9. Transparente Stadt

9.4 Transparenz bei Förderungen, Personal und öffentlichen Unternehmen

Ausgehend vom Verständnis, dass Bürger_innen ein Anrecht auf transparente und umfassende Information durch Politik und Verwaltung haben, beschließen wir neue Standards bei der Transparenz von Förderungen und Entscheidungen in der Besetzung von weisungsungebundenen Stellen zu setzen. Wir sind davon überzeugt, dass nachvollziehbare und öffentlich einsehbare Prozesse auch die Akzeptanz von politischen Entscheidungen in der Öffentlichkeit entscheidend erhöht. Um auch im Bereich der öffentlichen Unternehmen neue Maßstäbe in der Transparenz zu setzen, orientieren wir uns an internationalen Best Practices in der Governance von kommunalen Einrichtungen. Das Förderwesen der Stadt Wien soll transparenter werden, wobei die Regeln der Transparenz nicht zu einer bürokratischen Belastung führen dürfen und den hohen Standards des Datenschutzes entsprechen sollen. Dabei liegt der Fokus der Transparenz auf der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungskriterien insbesondere durch die Veröffentlichung von Förderkriterien und die Förderungen von Vereinen, Institutionen, Organisationen und juristischen Personen. Das Recht von natürlichen Personen auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes bleibt dabei unberührt.

Daher vereinbaren wir:

  • Die Fortschrittskoalition spricht sich gegenüber der Bundesregierung für einen Beitritt zur Open Government Partnership (OGP) aus. Sobald Österreich der OGP beitritt, wird Wien Teil von OGP Local und tritt somit einem internationalen Netzwerk zum Erfahrungsaustausch in den Bereichen Open Government, Transparenz und digitale Bürger_innenbeteiligung bei.
  • Förderrichtlinien sind in Hinkunft von politischen Organen (Gemeinderat, Ausschüssen) zu genehmigen und zwingend zu veröffentlichen. Sie haben jedenfalls folgende Bereiche zu erfassen:
    • Formelle und qualitative Förderkriterien
    • Transparenz der Förderrichtlinien
    • Kontrolle der Mittelverwendung
    • Evaluation von Subventionen
  • Beschlüsse des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen sind im Sinne der Open Data Strategie der Stadt Wien und der Transparenz von politischen Prozessen mit Beschlussbogen und Motivenbericht sowohl in der Transparenzdatenbank des Bundes als auch in Landtags- und Gemeinderatsdatenbank zu veröffentlichen.
  • Jede Geschäftsgruppe erstellt jährlich einen Förderbericht, der die ausgezahlten Förderungen und Förderpolitik darstellt und in einem gesamten Fördertransparenzbericht der Magistratsdirektion an den Gemeinderat einfließt. Dieser ist zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss vorzulegen.
  • Die Förderung der Jugendorganisationen politischer Parteien wird anhand transparenter und nachvollziehbarer Kriterien neu geregelt.
  • Die weisungsfreien Organe der Stadt Wien übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in der Interessenswahrnehmung. Durch ihre Weisungsungebundenheit verfügen sie über eine Sonderstellung. Um die Transparenz bei den Bestellungen dieser Positionen (Patientenanwältin, Tierschutzombudsperson, Umweltanwältin etc.) zu erhöhen und mehr Akzeptanz für diese wichtigen Personalentscheidungen zu schaffen, soll künftig bei allen weisungsfreien Organen mit den drei Bestgereihten ein Hearing vor dem jeweils zuständigen Gemeinderatsausschuss durchgeführt werden.
  • In ihrer Rolle als Eigentümerin zahlreicher Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, übernimmt die Stadt Wien eine wichtige Verantwortung. Um die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion klarer zu regeln, das Handeln der Gemeinde transparenter zu machen und Rollen- und Interessenkonflikte zu vermeiden, formuliert die Fortschrittskoalition Mindeststandards für die von den Unternehmen erstellten Public Corporate Governance-Kodizes und -Berichte. Diese Public Corporate Governance-Berichte sind nachvollziehbar zu veröffentlichen.
  • Mit der Novelle der Bauordnung im Jahr 2014 wurde das neue Instrument der städtebaulichen Verträge geschaffen. Diese unterstützen die Finanzierung der neu zu schaffenden notwendigen technischen und sozialen Infrastruktur in neuen Stadtentwicklungsgebieten und Stadtteilen. Städtebauliche Verträge sind privatrechtliche Verträge zwischen der Stadt Wien und Bauträger_innen. Diese Verträge sollen weiterhin in dieser Form unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen zum Einsatz kommen. Um die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz dieser Verträge zu verbessern, sollen ein Leitfaden und Kriterienkatalog zu diesen Verträgen erstellt werden, die Bauträger_innen und Investor_innen als Grundlage zur Verfügung stehen und nachvollziehbar veröffentlicht werden.