt.