Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.03.2004:
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Brauner: "Volksbegehren Neu" bringt mehr BürgerInnen-Service

Wien (RK). BürgerInnen-Service und KundInnen-Orientierung wird bei der Stadt Wien groß geschrieben: In diesem Sinne verbessert die Stadt Wien alle Bereiche der Stadtverwaltung - ab nun auch im Bereich der Volksbegehren. Dank der neuen technischen Möglichkeit "Stimmliste online" ist es für die 1.102.683 ...

Wien (RK). BürgerInnen-Service und KundInnen-Orientierung wird bei der Stadt Wien groß geschrieben: In diesem Sinne verbessert die Stadt Wien alle Bereiche der Stadtverwaltung - ab nun auch im Bereich der Volksbegehren. Dank der neuen technischen Möglichkeit "Stimmliste online" ist es für die 1.102.683 stimmberechtigten WienerInnen ab dem kommenden Pensions- Volksbegehren möglich, auch ohne Stimmkarte das für sie am besten geeignete Eintragungslokal auswählen zu können.

"Statt eines festgelegten Eintragungslokals stehen also dieses Mal 52 Eintragungsstellen zur Verfügung, davon 34 behindertengerecht", stellte Wiens Stadträtin Mag. Renate Brauner, Wiens oberste Wahlleiterin, am Dienstag im Mediengespräch des Bürgermeisters die Neuerungen vor. Wirksam werden diese Verbesserungen ab dem kommenden Pensions-Volksbegehren, das österreichweit von 22. - 29. März stattfindet. Analog zu den letzten Volksbegehren wird es auch wieder die Möglichkeit geben, in Pflegeheimen oder Spitälern bei mobilen Eintragungsstellen das Volksbegehren zu unterstützen. Knapp 350 MitarbeiterInnen der Stadt Wien werden im Zuge des Pensions-Volksbegehren im Einsatz sein.

Zuständigkeit für Volksbegehren liegt in Wien bei der MA 62 - "Abteilung für Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten"

Für die Durchführung und die Organisation des Volksbegehrens ist in Wien die MA 62 -"Abteilung für Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten" gemeinsam mit den Magistratischen Bezirksämtern zuständig. "Hier liegt die Zuständigkeit in bewährten und besten Händen", so Brauner. Denn gerade die Magistratsabteilung 62 mit ihren 103 MitarbeiterInnen sei "ein Musterbeispiel an Flexibilität und KundInnen-Orientierung".

So hat sich der Aufgabenbereich der MA 62, die unter anderem auch für die Durchführung und Organisation der Bundespräsidenten- und EU-Wahlen in diesem Jahr zuständig ist, allein in den letzten beiden Jahren um wesentliche Aufgaben erweitert: Das Meldeservice ist seit 1.3.2002, der Bereich des Datenschutzes seit 1. Juni 2002 und das Passservice seit 1.2.2003 in Händen der MA 62.

"Gerade bei den beiden Bereichen Melde- und Pass-Service, die wir vom Bund erst vor kurzem übernommen haben, ist die Zufriedenheit der WienerInnen erfreulicherweise sehr groß und bestätigt unseren eingeschlagenen Weg des Dienstleistungsunternehmens Stadt Wien", verwies Brauner auf die Studie "Leben und Lebensqualität in Wien".

So ist das Meldeservice 56 Prozent der WienerInnen bekannt, wobei 90 Prozent all jener, die es auch schon nutzten, gute Erfahrungen verzeichneten. "Erfreulicherweise noch höher ist der Bekanntheitsgrad des Pass-Service: 61 Prozent wissen, dass es zur Stadtverwaltung gehört, wobei auch hier knapp 90 Prozent guten Erfahrungen gemacht haben. Mein Dank geht auch an die zahlreichen MitarbeiterInnen, die mit ihrem Service bei Tausenden KundInnen- Kontakten diese ausgezeichneten Benotungen möglich machen", so die Personalstadträtin.

Weniger Geld vom Bund - keine Hauskundmachungen mehr bei Volksbegehren

"Diese gute Bewertung durch die BürgerInnen erhoffen wir uns auch durch die Neuerungen bei den zukünftigen Volksbegehren", so Brauner. Die technische Verbesserung habe aber leider auch einen finanziellen Hintergrund, der zu einer weiteren Veränderung führt.

Aufgrund einer Neuregelung bei der Refundierung der Wahlkosten wird Wien in Zukunft weniger Geld vom Bund für die Durchführung von Wahlen und Volksbegehren erhalten. Die daraus resultierenden notwendigen Einsparungen, zu denen sich die Stadt entschließen musste, betreffen die Hauskundmachungen, die es künftig nicht mehr geben wird. Es werden nicht mehr wie bisher 100 Prozent der Kosten für das Volksbegehren vom Bund rückerstattet, sondern nur mehr 30 Cent pro Stimmberechtigten. Effektiv wird die Refundierung bei Volksbegehren durch den Bund in Zukunft also etwa 330.000 Euro betragen anstatt wie bisher 570.000 Euro. Eine ähnliche Regelung gilt auch bei Wahlen.

"Durch gezielte Informationen wollen wir die WienerInnen auf die neue Möglichkeit der größeren Auswahl an lokalen Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen. Die bisher üblichen Hauskundmachungen, die bisher auch dazu dienten, das jeweils zugeordnete Eintragungslokal bekannt zu machen, fallen dadurch aber weg", so Brauner.

