9. Wohnen

9.2 Einleitung

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und der gleichberechtigte Zugang zu angemessenem Wohnen ein Menschenrecht. Die Lebensqualität aller Wiener*innen hängt maßgeblich mit leistbarem und zugänglichem Wohnungsraum zusammen.

Trotz eines umfangreichen Systems des sozialen Wohnbaus, insbesondere in Wien, erhöhen sich die Wohnkosten zunehmend. Die zunehmende Verknappung von günstigem Wohnraum ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, von der große Teile der Bevölkerung betroffen sind. Benachteiligungen am Wohnungsmarkt entstehen dabei nicht nur aufgrund von sozioökonomischem Hintergrund. Auch ethnische Zugehörigkeit kann sich aufgrund von Diskriminierung auf Grundlage von (zugeschriebener) ausländischer Herkunft oder aufgrund von geringer Deutschkompetenz erschwerend auf die Wohnungssuche auswirken. Menschen mit Migrationshintergrund, auch diejenigen, die schon länger hier leben oder hier geboren sind, können also von Benachteiligungen am Wohnungsmarkt betroffen sein.

In vielen Wohnungsbiografien von Wiener*innen mit Migrationshintergrund zeichnet sich ein erschwerter Zugang zu angemessenem Wohnen etwa durch hohe Kosten oder befristete Verträge ab. Zudem können zugewanderten Menschen entsprechende Netzwerke und Zugang zu Informationen, die die Wohnungssuche einfacher gestalten würden, fehlen. So wies auch eine jüngst erschienene Studie darauf hin, dass zugewanderte Menschen bei gefördertem Wohnbau in Wien häufig auf Zwischenakteur*innen angewiesen sind, die gegen Gebühren die Anmeldung für Wohnungssuchende übernehmen.

Zusätzlich erschwerend im Hinblick auf leistbaren Wohnraum sind gesetzliche Regelungen, die den Zugang zu gefördertem Wohnen und Sozialleistungen im Wohnbereich vom Aufenthaltsstatus abhängig machen. So gelten etwa auch beim Anspruch auf Wohnungslosenhilfe, die darauf abzielt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verhindern, dieselben Voraussetzungen wie für den Zugang zur Sozialhilfe insgesamt, d. h. Antragssteller*innen müssen die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen oder Österreicher*innen gleichgestellt sein (das sind anerkannte Flüchtlinge sowie Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren tatsächlich und rechtmäßig in Österreich aufhalten).

Integrationspolitik im Wohnbereich bedeutet, sich mit diesen erschwerenden Bedingungen auseinanderzusetzen und allen Wiener*innen, inklusive zugewanderten Menschen und ihren Kindern, bestmögliche Chancen auf qualitätsvollen und leistbaren Wohnraum zu eröffnen. Der Leitgedanke inklusiver Wohnungspolitik muss der gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Zugang zu allen Sektoren des Wohnungsmarktes sein.

Was wird im Themenfeld analysiert?

Im Kapitel Wohnen wird im Integrationsmonitor zuallererst die Basis der Wohnungsbenützung (Wohnungstypen unterschieden nach Eigentum, Miete und gemeinnütziger bzw. sozialer Wohnbau) und damit die Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenutzung beobachtet. Zusätzlich wird die Wohnsituation im Detail beleuchtet: Wie viele Quadratmeter Wohnraum pro Kopf stehen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Durchschnitt zur Verfügung, und wie hoch ist die Miete, die sie im Durchschnitt pro Quadratmeter zu bezahlen haben? Den Abschluss bildet eine Analyse zur räumlichen Verteilung der Wiener Bevölkerung innerhalb des Stadtgebiets.

Indikatoren

  • Verteilung der Wiener Bevölkerung über die Segmente des Wohnungsmarktes (Rechtsgrundlage des Wohnens)

  • Pfade am Mietwohnungsmarkt: Entwicklung der Wohnfläche und Wohnkosten pro Kopf (Wohnstandard und Leistbarkeit des Wohnens)

  • Verteilung der Wiener Bevölkerung über das Stadtgebiet (Räumliche Verteilung)