Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.06.2011:
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Ludwig: Betriebskosten-Guthaben für mehr als 149.000 GemeindemieterInnen

Jahresabrechnung 2010 bringt für mehr als zwei Drittel aller Gemeindebau-BewohnerInnen ein positives Ergebnis. Sie erhalten durchschnittlich 89 Euro rückerstattet

Bis spätestens 30. Juni müssen - entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen - alle Mieterinnen und Mieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 von ihrer Hausverwaltung erhalten. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben der Hausverwaltung und den von den BewohnerInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen, Beiträgen, ergibt sich ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, welches mit Nachzahlungen verbunden ist. Besonders positiv ist das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2010 für mehr als 149.000 Wiener GemeindemieterInnen. In der Jahresabrechnung, die dieser Tage allen Mieterinnen und Mietern zugestellt wird, wird ihnen ein Guthaben ausgewiesen. "Sie bekommen durchschnittlich 89 Euro rückerstattet", so Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig, der betont: "Wie bereits in den vergangenen Jahren, so zeigt sich auch heuer, dass auf Grund des guten Wirtschaftens der Hausverwaltung Wiener Wohnen die überwiegende Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner Beträge gutgeschrieben bekommt. Mehr als zwei Drittel aller Mieterinnen und Mieter bekommen Geld zurück."

Die Betriebskostenabrechnung 2010 für die BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten ergibt folgendes Ergebnis: 68 Prozent, also knapp 150.000 GemeindemieterInnen, erhalten durchschnittlich 89 Euro gutgeschrieben. Nur für rund 32 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2010 eine Nachzahlung von durchschnittlich 61 Euro. Insgesamt sind keine wesentlichen Veränderungen oder Kostensteigerungen festzustellen. Die gesamten Betriebskosten 2010 liegen nahezu auf dem selben Niveau, wie im Jahr 2009. Mit einem Plus von 0,67 Prozent ist nur eine marginale Veränderung gegenüber dem Vorjahresergebnis zu verzeichnen.

Verantwortungsvoll wirtschaften und serviceorientiert handeln

"Eine gute Hausverwaltung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie verantwortungsvoll wirtschaftet. Dazu zählt auch, dass sie Vorsorge für alle Eventualitäten trifft, die bei einem Wohnhaus auftreten können. Damit wird gewährleistet, dass die Mieterinnen und Mieter nicht plötzlich mit drastisch erhöhten Betriebskostennachzahlungen konfrontiert werden. Andererseits sind die Vorschreibungen so zu kalkulieren, dass diese den zu erwartenden Ausgaben entsprechend angemessen sind", so Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig. "Diese Verantwortung hat Wiener Wohnen auch im Jahr 2010 im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen sehr sorgfältig wahrgenommen und damit seine Aufgabe voll und ganz erfüllt."

Die Stadt Wien - Wiener Wohnen ist stets bemüht, die Betriebskosten möglichst genau zu kalkulieren. Es wird größter Wert darauf gelegt, dass die monatlichen Vorschreibungen möglichst gering gehalten und gleichzeitig aber die Mieterinnen und Mieter nicht plötzlich im Zuge der Jahresabrechnung mit außerordentlichen und hohen Nachzahlungen konfrontiert werden. Im speziellen liegt zudem das Hauptaugenmerk auf besonders kostengünstigem Wirtschaften. So sind in der überwiegenden Mehrheit der Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien die tatsächlichen Abrechnungen unter den Schätzungen und Kalkulationen gelegen. Die jeweiligen Differenzbeträge blieben ebenfalls im Rahmen.

Verständlich aufgeschlüsselte Abrechnung und eigener Leitfaden

Ein weiteres wesentliches Kriterium für die Qualität einer Hausverwaltung ist das Service und die Leistungen, die sie für ihre Kunden, die Mieterinnen und Mieter, erbringt. Neben der Fülle an Serviceleistungen und Angeboten, die Wiener Wohnen der BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten bietet, ist die städtische Wohnhausverwaltung bestrebt, auch die umfassenden, und für den Laien oft schwer lesbaren, Betriebskosten-Jahresabrechnungen einfach und verständlich zu gestalten. Mit der Jahresabrechnung 2010 wird den MieterInnen in diesem Jahr eine vollkommen neue und leicht verständliche Aufstellung sowie auch ein Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt.

"Wir erreichen damit im Sinne unseres konsequenten Serviceausbaus eine weitere Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner und schaffen zusätzliche Transparenz, die auch die einfache Überprüfung der Jahresabrechnungen erleichtern soll", unterstreicht Ludwig.

Jahresabrechnung ist von allen Hausverwaltungen bis 30. Juni zu legen

Die Ausfertigung und Zustellung der jeweiligen Jahresabrechnung ist für alle Hausverwaltungen gesetzlich verpflichtend. Dies muss jedes Jahr bis 30. Juni erfolgen. Den Bestimmungen zufolge sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. Je nach Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen, die von den MieterInnen über die vorgeschriebenen monatlichen Beiträge einbezahlt wurden, sind diese als Guthaben den BewohnerInnen rückzuerstatten oder werden - im Falle von höheren Ausgaben - von den MieterInnen in Form von Nachzahlungen eingefordert.

In die Betriebskosten können von der Hausverwaltung allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten - zum Beispiel Ausgaben für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift - eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die, wie die Erfahrungen am gesamten Wohnungsmarkt zeigen, nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

"Wie die Erfahrungen der vergangen Jahre zeigt, kommt es leider immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Deshalb ist bei Verdacht eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung jedenfalls zu empfehlen - gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser'. Denn die Hausverwaltung hat den Mieterinnen und Mietern in jedem Fall Einblick in die Rechnungen zu gewähren", erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter

Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener beim InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" von Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" mit dem angeschlossenen Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar.

Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie rechtliche Unterstützung.

Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen und lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

Wiener Wohnen bietet seinen MieterInnen besonderes Service

Wiener Wohnen legt selbstverständlich nicht nur allen MieterInnen die Betriebskostenabrechnung in der neuen übersichtlichen Gestaltung offen, sondern bietet zudem auf Wunsch auch eine detaillierte Aufschlüsselung (inklusive Belege) auf CD-Rom an. Denn "Transparenz und Offenheit gegenüber den Mieterinnen und Mietern zeichnen eine gute Hausverwaltung aus", wie Wohnbaustadtrat Wohnbaustadtrat Michael Ludwig betont. Die "Betriebskosten-CD" enthält alle Betriebskosten-Belege des Wohnhauses (samt zugrundeliegender Bescheide) und kann in aller Ruhe zuhause studiert werden. Sie kann ab Juli beim jeweiligen Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen - kostenlos für alle gewählten Mieterbeiräte (!) - bestellt werden (gegen einen Kostenersatz von 10,90 Euro sind auch die individuelle Zusammenstellung für MieterInnen erhältlich).

Zudem stehen die MitarbeiterInnen von Wiener Wohnen in den Kundendienstzentren und auch unter der Service-Nummer 05 75 75 75 gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Individuelle Ratenvereinbarungen jederzeit möglich

Für all jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch die Form der Ratenzahlung an. Darüber hinaus sind auf Wunsch selbstverständlich auch individuelle Ratenvereinbarungen möglich.

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