6. Beschäftigung & Arbeitsmarkt

6.7 Arbeitslosigkeit

In diesem Abschnitt wird die Arbeitslosenquote in den Blick genommen. Die konventionelle Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen an den Erwerbstätigen und Arbeitslosen zusammen. Die Erwerbstätigen und Arbeitslosen zusammen sind die Erwerbspersonen. Arbeitslose kann es nur in der Altersgruppe zwischen nicht mehr schulpflichtig und noch nicht im gesetzlichen Pensionsalter geben, weshalb auch die Erwerbstätigen nur dieser Altersgruppe in die Berechnungen einbezogen werden. Dabei werden – wie in den vorangehenden Abschnitten – jene Personen herausgerechnet, die noch nicht 25 Jahre alt sind und sich noch in Ausbildung befinden. Die dargestellten Arbeitslosenquoten sind in der international üblichen Form berechnet, auf die der Mikrozensus zugeschnitten ist. Sie weichen damit relativ stark von der in Österreich traditionell üblichen ab, die auf anderen Datenquellen beruht.

Die Grafik zeigt, dass bei höher gebildeten Wiener*innen aus Drittstaaten die Arbeitslosenquoten höher sind als bei den anderen höher gebildeteten Bevölkerungsteilen.

Je höher die Bildung, desto deutlicher liegt die Arbeitslosigkeit von Erwerbspersonen mit ausländischer Bildung aus Drittstaaten über jener der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund.

Im Bereich der höheren Bildung waren die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat und der Erwerbspersonen mit ausländischer Bildung aus Drittstaaten eindeutig höher als jene der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund, nämlich 10 % und 17 % im Vergleich zu 5 %. Die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit ausländischen Bildungsabschlüssen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war zudem höher als die jeder anderen beobachteten Bevölkerungsgruppe.

Im Bereich der mittleren Ausbildungen betrug die Arbeitslosenquote der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund 9 %. Diejenige der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war gleich hoch wie jene der Erwerbspersonen mit einem ausländischen Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat und betrug 15 %. Die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA und jener mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA waren dagegen von jener der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund (aufgrund statistischer Schwankungsbreiten) nicht unterscheidbar.

Im Bereich der niedrigen Bildung (höchstens Pflichtschulabschluss) können aufgrund statistischer Schwankungsbreiten nur bedingt Aussagen zu Unterschieden zwischen den beobachteten Bevölkerungsgruppen gemacht werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschiedlich voneinander waren in der Periode 2019–2022 lediglich die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit ausländischem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat und der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat: Jene mit in Österreich erworbenen Bildungsabschlüssen hatten eine höhere Arbeitslosenquote (31 % im Vergleich zu 21 %).