9. Transparente Stadt

9.5 Informationsfreiheit und Reform der Auskunftspflicht

Die Wienerinnen und Wiener haben ein Recht auf größtmögliche Transparenz in Handlungen und Entscheidungen von Politik und Verwaltung. Die Beantwortung von Bürger_innenanfragen sowie das proaktive Bereitstellen von Unterlagen der öffentlichen Verwaltung sind ein Grundrecht. Ausnahmen von diesem Recht auf Zugang zu Informationen müssen gut begründet sein. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene sind ein überfälliger Schritt. Im eigenen Wirkungsbereich setzt die Fortschrittskoalition im künftigen bundesgesetzlichen Rahmen Maßnahmen, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

  • Das Wiener Auskunftspflichtgesetz wird im Hinblick auf folgende Maßnahmen reformiert:
    • Kürzere Auskunftsfrist: ohne Aufschub, aber längstens innerhalb von vier Wochen, Verlängerungsmöglichkeit um zwei weitere Wochen nur bei Fragestellungen von hoher Komplexität.
    • Auskünfte sind in offenem, maschinenlesbarem, speicherbarem und druckbarem Format zu erteilen, wenn das möglich und zweckmäßig ist.
  • Darüber hinaus erklärt die neue Wiener Stadtregierung ihre Unterstützung zur Bestrebung der Abschaffung des Amtsgeheimnisses sowie der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes durch die Bundesregierung.
  • Nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes aus Bundesebene richtet Wien auf Landesebene eine Informationsfreiheits-Ombudsperson ein. Diese fungiert als Beratungsstelle für Bürger_innen und Verwaltung, etwa bei Unklarheiten, ob eine Auskunft zu erteilen ist, und als einfach anrufbare Schlichtungsstelle, welche widerstreitende Interessen abwägt und vermittelt (berührt nicht die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten). Die Informationsfreiheits-Ombudsperson hat dem Gemeinderat bzw. Landtag jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.
  • In einer parlamentarischen Enquete werden die Themen Recht der Öffentlichkeit auf den Zugang zu Informationen und Herausforderungen im Übergang vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit besprochen und Maßnahmen abgeleitet
  • Im Rahmen der Open Data Strategie der Stadt Wien wird der Umfang an Studien und Datenbanken, die veröffentlicht werden, ausgeweitet.