Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 10.04.2008:
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StR Ludwig: Neues Merkblatt für Dachgeschossausbauten
Wien (RK). Der Eurocode 8 ist ein technischer Standard, der europaweit den neuesten Stand der Erdbebensicherheit von Gebäuden darstellt. Die Bestimmungen des Eurocode 8 wurden inhaltlich bereits weitgehend in die ÖNORM 4015 (jetzt auch gültige Erdbebennorm in Österreich) aufgenommen. Zurzeit gelten - im Rahmen einer ...
Wien (RK). Der Eurocode 8 ist ein technischer Standard, der europaweit den neuesten Stand der Erdbebensicherheit von Gebäuden darstellt. Die Bestimmungen des Eurocode 8 wurden inhaltlich bereits weitgehend in die ÖNORM 4015 (jetzt auch gültige Erdbebennorm in Österreich) aufgenommen. Zurzeit gelten - im Rahmen einer Übergangsregelung - die Bestimmungen der ÖNORM 4015 und des Eurocode 8. Ab 1.1.2009 kommen ausschließlich die Regelungen des Eurocode 8 zur Anwendung. Das neue Merkblatt "Statische Vorbemessung" schafft nun Rechtssicherheit, wie die Bestimmungen über Dachbodenausbauten - nach dem 1.1.2009 - in der Praxis gehandhabt werden. Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig gab heute, Donnerstag, die Veröffentlichung des neuen Merkblatts gemeinsam mit DI Hermann Wedenig, Magistratsdirektion - Stadtbaudirektion und Dr. Gerhard Cech, Chef der Baupolizei - MA 37, bekannt.****
"Das neue Merkblatt 'Statische Vorbemessung', dient dazu, die Planungs- und Rechtssicherheit bei Dachausbauprojekten zu erhöhen. Durch eine präzise Formulierung der zulässigen Grenzen und erforderlichen Nachweise wird klargestellt, welche Bedingungen durch gesetzliche Bestimmungen und Normen erfüllt werden müssen. Damit wird - nach aktuellstem technischen Standard der Erdbebensicherheit von Gebäuden - erhöhten Sicherheitsaspekten für die Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung getragen. Unser Ziel war es, die wirtschaftliche Machbarkeit von Dachgeschossausbauten - unter Einhaltung aller Sicherheitsaspekte für die Bewohnerinnen und Bewohner - auch weiterhin zu erhalten. Wenn die Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden und das Stadtbild gewahrt bleibt, so können sie auch weiterhin gebaut werden", hielt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fest.
Richtlinien für Dachgeschossausbauten ab 2009
Das neue Merkblatt wurde unter der Federführung der Magistratsdirektion der Stadt Wien von ExpertInnen u.a. der MA 37- Baupolizei, der Architektenkammer, der Wirtschaftskammer sowie des Hauptverbandes der Sachverständigen erarbeitet. Wesentliche Bedingungen für den Dachausbau, die im Merkblatt erläutert und definiert werden, sind:
- für Dachaus- bzw. -einbauten mit nur einer neuen Wohnebene und
zusätzlich etwa 50 Prozent der ersten Fläche in einer zweiten
Ebene (insgesamt also etwa 1 1/2 neue Geschosse), die in
Leichtbauweise und ohne maßgeblichen Zusatz an Masse hergestellt
werden, muss kein Nachweis der Ableitung der Erdbebenkräfte über
den Bestand geführt werden. Die maximale zusätzliche Belastung
bei solchen Dachausbauten beträgt bei "typischen
Gründerzeithäusern" 720 kg/m2. Werden mehr als 50 Prozent der
Fläche der ersten Ebene auf der zweiten Ebene ausgebaut, so ist
durch einen Statiker nachzuweisen, dass dennoch eine gleiche
Sicherheit erreicht wird (z.B. indem leichter gebaut wird als
720 kg/m2). - wenn die Maximalbelastung bzw. der Umfang über diese Obergrenze
hinausgeht, so muss das Gebäude den aktuellen
Sicherheitsbestimmungen des Eurocode 8 wie für einen Neubau
entsprechen, d.h. Wände, Decken und Fundamente des
Bestandsgebäudes müssen entsprechend verstärkt werden.
Für "schwere Dachausbauten" und Aufstockungen gelten also
weiterhin die Bestimmungen, die im Wesentlichen bereits in der
ÖNORM 4015 verankert sind, dass die Statik und
Erdbebensicherheit eines Gebäudes dem aktuellen Stand der
Technik wie für einen Neubau anzupassen ist - bei Umbauten sowie bei baulichen Änderungen muss nicht generell
der "ursprüngliche" (= seinerzeitige Zustand als Neubau) Bau-
bzw. Sicherheitszustand eines Gebäudes wieder hergestellt
werden. Wesentlich ist, dass (solche unmaßgeblichen Änderungen)
keine Verschlechterung des bestehenden Sicherheitszustands nach
sich ziehen, wobei auch die horizontale Ableitung von
Erdbebenkräften nicht verschlechtert werden darf. Dies alles
natürlich unter der Voraussetzung, dass die relevanten Bauteile
auch nachweislich tragfähig sind und dass sich das Gebäude in
einem "gebrauchstauglichen Zustand" befindet. Hierfür ist ein
sogenannter "Ingenieurbefund" zu erstellen.
Ab wann gilt das neue Merkblatt, wo und ab wann ist es abrufbar?
Das neue Merkblatt "Statische Vorbemessung" stellt eine Überarbeitung des gleichnamigen Merkblatts vom 5. April 2006 dar und ist bereits gültig. Für InteressentInnen steht es ab sofort auf der Homepage der Wiener Baupolizei zum Download zur Verfügung: www.bauen.wien.at , unter "Downloadservice" und dann unter "Merkblätter Bauverfahren"
rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/
(Schluss) da
- Rückfragehinweis:
Christiane Daxböck
Mediensprecherin Dr. Michael Ludwig
Tel.: 4000/81 869
E-Mail: christiane.daxboeck@wien.gv.at
(RK vom 10.04.2008)
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