4. Gleichstellung & Partizipation

4.6 Fehlendes Wahlrecht und Demokratiedefizit

In Österreich ist das Wahlrecht an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft. Wiener*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen auf Bezirks-, Gemeinde-, Landesund Bundesebene nicht wählen. Die einzige Ausnahme davon sind EU-Bürger*innen, die zumindest ihre Bezirksvertretung wählen dürfen, aber auf den anderen politischen Ebenen ebenso kein Wahlrecht besitzen.

Eine Demokratie lebt von der Beteiligung einer möglichst großen Zahl jener Menschen, die den beschlossenen Gesetzen unterworfen sind. Doch wenn Menschen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht wählen dürfen oder von ihrem Wahlrecht nicht (mehr) Gebrauch machen, ist davon auszugehen, dass ihre Interessen im Parlament, Landtag, Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung wenig(er) Berücksichtigung finden. Dabei handelt es sich um ein Demokratiedefizit, das aufgrund der zunehmenden Mobilität und Zuwanderung in den letzten Jahren sowie des restriktiven Einbürgerungsrechts seit Jahren kontinuierlich anwächst. Auch aus integrationspolitischer Sicht ist dieses Demokratiedefizit problematisch. Denn Menschen, die nicht mitbestimmen dürfen, entwickeln unter Umständen weniger Interesse für politische Themen und die Gesellschaft, in der sie leben.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, könnten politische Mitbestimmungsrechte wie das Wahlrecht – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – an den Wohnsitz gekoppelt und nach einer gewissen Aufenthaltsdauer allen Einwohner* innen mit Hauptwohnsitz eingeräumt werden. Das Land Wien reagierte schon im Jahr 2003 auf diese Entwicklung und beschloss die Einführung eines Wahlrechts auch für Drittstaatsangehörige auf Bezirksebene. Die Voraussetzungen dafür waren fünf Jahre legaler Aufenthalt und Hauptwohnsitz in Wien. Diese Regelung wurde jedoch im Jahr 2004 vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben, dass das österreichische Bundesverfassungsrecht nur ein einheitliches, an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpftes Wahlrecht auf allen Ebenen des föderalen Staates kenne.

Wiener Bevölkerung ohne Wahlrecht auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene

Chart

Tabelle

Anteil der Personen ohne
2002 15,86
2003 16,53
2004 16,94
2005 17,67
2006 18,3
2007 18,57
2008 19,15
2009 19,82
2010 20,35
2011 20,96
2012 21,62
2013 22,68
2014 23,89
2015 25,25
2016 26,97
2017 28,12
2018 29,01
2019 29,53
2020 30,12
2021 30,74
2022 31,45
2023 33,44

Abb. 6: Anteil der Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen und daher auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen dürfen (in %).

Seit dem Jahr 2002 hat sich der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten mehr als verdoppelt. 33,4 % der Wiener*innen ab 16 Jahren dürfen im Jahr 2023 nicht an Wahlen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene teilnehmen.

Seit dem Jahr 2002 hat sich der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten im wahlfähigen Alter in Wien mehr als verdoppelt (Abb. 6). Anfang des Jahres 2023 besaßen 33,4 % aller Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren aufgrund einer fremden Staatsangehörigkeit bei Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen kein Wahlrecht (14,5 % mit Staatsangehörigkeiten aus EU Staaten und 18,9 % mit Staatsangehörigkeiten aus Drittstaaten). Im Vergleich dazu lag der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten im Jahr 2002 noch bei 15,9 %.

Auch an anderen demokratischen Beteiligungsformen wie Volksbefragungen oder Volksabstimmungen dürfen die im Jahr 2023 in Wien lebenden 560.555 ausländischen Staatsangehörigen im wahlfähigen Alter nicht teilnehmen. Lediglich bei Petitionen an den Wiener Gemeinderat ist eine Teilnahme möglich.

EU-Bürger*innen sind nach EU-Recht in Österreich auf Gemeindeebene wahlberechtigt. Wien ist jedoch nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ein Bundesland. Der Wiener Gemeinderat ist auch gleichzeitig ein Landtag. Daher ist für EU-Bürger*innen das Wahlrecht in Wien auf die Ebene der Bezirksvertretungen beschränkt. Im Jahr 2023 sind 14,5 % der Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren als EU-Bürger*innen zumindest auf Bezirksebene wahlberechtigt, während Bürger*innen aus Drittstaaten selbst auf dieser Ebene nicht an den Wahlen teilnehmen können.

