Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.07.2012:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Entwurf für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet:

Landesgesetz, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Wiener Schulgesetz) geändert wird.

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar und liegt in den Magistratischen Bezirksämtern ab sofort bis 17. September 2012 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr.

Zum Gesetzesentwurf können bis spätestens 17. September 2012 Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: post@ma56.wien.gv.at gesendet oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden. Es besteht aber die Möglichkeit die Veröffentlichung zu untersagen.

Rückfragehinweis für Medien

  • Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
    Diensthabender Redakteur
    Telefon: 01 4000-81081