Durch Zuwanderung ist Wien das jüngste Bundesland

Aus einer überalterten und schrumpfenden Stadt wurde in den letzten 30 Jahren eine verjüngte, wachsende Metropole. Seit 2015 ist Wien aufgrund dieser Zuwanderung mit einem Durchschnittsalter von 41 Jahren das jüngste Bundesland Österreichs.

In Wien steigt so wie in vielen anderen europäischen Metropolen der Anteil der Bevölkerung mit Migrationsbezug

Anfang 2023 waren rund 34 % der Wiener*innen ausländische Staatsangehörige, rund 39 % waren im Ausland geboren, und rund 44 % hatten eine ausländische Herkunft, d. h. sie hatten entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit oder waren im Ausland geboren. Rund die Hälfte der Bevölkerung Wiens hat einen Migrationshintergrund, d. h. beide Elternteile wurden im Ausland geboren. Die wichtigsten Herkunftsländer der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft sind Serbien, die Türkei und Deutschland. Die rezentesten Zuwanderungsgruppen in Wien sind Menschen aus der Ukraine und Syrien.

Der größte Teil der Zuwanderung aus dem Ausland nach Wien betrifft EU/EFTA-Staatsbürger*innen und zuletzt auch europäische Drittstaatsangehörige

Die Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit dem Ausland zeigt, dass von 2006 bis 2021 mit Ausnahme von 2015 jedes Jahr mehr Menschen mit einer EU/EFTA-Staatsbürgerschaft nach Wien zogen als mit einer Drittstaatsangehörigkeit. 2022 dominierten europäische Drittstaatsangehörige wiederum eindeutig die Wanderungsbilanz.

Im Zuge des Krieges in der Ukraine wuchs die Zuwanderung aus dem Ausland nach Wien stark

Die Wanderungsbilanz mit dem Ausland für Menschen aus den seit 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hatte ihren Höhepunkt bereits im Jahr 2014. Jene für Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit außerhalb Europas ging nach 2015 auch deutlich zurück, wuchs aber zuletzt wieder und betrug 2022 8.215 Personen. Vor allem aufgrund des Ukraine-Krieges vervierfachte sich die Wanderungsbilanz 2022 im Vergleich zum Vorjahr und betrug 49.097 Personen. 60 % der Wanderungsbilanz mit dem Ausland dieses Jahres sind auf europäische Drittstaatsangehörige zurückzuführen.