Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.09.2000:
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Wiener Stadtverfassung: Euro-Anpassung und Rechtsbereinigung

Wien, (OTS) Eine Anpassung an den Euro und weitere Schritte zur Rechtsbereinigung und Rechtsklarheit sind Inhalte einer Änderung der Wiener Stadtverfassung, die im Landesgesetzblatt LGBl Nr. 48/2000 kundgemacht wurde. Geändert wird weiters die Frist, bis zu der der Magistrat den Rechnungsabschluss nach der Wiener ...

Wien, (OTS) Eine Anpassung an den Euro und weitere Schritte zur Rechtsbereinigung und Rechtsklarheit sind Inhalte einer Änderung der Wiener Stadtverfassung, die im Landesgesetzblatt LGBl Nr. 48/2000 kundgemacht wurde. Geändert wird weiters die Frist, bis zu der der Magistrat den Rechnungsabschluss nach der Wiener Stadtverfassung vorlegen muss. Bisher hätte er dafür bis Oktober Zeit, wobei die Rechnungsabschlussdebatte aber bekanntlich ohnehin stets Mitte Juni stattfindet. Nun muss auch legistisch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union Berücksichtigung erfahren. Diese sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten vor dem 1. September des Jahres "n" (des laufenden Jahres) die tatsächlichen öffentlichen Defizite des Jahres "n minus 1" (des Vorjahres) mitteilen müssen. Der Wiener Rechnungsabschluss muss daher so rechtzeitig beschlossen werden, dass die Zahlen bis Mitte August an die Statistik Österreich gemeldet werden können. Gleichzeitig wird auch die Frist für die öffentliche Einsichtnahme in den Rechnungsabschluss von zwei auf eine Woche verkürzt - wobei anzumerken ist, dass in den letzten Jahren überhaupt niemand mehr von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Beim Voranschlag gilt bereits jetzt die einwöchige Frist.

Die Neuregelungen treten, so weit sie mit dem Euro zusammenhängen, mit 1.1. 2002, bzw. traten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Gesetzes in Kraft.

Das Landesgesetzblatt (LGBl) mit dem Text des Gesetzes erhält man gegen Bezahlung ebenso wie die Erläuternden Bemerkungen, die über die Hintergründe informieren, auf folgenden Wegen:

  • Das LGBl und/oder die Erläuternden Bemerkungen kann man direkt
    in der MA 6-Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, Rathaus,
    Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 kaufen
  • Zusendungen des LGBl sind per Nachnahme über den Presse- und
    Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, Telefon 4000/81026
    Durchwahl möglich.

Der jeweils aktuelle Gesetzestext ist außerdem innerhalb von etwa vier Wochen nach Erscheinen des LGBl in wien.online zu finden: www.wien.gv.at/ (Schluss) hrs

(RK vom 13.09.2000)