Das Kapitel Gleichstellung & Partizipation widmet sich den grundlegenden politischen Beteiligungsrechten von Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Erst die Einbürgerung garantiert ausländischen Staatsangehörigen die volle rechtliche Gleichstellung und damit volle politische Beteiligungsrechte. Bis dahin sind ausländische Staatsangehörige– abhängig von ihrem rechtlichen Status – in wenigen Bereichen (EWR-, Schweizer Staatsbürger*innen) oder vielen Bereichen (Drittstaatsangehörige) schlechter gestellt als österreichische Staatsbürger*innen.

Menschen, die unter denselben politischen Rahmenbedingungenleben, sollten ihre Zukunft gemeinsam gestalten können. Aus diesem Grund ist der Zugang von ausländischen Staatsangehörigen zu Staatsbürgerschaft und Wahlrecht ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für die Qualität einer Demokratie.

Indikatoren

  • Einbürgerungen in Wien und Einbürgerungsrate als Anteil der innerhalb eines Jahres eingebürgerten Personen an der Wiener Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft zum Jahresanfang

  • Anteil der ausländischen Staatsangehörigen, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens die österreichische Staatsbürgerschaft nicht erwerben können

  • Anteil der Personen mit Hauptwohnsitz in Wien im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene unabhängig von der Aufenthaltsdauer kein Wahlrecht besitzen