Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 43
tärer Mittel, damit unser IT-Dienstleister Wien Digital auch die notwendigen Schritte umsetzen kann. Ziel ist es, so rasch wie möglich die volle digitale Aktenführung am Gericht umzusetzen. Weiters sollen die für eine entsprechende digitale Akten- und Verhandlungsführung notwendigen Applikationen und technischen Begleitinstrumente auch mit KI-Unterstützung evaluiert und angepasst werden.
Betreffend die Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit des Berichtes, ist insbesondere auf den Wunsch der Vollversammlung auf eine zeitnahe Novellierung der Vorschriften über die Dienstbeurteilung hinzuweisen. Beim derzeitigen Intervall der Dienstbeurteilung - in den ersten drei Jahren erfolgt sie jährlich und dann kontinuierlich alle drei Jahre - ist eine Annäherung an die Rechtslage in der Justiz angemessen. Einerseits scheint die aktuelle Häufigkeit nicht erforderlich und bindet gerichtsinterne Ressourcen, andererseits ist durch das Dreijahresintervall eine anlassfallbezogene Beurteilung derzeit nicht möglich, obwohl sie manchmal angebracht wäre.
Für die effiziente Arbeit und die vom Gesetzgeber vorgesehene Bürgernähe des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten ohne hohe Kosten wäre auch eine Verbesserung bei der Zurverfügungstellung von Amtssachverständigen notwendig. Dies ist im Einzelnen auf den Seiten 14 bis 16 dargelegt und wäre sicher verbesserungswürdig.
Für die Effizienz und das Arbeiten ist bei der zunehmenden Hitze die Klimatisierung wichtig. Im Gerichtssaal wurden relativ kostengünstig Klimageräte in drei Verhandlungssälen sowie im Akteneinsichtsraum eingebaut. Diese klimatisierten Verhandlungssäle konnten bestmöglich zur allgemeinen Nutzung auf alle RichterInnen aufgeteilt werden, wobei es natürlich schon eine Herausforderung ist, weil wir ansonsten 21 Verhandlungssäle zur Verfügung haben und da sehr viel organisatorische Arbeit dahintersteckt. Diese Klimatisierung muss jedenfalls so rasch wie möglich in den Verhandlungssälen fortgesetzt werden. Sie kann rasch umgesetzt werden, sie ist kostengünstig, und sie bringt eine deutliche Erleichterung in den Verhandlungen. Hervorheben möchte ich noch, dass am Verwaltungsgericht Wien im Berichtsjahr fast 8 000 Verhandlungen stattgefunden haben.
Zum Schluss möchte ich im Ausblick für das laufende Jahr 2026 noch einmal auf den wichtigsten Punkt zurückkommen: die hohe Arbeitslast und die Überlastung im Berichtsjahr und die Notwendigkeit, eine Entlastung zu schaffen. Die Hochrechnung für das Jahr 2026 auf Basis aller Zahlen bis Ende April 2026 prognostiziert nämlich keine Entlastung, sondern - ganz im Gegenteil - einen neuen Höchsteingang an Akten, nämlich 23 500 Akten aus heutiger Sicht, also noch einmal um 3 400 Akten mehr als im Berichtsjahr.
Es ist daher dringend notwendig - da keine Entspannung beim Eingang zu erwarten ist -, dass rasch auf die dargelegte personelle Überlastung reagiert wird. Ich bin insofern sehr froh, dass der Bericht heuer im Landtag bereits im Mai besprochen wird und dass jetzt noch rasch und dringend Weichen für Unterstützungsleistungen für das laufende Jahr 2026 möglich sind. Jede Investition zur Abhilfe der Überlastung spiegelt sich in raschen und qualitätsvollen Entscheidungen wider, sei es in komplexen Baubewilligungsverfahren, zum Beispiel für große Wohnbauprojekte oder Anlagengenehmigungen.
Jede rasche Entscheidung wirkt sich darauf aus, dass keine höheren Kosten durch Wartezeiten und Stillstand entstehen. Jede rasche Entscheidung sichert öffentliche Ordnung und Sicherheit, sei es im Bereich von Großdemonstrationen oder Gefährdungen des Arbeitsmarktes durch Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht oder das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Jede rasche Entscheidung sichert auch die höchstpersönlichen Lebensumstände und damit auch ganz zentral den sozialen Frieden in der Großstadt Wien, wenn Sie nur an die Entscheidungen im Bereich der Mindestsicherung und auch im Bereich des Niederlassungsrechtes und des Staatsbürgerschaftsrechtes denken.
Ich könnte noch sehr viele Beispiele aufzählen, die zeigen, dass sich Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien auf Grund seiner umfassenden Zuständigkeit in so vielen Lebenssachverhalten der Menschen und Unternehmen in Wien auswirken und faktisch in etwa 96 Prozent der Fälle auch letztinstanzlich sind, weil die Anfechtungsquote bei den Höchstgerichten nur 4 Prozent beträgt. Es spielt daher eine große Rolle, ob gewährleistet ist, ob diese Entscheidungen rasch und qualitätsvoll ergehen können, weil das Gericht ausreichend Personal und Sachmittel hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin sicher, dass Sie wie bisher mit großer Verantwortung die Anliegen des Verwaltungsgerichtes Wien behandeln werden und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Sehr geehrter Herr Präsident, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und bitte Sie, den Dank des Wiener Landtages an Sie persönlich und an alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen, aber nicht nur den Dank, sondern vor allem auch den Respekt und die Wertschätzung für die von Ihnen so genau skizzierten Tätigkeitsbereiche und auch die Schwierigkeiten, unter den von Ihnen geschilderten Rahmenbedingungen.
Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter, der Herr Landesrat, hat das Schlusswort. - Bitte schön.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes, sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte selbstverständlich in die gleiche Kerbe schlagen wie unser Präsident und den Dank und die Wertschätzung auch von meiner Seite, ganz besonders an Sie und das gesamte große Team des Verwaltungsgerichtes übermitteln. Es ist ein Dank und ein großer Respekt vor Ihrer sehr beeindruckenden Leistung in einer sehr zentralen Rechtssicherheitseinrichtung unserer Republik und unserer Stadt.
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