Von 2012 bis 2023 stieg die Zahl der Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren um 221.606 Personen. Im gleichen Zeitraum ging jedoch die Zahl der wahlberechtigten Wiener*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft aufgrund der demografischen Entwicklung und der geringen Zahl an Einbürgerungen um 24.398 Personen zurück. Somit kann gesagt werden, dass die Zahl der in Wien lebenden Menschen wächst, während die Zahl der wahlberechtigten Bürger*innen, die über politische Mitbestimmungsrechte verfügen, gleichzeitig kleiner wird.

Chart

Tabelle

10 Jahre oder mehr 5 bis 9 Jahre 0 bis 4 Jahre
2012 173485 82700 58366
2013 171692 81398 81789
2014 190521 75045 92485
2015 205540 73926 105471
2016 217123 80376 123085
2017 228264 88313 128034
2018 238723 97034 127441
2019 248343 107763 117460
2020 258327 129461 98871
2021 272938 133630 92977
2022 286487 130933 94944
2023 303129 129592 127834

Abb. 7: Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt sind, nach ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich.

Zu Beginn des Jahres 2023 lebten 77 % der nicht wahlberechtigten Wiener*innen ab 16 Jahren (432.721 Personen) schon zumindest fünf Jahre lang in Österreich. 54 % der nicht wahlberechtigten Wiener*innen ab 16 Jahren (303.129 Personen) lebten schon länger als zehn Jahre in Österreich (Abb. 7).

Rund 45 % der Wiener*innen im Alter von 25 bis 44 Jahren dürfen aufgrund ihrer ausländischen Staatsbürgerschaft nicht wählen.

Chart

Tabelle

Anteile
16 bis 24 Jahre 39,2
25 bis 44 Jahre 44,81
45 bis 64 Jahre 29,53
ab 65 Jahren 14

Abb. 8: Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, der auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt ist, an der gesamten Wiener Bevölkerung 2023 (in %).

Aktuell ist die Wahlberechtigung innerhalb verschiedener Altersgruppen in Wien sehr unterschiedlich verteilt. Innerhalb der jüngeren Bevölkerung Wiens ist der Anteil der von Wahlen ausgeschlossenen Bürger*innen am größten.

In der Gruppe der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen sind 82.546 Personen (39,2 % dieser Altersgruppe) nicht wahlberechtigt (Abb. 8). Somit kann mehr als jede*r Dritte in der Gruppe der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht an Wahlen teilnehmen.

Am größten ist der Anteil der nicht wahlberechtigten Bürger* innen in der Gruppe der 25- bis 44-jährigen Wiener*innen. In dieser Gruppe waren zu Beginn des Jahres 2023 insgesamt 280.299 Personen (44,8 % dieser Altersgruppe) aufgrund ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit vom Wahlrecht auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene ausgeschlossen.

Im Vergleich zur jüngeren Bevölkerung ist unter älteren Wiener*innen der Anteil der nicht wahlberechtigten Personen kleiner. In der Gruppe der 45- bis 64-Jährigen können 29,5 % aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht an Wahlen teilnehmen. In der Gruppe der über 65Jährigen sind 14,0 % aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Die ungleiche Verteilung der Wahlberechtigung zwischen unterschiedlichen Altersgruppen in Wien erklärt sich einerseits aufgrund der Tatsache, dass vorwiegend jüngere Menschen nach Wien zuwandern. Hinzu kommt, dass von 2006 bis 2021 (mit Ausnahme des Jahres 2015) Zuwander*innen mit einer EU/EFTA-Staatsbürgerschaft die im Saldo größte Gruppe an Zuwander*innen nach Wien darstellen (siehe Kapitel „Demografie & Einwanderungsrecht“). Im Jahr 2023 hatten in der Gruppe der 25- bis 44-jährigen Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 44,8 % eine Staatsangehörigkeit aus einem EU-Staat. In der Gruppe der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hatten 39,7 % eine EU Staatsangehörigkeit. Aufgrund der Gleichstellung zu österreichischen Staatsbürger*innen in vielen Bereichen könnten Zuwander*innen aus EU-Staaten ein geringeres Interesse an einer Einbürgerung als Zuwander*innen aus anderen Regionen haben.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist das restriktive österreichische Staatsbürgerschaftsrecht, welches u. a. eine lange Wohnsitzfrist und eine Reihe weiterer Hürden für die Einbürgerung vorsieht und damit keine rasche volle rechtliche Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürger*innen ermöglicht.

