Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 43
Personal, einem funktionierenden Arbeitsumfeld als eine auf Dauer zumutbare jährliche Belastung angesehen. Sie sehen, dass die Mehrbelastung deutlich überschritten war und diesem Richtwert nicht entspricht.
Dieser Richtwert von 180 Punkten, der eben darauf ausgelegt ist, dass man diese Leistung auf Dauer erbringen kann, wird am Verwaltungsgericht Wien schon seit mehreren Jahren weit überschritten. Dieses Jahr ist die Arbeitslast der einzelnen RichterInnen, berechnet nach dem Punktesystem, so hoch wie noch nie zuvor seit Bestehen des Verwaltungsgerichtes Wien. Die Zuweisung von 16 900 Akten im Berichtsjahr an die RichterInnen bedeutet pro Richterin und Richter die Bewältigung einer Anzahl von 207 Akten, im Vergleich zu 184 Akten im Vorjahr. Das ist eine Steigerung von 12,5 Prozent.
Auch im Vergleich zu den anderen Landesverwaltungsgerichten und zum Bundesverwaltungsgericht, die alle eine hohe Belastung haben, zeigt sich, dass das Verwaltungsgericht Wien besonders belastet ist und extrem hohe Eingangszahlen aufweist. Mit der Tabelle auf Seite 18 soll einerseits auf die hohe Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichtes in Österreich hingewiesen und andererseits die massive Mehrbelastung in Wien hervorgehoben werden.
Die Eingangszahlen dort in der Tabelle, wenn Sie sich das anschauen, bewegen sich in den Tätigkeitsberichten der anderen Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes zwischen 100 und 134 Akten pro Jahr. In Wien war 2024 der Eingang 187 Akten pro Richterin und Richter und heuer, im Berichtsjahr 2025, noch mehr, nämlich 207 Akten. Das ist augenscheinlich sehr viel mehr als bei den anderen Gerichten.
Eine Änderung dieses Trends wird nur durch eine umfangreiche Aufnahme von zusätzlichem richterlichen und nicht richterlichen Personal zu erreichen sein. Andernfalls drohen mittel- bis langfristig gesundheitliche Auswirkungen auf das Personal und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Dienstunfähigkeiten. Im Berichtsjahr wurden mit Wirksamkeit 1.7.2025 zwei zusätzliche RichterInnen ernannt und im laufenden Jahr rasch mit Wirksamkeit 1.3.2026 acht weitere RichterInnen. Am 1.7.2024 sind zehn neue RichterInnen ernannt worden. Das heißt, in den letzten zwei Jahren sind 20 neue RichterInnen ernannt worden.
Die Abwicklung der Ausschreibung und Nachbesetzungen läuft hier mit dem Amt der Landesregierung sehr rasch und sehr effizient. Dafür möchte ich mich beim Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien sowie insbesondere auch beim heute hier anwesenden Herrn Stadtrat für Personal, auch in seiner Funktion als Mitglied der Landesregierung, für die sehr gute und fruchtbringende Zusammenarbeit im Sinne des Gerichtes bedanken. Für die äußerst zügige Durchführung des Auswahl- und Besetzungsverfahrens, das oft nicht einmal sechs Monate beträgt, mit der Unterstützung durch das Amt der Landesregierung, möchte ich mich beim Herrn Magistratsdirektor in seiner Funktion als Landesamtsdirektor sehr herzlich bedanken.
Es soll heuer auch die Stelle eines Richters, der im laufenden Jahr per 1.5.2026 als Hofrat zum Verwaltungsgerichtshof ernannt wurde, rasch, voraussichtlich bereits mit 1.8.2026, nachbesetzt werden. Im Berichtsjahr 2025 wurden zwei weitere Kollegen zu Hofräten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Es wurden also in einem Zeitraum von etwa einem Jahr, drei Richter zu Hofräten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt, wozu ich an dieser Stelle auch sehr herzlich gratulieren möchte. Das zeigt auch, welche qualitätsvolle Arbeit am Verwaltungsgericht Wien geleistet wird, dass unsere RichterInnen bei Bewerbungen zum Verwaltungsgerichtshof so exzellent reüssieren.
Derzeit verfügt das Gericht über 83 Dienstposten und sechs Überhänge, also 89 Dienstposten. Diese sollen als weiterer positiver Schritt auf 90 Dienstposten systemisiert werden, wofür wir dankbar sind. Das ist jedoch noch immer weit weg von der Dienstpostenanzahl, die auf Grund der eben dargelegten Kennzahlen notwendig wäre. Im Ausblick auf Seite 27 wird daher festgehalten: Im Hinblick auf die im Berichtsjahr den RichterInnen zugewiesenen 22 323 Punkten wären bei der Annahme, dass 180 Punkte pro Richter auf Dauer zumutbar sind, gesamt 124 RichterInnen benötigt. Das Problem ist nämlich, dass der zusätzliche Effekt der erfolgten Nachbesetzungen - die ja geschehen sind, und ich habe sie aufgelistet - die dargelegte Arbeitsbelastung oder den Anstieg der Arbeitsbelastung und andererseits auch die Kapazitäten, die auf Grund von Ruhestandsversetzungen und weiteren Karenzierungen zur Pflege der Kinder- und Elternkarenzen nicht ausreichend kompensieren können.
Besonders problematisch schaut es auch bei der Belastung der LandesrechtspflegerInnen aus. Diese haben heuer, im Berichtsjahr 2025, 3 162 Akten zur eigenständigen Erledigung zugewiesen bekommen. Bei etwa 16 vollbeschäftigten Landesrechtspflegern ergibt das eine Belastung von zirka 194 Akten pro vollbeschäftigten Landesrechtspfleger, was einem Zuwachs von 14,8 Prozent entspricht.
Im Akteneinlauf der Rechtspfleger ist es aber im laufenden Jahr zu einer massiven Zuspitzung insofern gekommen, dass der Eingang bei den Mindestsicherungsakten so stark zugenommen hat, dass auf Basis einer Hochrechnung aller Eingänge bis Ende April 2026 ein Eingang von etwa 5 608 Akten für die RechtspflegerInnen prognostiziert wird. Dies bedeutet, dass 2026 jede Rechtspflegerin etwa 330 Akten zur Erledigung zugewiesen bekommen wird. Bis Ende April wurden den Rechtspflegern tatsächlich rund 1 600 Akten zugewiesen. Im Hinblick darauf liegt eine akute Überlastungssituation vor.
Neben der Erledigung ihrer Akten im Bereich der Mindestsicherung und der Wohnbeihilfe haben diese auch drei RichterInnen gemäß § 25 des Verwaltungsgerichtsgesetzes bei der Zuarbeit zu betreuen. Dies ist bei dieser Überlastung mit eigenen Fällen nur sehr eingeschränkt möglich. Ich habe daher in Jour fixe und Besprechungen mit den RechtspflegerInnen als rasche Abhilfe erwogen, dass die Betreuung der RichterInnen
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