Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 43
mensstufen für fünf Jahre entfallen, und die Gesamtlaufzeit wurde auf bis zu 25 Jahre verlängert.
Wenn man sich das insgesamt anschaut: Das alles schafft Wohnsicherheit, vertreibt auch die Sorgen der Menschen und ist letztlich Beweis dafür, dass wir in Wien niemanden im Stich lassen. Weil wer Hilfe braucht, bekommt sie in Wien auch. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mayer gestellt. - Bitte.
Abg. Lorenz Mayer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin, schönen guten Morgen! Meine Frage zielt auf einen Bereich ab, der mir sehr am Herzen liegt, nämlich auf den Zugang beziehungsweise die Ermöglichung von leistbarem Eigentum, bei dem natürlich das Eigenmittelersatzdarlehen beziehungsweise das Landesdarlehen insgesamt auch ein probates Mittel sind, unterstützend unter die Arme zu greifen. Da hat eine Anfragebeantwortung von Ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 2025 ergeben, dass insgesamt für sechs Eigentumswohnungen Eigenmittelersatzdarlehen gewährt wurden. Und diese geringe Zahl lässt für mich den Schluss zu, dass einerseits viele Wienerinnen und Wiener gar nicht wissen, dass es diese Möglichkeit gibt, beziehungsweise dass auch die Landesregierung keinen Fokus darauflegt.
Meine Frage daher: Werden Sie Maßnahmen setzen, dass mehr Personen, die sich eine Eigentumswohnung anschaffen wollen, zu einem Eigenmittelersatzdarlehen kommen beziehungsweise sich somit eben leistbares Eigentum schaffen können?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank für die Frage. Ganz grundsätzlich ist zu sagen, dass Wien seit vielen Jahren schon auf Mietwohnungen setzt. Wir haben mit diesem Zugang natürlich gegenüber anderen vergleichbaren Städten andere, positive Erfahrungen gemacht. Aus meiner Sicht besteht auch kein Grund, etwas daran zu ändern. Wir müssen einfach schauen, dass über die ganze Stadt verteilt noch mehr leistbarer Wohnraum entsteht.
Ich verstehe aber Ihren Ansatz, dass man auch die Bevölkerung informieren kann und soll, dass es diese Möglichkeit der Eigenmittelersatzdarlehen gibt. Das ist auch unsere Aufgabe und unser Ziel
Ganz generell: Wenn es um den Eigentumserwerb von geförderten Wohnungen geht, ist das ja auch eine bundesgesetzliche Materie. Das ist im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geregelt, und dort sind auch die entsprechenden Bestimmungen dazu zu finden.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Prack gestellt. - Bitte.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Da wir grundsätzlich mit dem System der Eigenmittelersatzdarlehen sehr einverstanden sind und auch die Reform begrüßt und unterstützt haben, versuche ich, ein bisschen in die Breite zu gehen. Beim geförderten Wohnbau steht ja jetzt auch insgesamt eine Reform der Vergabe an. Sie haben ja auch ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das mittlerweile auch schon überarbeitet ist.
Meine Frage ist: Können Sie uns schon einen Ausblick geben, wie mit bisher bestehenden Wohntickets im Übergang zum neuen System umgegangen wird?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank für die Frage. Also vom Vergabesystem neu werden natürlich auch jene Menschen profitieren, die bisher schon ein Wohnticket gelöst haben, weil auch die in weiterer Folge um Bonuspunkte ansuchen können. Das ganze Wesen besteht ja darin, dass wir, wenn sich die Lebensumstände von Personen ändern, eben auf diese individuellen Lebenssituationen auch besser eingehen können wollen, sprich wenn sich zum Beispiel die Familiensituation auf Grund einer Scheidung ändert, wenn es Familienzuwachs gibt oder wenn eine Ausbildung begonnen wird. Darauf wollen wir dann individuell eingehen.
Wie wird das dann konkret sein, nämlich beim bestehenden Wohnticket? - Da werden dann noch einmal Unterlagen nachgereicht werden müssen, das wird so sein. Da müssen wir die BesitzerInnen von bestehenden Wohntickets auch dementsprechend informieren. Da sind wir auf einem guten Weg, dass das auch gut funktionieren wird. Wir werden dann auch allen unter die Arme greifen, damit das auch reibungslos funktioniert und es hier zu keinen Problemen für die MieterInnen oder potenziellen Mieterinnen und Mieter kommen kann.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenberger gestellt. - Bitte.
Abg. Roland Guggenberger (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrat! Durch die Verordnung wird der Zugang zum geförderten Wohnbau, insbesondere für Menschen, die sich den Eigenmittelanteil selbst nicht leisten können, einfacher. Gleichzeitig besteht allerdings die Gefahr, dass die Nachfrage nach geförderten Wohnungen weiter steigt, ohne dass ausreichend Wohnungen zur Verfügung stehen.
Was sind denn Ihre Erwartungen? Wie wirkt sich das auf die Wartelisten und auf den tatsächlichen Bestand der zur Verfügung stehenden Wohnungen aus?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, Herr Gemeinderat. Wie gesagt, diese Eigenmittelersatzdarlehensverordnung ist ja mit 1.1.2025 in Kraft getreten. Und vielleicht jetzt dazu ein paar Zahlen: Im ersten Jahr wurden 693 Eigenmittelersatzdarlehen bewilligt, und die Darlehenssumme beträgt rund 6,42 Millionen EUR. Wenn man das mit dem Jahr 2024 vergleicht, entspricht das einer Erhöhung um 65 Anträge. Und im Jahr 2026 konnten bis Mitte Mai schon 331 Darlehensanträge mit insgesamt 2,9 Millionen EUR bewilligt werden.
Sie haben recht, wir brauchen genügend leistbaren Wohnraum, geförderten Wohnraum für die Wiener Bevölkerung. Da sehe ich auch den Auftrag an die Politik,
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