In Österreich geborene Wiener*innen ohne Wahlrecht

Chart

Tabelle

0 bis 15 Jahre ab 16 Jahren
2002 29658 10495
2003 29197 10394
2004 27604 10033
2005 26619 9897
2006 26463 9987
2007 27069 10254
2008 28299 10518
2009 29984 11217
2010 32332 11962
2011 35179 12941
2012 38131 13790
2013 41304 14816
2014 44728 16632
2015 47984 17494
2016 51574 18395
2017 55659 19301
2018 59629 20319
2019 63023 21269
2020 66021 22377
2021 69221 23835
2022 71706 25352
2023 73990 27082

Abb. 9: Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geburtsort in Österreich.

Die Zahl der Wiener*innen, die zwar in Österreich geboren wurden, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen (Abb. 9). Zu Beginn des Jahres 2023 lebten insgesamt 101.072 Menschen in Wien, die in Österreich geboren wurden, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die meisten von ihnen (73.990 Personen) sind noch unter 16 Jahre alt und damit noch nicht wahlberechtigt. 27.082 Wiener*innen wurden zwar in Österreich geboren und sind auch bereits älter als 16 Jahre, können aber aufgrund einer fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft weder auf Gemeinde-, Landes- noch Bundesebene an Wahlen teilnehmen.

Wahlberechtigte Bevölkerung – große Unterschiede in den Wiener Gemeindebezirken

Chart

Tabelle

Österreich (voll wahlb.) EU (nur Bezirksebene) Drittstaaten (n. wahlb.)
1. Innere Stadt 69,07 13,42 17,51
2. Leopoldstadt 62,96 16,73 20,31
3. Landstraße 64,31 17,81 17,88
4. Wieden 64,68 18,03 17,29
5. Margareten 59,36 18,93 21,71
6. Mariahilf 66,47 18,18 15,35
7. Neubau 67,3 18,76 13,93
8. Josefstadt 66,38 19,34 14,27
9. Alsergrund 64,87 19,69 15,44
10. Favoriten 58,72 14,6 26,67
11. Simmering 66,02 13,1 20,88
12. Meidling 62,12 15,55 22,33
13. Hietzing 77,49 12,06 10,45
14. Penzing 71,47 12,75 15,78
15. Rudolfsheim-Fünfhaus 56,2 19,19 24,61
16. Ottakring 61,15 16,35 22,5
17. Hernals 64,25 16,67 19,08
18. Währing 70,42 15,62 13,96
19. Döbling 71,7 12,94 15,36
20. Brigittenau 58,45 15,27 26,29
21. Floridsdorf 71,8 11,14 17,06
22. Donaustadt 75 10,42 14,58
23. Liesing 76,3 11,09 12,61

Abb. 10: Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren nach Staatsbürgerschaft in den 23 Wiener Gemeindebezirken und Wien gesamt, Anfang 2023 (in %).

Insgesamt dürfen rund 33 % der Wiener*innen aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit weder auf Gemeinde-, Landes- noch Bundesebene wählen. In einigen Wiener Gemeindebezirken ist der Anteil an Bürger*innen,die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, besonders hoch (Abb. 10). So sind in insgesamt vier Wiener Gemeindebezirken jeweils mehr als 40 % der Wohnbevölkerung im Jahr 2023 nicht wahlberechtigt. Im 5. Wiener Gemeindebezirk (Margareten) und im 10. Wiener Gemeindebezirk (Favoriten) betrifft dies rund 41 % der dort lebenden Bürger*innen. Im 20. Wiener Gemeindebezirk (Brigittenau)sind 41,6 % der Bürger*innen aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im 15. Wiener Gemeindebezirk (Rudolfsheim-Fünfhaus) waren Anfang des Jahres 2023 insgesamt 43,8 % der im Bezirk lebenden Bürger*innen nicht wahlberechtigt.

