Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 43
Wenn ich mir die Leistungsfähigkeit, die Veränderungsfähigkeit, auch die Fähigkeit, der Veränderungsmotor zu sein, anschaue, sehe ich keinen Grund, da jetzt in eine besondere Aktivität auszubrechen. Ehrlich gesagt: Wir haben im Augenblick andere Sorgen im Gesundheitssystem in Wien und in Österreich als die Frage der Rechtsform. Und ich glaube, dass es den Menschen auch relativ wurscht ist, ob sie in die Klinik Floridsdorf hineingehen und da steht: Anstalt öffentlichen Rechts nach Paragraf sowieso der Wiener Stadtverfassung oder GmbH oder KG oder was auch immer. Ich glaube, dass das den Menschen vollkommen gleichgültig ist.
Deswegen ist es mir nicht gleichgültig, aber bei den Diskussionen - Welche Veränderungen, Verbesserungsprozesse brauchen wir im Spital? -, stellt sich immer wieder die Frage: Ist unsere Rechtsform die Herausforderung? - Ich muss leider nach acht Jahren sagen, die Rechtsform hat sich noch nie als große Herausforderung herausgestellt, weil wir uns dankenswerterweise dort, wo wir eine andere Rechtsform brauchen - ich habe es eh schon gesagt: in der Frage des Baues, in der Frage der Beschaffung -, einig waren, meinem Vorschlag zuzustimmen, GmbHs zu gründen und gründen zu dürfen. Daher sehe ich im Augenblick jetzt nicht die Notwendigkeit, das mit einer hohen Priorität voranzutreiben.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Huemer gestellt. - Bitte.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Ich sehe es so wie Sie, dass die Rechtsform sicher nicht unser Hauptproblem ist. Gleichzeitig braucht es Modernisierung. Und da ist natürlich die Frage: Wann ist die Rechtsform hemmend, oder passt sie eh noch? Dass wir strukturelle und auch personelle Problemlagen haben, glaube ich, ist auch zum Teil unbestritten.
Sie erlauben, an eine Frage von gestern in Bezug auf die Teilunternehmung Pflegehäuser des Wiener Gesundheitsverbundes anzuknüpfen, bei der Sie ja bestätigt haben, dass es hier zu strukturellen Veränderungen kommt. Ist diese strukturelle Veränderung bei den Pflegehäusern im Wiener Gesundheitsverbund mit einer Änderung der Rechtsform verbunden?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich kenne jedenfalls kein Paper, wo das drinnen steht. Also ich will jetzt nicht ausschließen, dass es irgendwelche Gründe geben mag, die mir irgendwann vorgelegt werden. Mir sind im Augenblick keine bewusst. Ich sage es, wie es ist.
Ist es ein politischer Auftrag? - Das kann ich verneinen. Es gibt jedenfalls keinen politischen Auftrag, irgendwelche Rechtsformen zu verändern. Aber wir haben natürlich Herausforderungen, bei denen es sich manchmal tatsächlich auszahlt, die Rechtsform zu hinterfragen. Ob das da gerade passiert, kann ich Ihnen einfach nicht beantworten. Ich weiß es nicht, aber ich will es nicht ausschließen, weil ja im Augenblick dort grundsätzliche Strukturfragen gestellt werden, ausgearbeitet werden müssen und mir dann, wenn sie fertig sind, die Ergebnisse vorgelegt werden müssen und dann, wenn es Beschlüsse braucht, Ihnen allen vorgelegt werden.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung der 3. Anfrage.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-703023-2026-KSP/LM). Die wurde von Herrn Abg. Poljak gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Sehr geehrte Frau Landesrätin! Neben den leistbaren Mieten und unbefristeten Verträgen ist es für viele GemeindebaumieterInnen eine große Erleichterung, dass keine Kaution und kein Eigenmittelanteil beim Mietvertragsabschluss zu bezahlen sind. Im geförderten Bereich ist grundsätzlich ein Eigenmittelanteil vorgesehen. Mit 1. Jänner 2025 ist die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung in Kraft getreten, über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989. Welche Gruppen werden mit dieser Maßnahme speziell angesprochen und unterstützt?)
Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ihre Anfrage bezieht sich auf die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung, die ja mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Und die Frage bezieht sich darauf: Welche Gruppen werden mit dieser Maßnahme speziell angesprochen und unterstützt?
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten mit hoher Inflation, hohen Energiekosten und strengen Kreditvergaberegeln fällt es immer mehr Menschen schwer, den Finanzierungsbeitrag für eine Wohnung durch ein Bankdarlehen aufzubringen. Auf die Rahmenbedingungen hat Wien einen nur sehr geringen Einfluss - so ehrlich muss man sein. Ich betone an dieser Stelle, die Stadt Wien trägt für diese Entwicklung insgesamt auch keine Verantwortung. Aber dort, wo es möglich ist, greift Wien der Bevölkerung solidarisch unter die Arme. Vor diesem Hintergrund ist auch die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 2024 zu sehen. Dank neuer Bestimmungen - nämlich für diese Eigenmittelersatzdarlehen - konnte der potenzielle Kreis der Bezieherinnen und Bezieher deutlich erweitert werden.
Und was haben wir gemacht? - Wir haben die Einkommensgrenzen vereinheitlicht, wir haben die Einkommensgrenzen angehoben und durch eine Indexierung abgesichert, wodurch perspektivisch eine Berücksichtigung von Indexveränderungen geschaffen wurde. Weiters ist mittlerweile der Nachweis eines Mindesteinkommens nicht mehr erforderlich, und davon profitieren vor allem einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen. Verschlechtert sich die Einkommenssituation im Laufe der Zeit, sind geringere Ratenzahlungen bei gleichzeitig längerer Laufzeit möglich. Also so greifen wir den Leuten hier unter die Arme.
Und umgekehrt, wenn man die finanzielle Leistungsfähigkeit im Laufe der Zeit steigern kann, dann kann man die Darlehen auch schneller zurückzahlen, und damit geht natürlich eine raschere Schuldbefreiung einher. Die Rückzahlungspflicht kann bei den niedrigsten Einkom
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