Strukturelle Unterschiede nach Migrationshintergrund und Geschlecht bei Entlohnung

Menschen mit Migrationshintergrund sind in Bezug auf ihre Entlohnung strukturell schlechter gestellt. Zudem erzielen Frauen niedrigere Löhne als Männer. Berücksichtigt man die unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten und rechnet alle Löhne auf eine 40-Stunden-Woche um, so werden die Unterschiede zwischen den Geschlechtern teilweise kleiner. Unverändert bleibt jedoch, dass Wiener*innen ohne Migrationshintergrund die höchsten Löhne beziehen und Wiener*innen mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat die im Vergleich niedrigsten Löhne erzielen. Auch eine nach Bildungsabschlüssen differenzierte Betrachtung zeigt, dass Personen ohne Migrationshintergrund in allen Bildungsgruppen die jeweils höchsten Nettolöhne beziehen. Dies deutet darauf hin, dass viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund oder mit im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen in beruflichen Positionen tätig sind, in denen sie ihr Ausbildungsniveau nicht adäquat verwerten können.

Wiener*innen mit ausländischer Herkunft leben öfter in einkommensschwachen Haushalten

Wiener*innen mit ausländischer Herkunft leben öfter in einkommensschwachen Haushalten. Auch wenn der Anteil im Vergleich zur vorangegangenen Untersuchungsperiode deutlich gesunken ist, lebt noch immer mehr als die Hälfte der Personen in Haushalten aus Drittstaaten (ohne Türkei und ehemaliges Jugoslawien) in den einkommensschwächsten 20 % der Wiener Haushalte.

Der Anteil der Mindestsicherungsbezieher*innen an der Wiener Bevölkerung sinkt

Seit dem Jahr 2017 sinkt der Gesamtanteil der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung (WMS) an der Wiener Bevölkerung kontinuierlich. Im Jahr 2022 bezogen 7 % aller Wiener*innen eine Leistung der WMS. Mehr Mindestsicherungsbezieher*innen als in den Jahren zuvor verfügen zwar über ein Einkommen (2022: 66 %), müssen dieses aber mit Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung aufstocken. In allen Gruppen der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung waren rund 40 % der Bezieher*innen entweder Kinder oder Personen im Regelpensionsalter und damit entweder zu jung oder zu alt, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.