Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.07.2012:
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Entwurf für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Landes-Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz (LSNG) ausgearbeitet.

Folgende Gesetze werden damit geändert: Gesetz, womit der Bundespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird, das Parkometergesetz 2006, das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz, das Wiener Fischereigesetz, das Wiener Jugendschutzgesetz 2002, das Wiener Kinogesetz 1955, das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, das Wiener Prostitutionsgesetz 2011, das Wiener Tierhaltegesetz, das Wiener Veranstaltungsgesetz und das Wiener Veranstaltungsstättengesetz.

Der Entwurf ist im Internet auf der Seite www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 23. Juli 2012 bis 3. September 2012 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an die E-Mail – Adresse post@ma58.wien.gv.at gesendet oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden. Es besteht aber die Möglichkeit die Veröffentlichung zu untersagen.

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