Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 10.01.2002:
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Zusatzinformation der MA 62 zum Temelin-Volksbegehren

Wien (RK). Aufgrund zahlreicher Anrufe von BürgerInnen in den letzten Tagen legt die MA 62 Wert darauf festzustellen, dass die in den vergangenen Tagen in ganz Wien zugesandten Postwurfsendungen zum Temelin-Volksbegehren Informationen einer wahlwerbenden Partei, nicht jedoch der Stadt Wien sind. Deshalb könne auch ...

Wien (RK). Aufgrund zahlreicher Anrufe von BürgerInnen in den letzten Tagen legt die MA 62 Wert darauf festzustellen, dass die in den vergangenen Tagen in ganz Wien zugesandten Postwurfsendungen zum Temelin-Volksbegehren Informationen einer wahlwerbenden Partei, nicht jedoch der Stadt Wien sind. Deshalb könne auch nicht garantiert werden, dass das auf der Mitteilung angeführte Eintragungs-Lokal auch tatsächlich das richtige ist. Über das zuständige Eintragungs-Lokal informieren aber wie üblich Hauskundmachungen bzw. die Homepage der Stadt Wien unter www.wien.gv.at/. ****

Darüber hinaus haben sich viele nicht österreichische EU- BürgerInnen, die ebenfalls eine solche Information zugesandt bekommen haben, an die MA 62 gewandt, ob sie denn bei diesem Volksbegehren stimmberechtigt seien: Dazu ist festzuhalten, dass bei Volksbegehren nur jene österreichische StaatsbürgerInnen stimmberechtigt sind, welche am Stichtag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben (Volksbegehrengesetz § 6).

Die Stadt Wien hat auf www.wien.gv.at/ eine umfangreiche Information zu diesem Volksbegehren eingerichtet. (Schluss) sl

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Stefan Leeb
    Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
    e-mail: les@gif.magwien.gv.at

(RK vom 10.01.2002)