Eine weitere Möglichkeit für eine tiefer gehende Betrachtung bieten die 1.368 Wiener Zählgebiete, in denen statistische Daten kleinräumig erfasst werden. Hierbei wird ersichtlich, dass in Teilen der Wiener Gemeindebezirke Favoriten, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und der Brigittenau der Anteil der Personen ohne Wahlrecht auf Gemeinde-, Landes und Bundesebene über der Schwelle von 50 % liegt (Abb. 11).

Wiener*innen unterstützen mehrheitlich leichteren Zugang zu politischen Rechten für hier lebende Menschen.

Chart

Tabelle

stimme sehr ziemlich wenig gar nicht w.n./k.A.
Migrationshintergrund 53,22 20,02 15,36 8,22 3,19
Gesamt 44,18 24,41 13,52 13,24 4,65
kein Migrationshintergrund 36,84 27,98 12,03 17,31 5,84

Abb. 12: Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage „Und wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu – sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht? – Hier geborene Kinder, deren zugewanderte Eltern schon lang in Österreich leben, sollen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten“ (in %). Quelle: SORA (2023): Zusammenleben in Wien. wien.gv.at/menschen/integration/daten-fakten/bericht-zusammenleben.html, letzter Zugriff am 21. August 2023.

Anders als durch das sehr restriktive Einbürgerungsrecht in Österreich vorgesehen würden Wiener*innen eine raschere und einfachere Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen mehrheitlich begrüßen. So befürworten in einer vom SORA Institut im Frühjahr 2023 durchgeführten Befragung mehr als zwei Drittel der befragten Wiener*innen (68 %) die Aussage, dass hier geborene Kinder von zugewanderten Eltern, die schon lange in Österreich leben, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen (Abb. 12). Unter den befragten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund liegt die Unterstützung bei 65 %, unter den befragten Wiener*innen mit Migrationshintergrund bei 73 %.

Chart

Tabelle

stimme sehr ziemlich wenig gar nicht w.n./k.A.
Migrationshintergrund 43,64 21,88 12,05 15,82 6,61
Gesamt 30,15 21,27 15,28 25,65 7,65
kein Migrationshintergrund 19,21 20,77 17,9 33,62 8,5

Abb. 13: Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage: „Und wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu – sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht? – Österreich soll Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich erlauben“ (in %).

Auch bezüglich Doppelstaatsbürgerschaften würde eine Mehrheit der Wiener*innen anders als das restriktive österreichische Staatsbürgerschaftsrecht eine Ermöglichung von Doppelstaatsbürgerschaften unterstützen. So befürworteten insgesamt 51 % der im Frühjahr von SORA befragten Wiener*innen, dass Österreich Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich erlauben solle (Abb. 13). Unter den befragten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund ist der Anteil der Befürworter*innen mit 40 % geringer, unter Wiener*innen mit Migrationshintergrund mit 66 % höher.

Chart

Tabelle

stimme sehr ziemlich wenig gar nicht w.n./k.A.
Migrationshintergrund 30,68 26,93 16,36 22,43 3,6
Gesamt 27,22 25,48 17,38 25,01 4,91
kein Migrationshintergrund 24,42 24,31 18,21 27,1 5,97

Abb.14: Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage „Und wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu – sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht? – Zugewanderte Menschen, die schon mindestens fünf Jahre in Wien leben, sollten in Wien wählen dürfen“ (in %).

Eine Mehrheit der Wiener*innen würde eine raschere Verleihung essenzieller politischer Mitbestimmungsrechte für zugewanderte Menschen befürworten. So unterstützten im Frühjahr 2023 insgesamt 52 % der befragten Wiener*innen die Aussage, dass zugewanderte Menschen, die schon mindestens fünf Jahre in Wien leben, in Wien wählen dürfen sollen (Abb. 14). Unter den befragten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund ist der Anteil der Befürworter*innen mit 48 % etwas geringer, unter den Wiener*innen mit Migrationshintergrund mit 58 % höher.