Stadtinformation gibt unter 525 50 Auskunft zum Volksbegehren

Als wichtigste Informationsquellen stehen den WienerInnen in den kommenden Wochen folgende Bereiche zur Verfügung:

1. Stadtinformation - Telefon 525 50

2. Internet unter www.wien.gv.at/

3. Kundmachungen in allen magistratischen Bezirksämtern anderen Amtshäusern in jeder Polizeidienststelle

4. Informationen in "Wien.at"

Technische Neuerung "Stimmliste-ONLINE"

Die Eintragung für das Volksbegehren wird in allen Wiener Eintragungsstellen möglich sein - unabhängig von der Wohnadresse. Jede Eintragungsstelle ist mit einem PC ausgestattet und kann direkt auf eine Stimmliste-Online zugreifen. In dieser werden alle Bürgerinnen und Bürger vermerkt, die bereits ihre Unterstützungserklärung abgegeben haben. Damit ist sichergestellt, dass jede und jeder Eintragungsberechtigte nur ein Mal das Volksbegehren unterstützen kann. Eine Methode übrigens, die auch in Linz und Graz bereits zur Anwendung kam und wo ebenfalls keine Hauskundmachung ausgesendet wird.

Eintragungsberechtigung:

Eintragungsberechtigt sind alle Österreicher/innen,

  • die am letzten Tag des Volksbegehrens das 18. Lebensjahr
    vollendet haben, also spätestens am 29.3.1986 Geborene,
  • am Stichtag, 16.2.2004, ihren Hauptwohnsitz in Wien haben,
  • und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,

Nicht-österreichische-EU-Bürger/innen und Auslandsösterreicher/innen sind wie bisher - aus bundesgesetzlichen Gründen - nicht eintragungsberechtigt.

Neu: Stimmkarten nur für Unterstützung in anderen Bundesländer notwendig

Die Stimmkarten können auch bei diesem Volksbegehren wieder per E-Mail/Internet oder in jedem Wahlreferat in jedem magistratischen Bezirksamt beantragt werden. Bei einer mündlichen Beantragung werden die Stimmkarten in der Regel sofort ausgestellt. Stimmkarten benötigen dieses Mal aber nur jene WienerInnen, die ihr Stimmrecht in einem anderen österreichischen Bundesland ausüben wollen. Wurden bei den letzten Volksbegehren noch knapp 3.000 Stimmkarten ausgestellt, so erwartet sich die MA 62 durch das neue System etwa 500 Anträge.

Stimmkarten können in allen magistratischen Bezirksämtern zu folgenden Zeiten beantragt werden.

  • Montag, 23. Februar bis Freitag, 12. März 2004 zu den
    Öffnungszeiten des jeweiligen MBA
    Mo-Fr 8 bis 15.30 Uhr
    Do 8 bis 17.30 Uhr
  • Längere Öffnungszeiten in den Bezirksämtern mit Front Offices
    (Simmering, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring, Donaustadt):
    Mo-Mi 8 bis 16.30 Uhr
    Do 8 bis 18 Uhr
    Fr 8 bis 15.30 Uhr
  • Von 15. März bis 26. März in allen Bezirksämtern von Montag bis
    Freitag von 8 bis 18 Uhr
Personen mit Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland, die in Wien unterschreiben wollen, benötigen ebenso wie bisher eine Stimmkarte.

Die Teilnahme an Volksbegehren aus dem Ausland ist - wie bisher - nicht möglich.

Genaue Öffnungszeiten der Eintragungsstellen

Während des Eintragungszeitraums von Montag, 22. März bis Montag, 29. März 2004 sind die Wahlreferate beim Pensions- Volksbegehren zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, 22. März bis Mittwoch, 24. März: 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 25. März: 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 26. März : 8 bis 18 Uhr,
  • Samstag, 27. und Sonntag, 28. März: 8 bis 13 Uhr,
  • Montag, 29. März: 8 bis 20 Uhr.

Stimmberechtigte pro Wohnbezirk

  • 1. Bezirk: 12.743
  • 2. Bezirk: 57.380
  • 3. Bezirk: 56.626
  • 4. Bezirk: 20.736
  • 5. Bezirk: 32.446
  • 6. Bezirk: 20.127
  • 7. Bezirk: 19.889
  • 8. Bezirk: 15.985
  • 9. Bezirk: 26.613
  • 10. Bezirk: 107.577
  • 11. Bezirk: 55.746
  • 12. Bezirk: 55.214
  • 13. Bezirk: 39.110
  • 14. Bezirk: 57.901
  • 15. Bezirk: 39.555
  • 16. Bezirk: 56.759
  • 17. Bezirk: 32.168
  • 18. Bezirk: 32.003
  • 19. Bezirk: 48.922
  • 20. Bezirk: 49.752
  • 21. Bezirk: 97.666
  • 22. Bezirk: 102.526
  • 23. Bezirk: 65.239
  • Gesamt: 1.102.683
Für die Unterstützung des Volksbegehrens von 22. - 29. März bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...) mitnehmen.
  • Alle Informationen bzw. den Wortlaut des Pensions-Volksbegehren
    finden Sie auf:
    http:/ /www.wien.at/ bzw.
    http:/ /www.wien.gv.at/ma62/volksbegehren/pension/
    http:/ /www.pensionsvolksbegehren.at/

(Schluss) sl

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Stefan Leeb
    Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
    e-mail: les@gif.magwien.gv.at

(RK vom 02.03.2004)