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Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 43

 

dern dann ist das ein Hilferuf. Und wenn dieser Appell in einem Bericht steht, der gleichzeitig die höchste Erledigungsquote seit Bestehen des Verwaltungsgerichtes Wien dokumentiert, dann zeigt das ein Doppelbild, das wir nicht übersehen dürfen. Das Wiener Verwaltungsgericht arbeitet auf höchstem Niveau, aber es tut das am Limit und über das Limit hinaus. Ich danke deshalb dem Präsidenten Dr. Kolonovits, allen Richterinnen und Richtern, allen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, allen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Kanzleibediensteten des Verwaltungsgerichtes Wien sehr herzlich für ihre außerordentliche Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Thomas Weber.)

 

Ich habe vor zwei Jahren an dieser Stelle gesagt, dass ich ja selbst Bundesbeamter bin und als solcher aber auch ein großer Fan der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Daran hat sich nichts geändert, denn ich habe damals schon gesagt, dass, wenn viel über Verwaltungsreform geredet und auch manchmal viel darüber herumphilosophiert wird, die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien eine wirkliche entsprechende Verwaltungsreform war, und dass die Gerichtsbarkeit, so wie es auch in unserer Bundesverfassung steht, drüber schaut über das, was die Exekutive tut, einen durchaus positiven Erfolg gehabt hat, auch in der Qualität dessen, was in der Exekutive passiert. Denn wenn sich die Exekutive überlegen muss, dass ihre Beurteilungen auch einem Gericht standhalten müssen, dann war das ein wirklicher Meilenstein. Und dass das in Österreich umgesetzt wurde, war eines der großen Meilensteine der Umsetzung der Österreichischen Bundesverfassung und auch europäischer Regelungen zu diesem Thema. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was sich aber auch geändert hat, sind die Zahlen - und zwar leider nicht zum Besseren. Zwei davon will ich im Rahmen meiner Darstellung herausgreifen.

 

Erstens, die Zahl 274 Punkte, so hoch war nämlich 2025 die Arbeitsbelastung pro Gerichtsabteilung. Das Gericht selbst hält 180 Punkte für die auf Dauer zumutbare jährliche Belastung. Wir liegen also um mehr als die Hälfte über dem, was als zumutbar gilt, seit fünf Jahren in Folge, mit steigender Tendenz.

 

Zweitens, der Vergleich mit dem Rest der Republik: Im Schnitt aller österreichischen Landesverwaltungsgerichte bekommt eine Richterin oder ein Richter, so die Personalvertretung des Gerichtes, rund 146 Akten pro Jahr zugewiesen, in Wien sind es 208. Aber den drastischen Vergleich, meine Damen und Herren, liefert das Bundesverwaltungsgericht, denn dort stehen für rund 24 000 Akte 220 Richterinnen und Richter und zusätzlich 189 juristische Mitarbeiter zur Verfügung. In Wien stehen für über 20 000 Akte, also einem nur unwesentlich geringeren Anfall, 87 Richterinnen und Richter, 17 Rechtspflegerinnen und 13 juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Rechnen Sie sich das pro Kopf um, dann verstehen Sie, warum heute Mitarbeiter auf der Galerie sitzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Noch dramatischer ist es bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Bei der Gründung des Verwaltungsgerichtes ist man von 120 Akten pro Vollzeitäquivalent ausgegangen, 2025 waren es 199. Für 2026 prognostiziert das Gericht 330 Akten pro Vollzeitäquivalent, eine Verdreifachung gegenüber der Modellgröße. Wer das zu verantworten hat, der muss sich nicht über Krankenstände wundern, meine sehr verehrten Damen und Herren.

 

Die Personalvertretung des Verwaltungsgerichtes hat klare Forderungen an den Landtag, und ich nenne sie hier, damit Sie auch im Protokoll unseres Hauses stehen.

 

Erstens, keine Einsparungen beim Personalbudget des Verwaltungsgerichtes: Das Budget dieses Gerichtes besteht zum Großteil aus Personalkosten. Die hohe Aktenlast wird nur deshalb noch bewältigt, weil die Bediensteten Mehrleistungen erbringen, und genau dort sollte zuletzt gekürt werden. Der Tätigkeitsbericht selbst hält auf Seite 8 fest, ich zitiere wörtlich, "dass die monetäre Abgeltung der Überstundenleistungen im Berichtsjahr auf Grund der notwendigen budgetären Kürzungen massiv gekürzt wurde und den ordentlichen Gerichtsbetrieb zusätzlich belastet." - Und besonders das Verwaltungs- und Kanzleipersonal, das einen großen Teil der Aktenlast trägt, soll heute Überstundenkürzungen schultern und auch noch erleben, dass Posten nicht mehr aufgewertet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer dort spart, bestraft jene, die das System auf ihren Schultern tragen. (Beifall bei der ÖVP.) Wer dort spart, senkt zugleich die Motivation guter Leute im Magistrat, sich überhaupt beim Gericht zu bewerben. Wir brauchen aber die besten Leute im Rechtsschutz, meine Damen und Herren, und deshalb auch die heutige Initiative und mein Verständnis dafür, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute bei uns im Landtag wiederfinden.

 

Zweitens, die Novellierung des § 25 VGWG: Der Wirkungsbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehört evaluiert und an die heutige Belastungsrealität angepasst. Wenn aus 120 Akten pro Vollzeitäquivalent 330 werden, dann kann nicht alles beim Alten bleiben.

 

Drittens, Novellierung des VGW-Dienstrechtes: Nur in Wien droht Verwaltungsrichterinnen und -richtern bei zwei aufeinanderfolgenden negativen Beurteilungen ein Amtsverlust. Die ordentliche Justiz kennt das nicht, es ist sachlich nicht gerechtfertigt und belastet das System mit einer Drohgebärde, die mit Rechtsschutz nichts zu tun hat.

 

Viertens, Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit: Die Europäische Kommission, GRECO und der Beirat europäischer Richterinnen und Richter mahnen von Wien seit Jahren Reformen ein. Die Stadt verweist auf die Bundesverfassung, aber in Wien wäre freiwillig mehr zu tun. Wien tut es schlichtweg nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verwaltungsgericht Wien hat 2025 trotz all dieser Bedingungen 19 404 Rechtssachen entschieden, so viel wie noch nie zuvor. Das ist eine außerordentliche Leistung, und sie verdient zweierlei - erstens unseren Respekt und zweitens unsere Verantwortung als Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass diese Leistung nicht weiter auf dem Rücken der Gesundheit der Bediensteten erbracht werden muss.

 

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