Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 43
verstärkt durch juristische MitarbeiterInnen übernommen wird, jedenfalls so lange die RechtspflegerInnen mit ihren eigenen Akten so überlastet sind, damit sie eben mehr Kapazität zur Erledigung dieser eigenständigen Akten haben.
Derzeit absolvieren zwar sieben Personen die gesetzlich vorgesehene einjährige Ausbildung zum Landesrechtspfleger, diese ist aber frühestens mit 1.3.2027 abgeschlossen. Die RechtspflegerInnen stehen nunmehr vor der Herausforderung, dass sie auch in diese Ausbildung integriert sind und auch Ausbildungsaufgaben für die neuen LandesrechtspflegerInnen übernehmen müssen; was sie auch tun und wofür ich sehr dankbar bin. Die Ausbildung wird hauptsächlich am Verwaltungsgericht Wien organisiert. Es haben sich dankenswerterweise auch RichterInnen und MitarbeiterInnen aus der Justizverwaltung für diese praxisnahe Ausbildung sehr engagiert.
Ich habe zumindest für die Überbrückung bis dahin Anträge für zusätzliche juristische Mitarbeiter gestellt. Diese wurden aber auf Grund der budgetären Lage nur teilweise und nicht in ausreichendem Ausmaß bewilligt. Durch zusätzliche juristische MitarbeiterInnen könnte aber flexibel, rasch und kostengünstig Abhilfe geschaffen werden. Es geht hier im konkreten Fall, im Bereich der Landesrechtspfleger, um eine absolute Notmaßnahme, um die budgetäre Bewilligung von sechs zusätzlichen MitarbeiterInnen für ein Jahr, von Mitte 2026 bis Mitte 2027, bis die neu ernannten RechtspflegerInnen ihren Dienst antreten können.
Die juristischen MitarbeiterInnen zeichnen sich dadurch aus, dass sie rasch ausgewählt und angestellt werden können. So haben sich für eine ausgeschriebene Stelle etwa aktuell 70 Personen beworben. Sie arbeiten sich rasch ein und sind rasch eine qualifizierte Unterstützung bei der Zuarbeit, also bei Recherchearbeit, Grobprüfung von Akten auf Fristen, Parteistellung, Verbesserungsaufträgen, Konzeption von Zwischenerledigungen, Konzeption von Ausfertigungen für Enderledigungen.
Dadurch können die RichterInnen für ihre Kernaufgabe, also insbesondere die öffentlich-mündliche Verhandlung der Rechtssachen und die Verkündung der Entscheidungen unmittelbar nach Schluss der Verhandlung entlastet werden. Gleichzeitig erfolgt eine qualifizierte Ausbildung der juristischen MitarbeiterInnen. Sie machen eine Dienstprüfung für den Magistrat und wechseln regelmäßig als junge, gut ausgebildete, im Magistrat auf Grund ihrer guten Ausbildung gern gesehene MitarbeiterInnen in den Magistrat. Manche von ihnen haben sich dann nach einigen Jahren der Berufserfahrung in der ersten Instanz wieder als RichterInnen beworben und haben sich am Verwaltungsgericht Wien bestens bewährt. So gesehen ist das sowohl für den Magistrat als auch für das Verwaltungsgericht Wien eine Win-win-Situation.
Im Tätigkeitsbericht wurde daher auch ganz dringend der Appell für die Aufnahme von zusätzlichen juristischen Mitarbeitern gemacht - und zwar nach einem idealen Betreuungsschlüssel von einem juristischen Mitarbeiter, der zwei RichterInnen betreuen soll, wie es zum Beispiel beim Bundesverwaltungsgericht der Fall ist. Dieses verfügt laut seinem Tätigkeitsbericht 2024 über 189 Planstellen für juristische MitarbeiterInnen bei 220 Dienstposten für RichterInnen. Wir haben derzeit nur 16 juristische MitarbeiterInnen.
Im Tätigkeitsbericht wird daher der dringende Appell an das Land Wien gerichtet, deutlich mehr juristische MitarbeiterInnen aufzunehmen, nämlich 41 juristische MitarbeiterInnen, für eine Eins-zu-zwei-Betreuung wie am Bundesverwaltungsgericht Wien für die derzeit vorhandenen RichterInnen. Das ist auf Seite 7 näher dargelegt.
Dies wäre natürlich bei der Anstellung von zusätzlichen Richtern entsprechend anzupassen. Es ist auch essenziell, den Betreuungsschlüssel von Kanzleibediensteten zu RichterInnen im Umfang von eins-zu-zwei in den Geschäftsabteilungen zu erhöhen, um die im Vergleich zu allen anderen Landesverwaltungsgerichten extrem hohen Erledigungszahlen aufrechterhalten zu können.
Im Hinblick auf die dargestellte prekäre Personalsituation, die dringend zusätzliche finanzielle Mittel erfordert, ist es besonders dramatisch, dass vor etwa zwei Wochen das Verwaltungsgericht Wien für das Budget 2027 über notwendige Sparmaßnahmen im Ausmaß von 5 Prozent seines Budgets informiert wurde. Das bedeutet Einsparungen in der Größenordnung von etwa 1,3 Millionen EUR.
Da das Verwaltungsgericht Wien als größten Brocken Personalkosten aufweist und nicht wie andere Dienststellen etwaige Projekte, die hohe Kosten aufweisen, verschieben kann, hätte das dramatische Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und könnte nur durch Nichtnachbesetzung von Posten, Streichung von Überstunden und so weiter eingehalten werden. Es würde sich also ganz gravierend auf den Dienstbetrieb auswirken.
Ich möchte klarstellen, dass unserem Gericht die insgesamt schwierige budgetäre Lage bewusst ist und wir nach allen Möglichkeiten suchen, um die Effizienz zu steigern, wenn die Personalressourcen nicht im gleichen Ausmaß erhöht werden können, wie die Arbeitslast steigt. Daher appelliere ich an Sie, uns auch im Bereich der Sachmittel jedenfalls zu unterstützen. So wurden etwa zum Beispiel juristische KI-Recherchetools für RichterInnen von juristischen Fachverlagen bereits intensiv getestet.
Sie wären eine große Hilfestellung, und es besteht der Wunsch, diese zu bekommen. Sie wurden beantragt, aber derzeit noch nicht genehmigt, wobei ein zentraler Einkauf für alle Dienststellen über die MA 01 - Wien Digital, wie bei der Zurverfügungstellung der juristischen Datenbanken, nur konsequent und die wohl sparsamste Maßnahme wäre, da die Lizenzen typischerweise günstiger werden, wenn eine größere Zahl abgenommen wird.
Im Tätigkeitsbericht wurde die Digitalisierung der Aktenbearbeitung angesprochen. Das Verwaltungsgericht Wien ist sich auch bewusst, dass im Bereich der umfassenden Digitalisierung der Verfahren Aufholbedarf besteht. Doch dafür bedarf es auch umfangreicher budge
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