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Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 43

 

Unternehmung innerhalb der Wiener Stadtverfassung mit hoher operativer Verantwortung und erfüllt seine Aufgaben erfolgreich im öffentlichen Eigentum und im Rahmen der bestehenden Organisationsstruktur. Dieser Weg hat sich nachweislich als erfolgreich gezeigt. Natürlich ist es trotzdem nicht ausgeschlossen, gleichzeitig auch eine Diskussion über zukünftige Organisations- und Rechtsformen zu führen und diese auch sachlich und ergebnisoffen zu debattieren. - Danke schön.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Schütz gestellt. - Bitte.

 

9.31.30

Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Danke für die Beantwortung, die aber nicht den Inhalt oder Kern der Frage nach der Ausgliederung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt getroffen hat.

 

Kärnten hat 1993 mit der KABEG eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts mit Vorstand und Aufsichtsrat durch die Landesregierung und den Landtag bestellt sowie Beiräte geschaffen. Das Personal der KABEG und das Krankenhaus stehen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land, und die KABEG unterliegt einer öffentlichen Aufsichtsbehörde des Landes.

 

In Niederösterreich wurde 2004 die Niederösterreichische Landesklinik-Holding, ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, geschaffen, die diesen Aufgabenbereich - die Errichtung, die Führung und den Betrieb aller Landeskliniken - hat. Das Land Niederösterreich bleibt Rechtsträger für alle Krankenanstalten, und die Bediensteten der Kliniken bleiben Landesbedienstete. Die Holding hat eine Holdingversammlung und eine Geschäftsführung.

 

Meine Frage an Sie, Herr Stadtrat, ist nun: Welches der beiden Modelle können Sie sich für den Wiener Gesundheitsverbund vorstellen und warum?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Frage. Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Alle Formen sind möglich. Die Frage ist: Was ist der Verbesserungswert, und was ist die Grundlage von solchen Veränderungen?

 

Nachdem in Kärnten eine Zusammenarbeit mit der AUVA festgelegt worden ist, war es notwendig, eine entsprechende Rechtsstruktur zu finden, weil die AUVA bekannterweise ein Sozialversicherungsträger ist. Also war es notwendig, eine andere Rechtsstruktur zu finden.

 

Niederösterreich hat wieder eine andere Rechtsstruktur. Und das zeigt ja auch, dass es offensichtlich ... Die Beispiele können Sie jetzt nämlich weiter fortführen. Sie finden in jedem Bundesland eine andere Form, wie die öffentlichen Spitäler geführt werden.

 

Die öffentliche Aufsicht haben wir in Wien übrigens auch - wenn Sie das beruhigt, sollte das auch eine offene Frage sein. Es ist ganz klar, dass die Aufsicht über das Krankenanstaltenrecht und somit auch über die Wiener Spitäler die Gesundheitsbehörde hat.

 

Jede dieser Formen ist möglich. Die entscheidende Frage ist: Who benefits? Was ist der Vorteil? Und ich bin der Meinung - ich habe es ja auch vorgelesen -, wir haben eine sehr hoch innovative Organisationseinheit, die ja auch mit unser aller Zustimmung Betriebsgesellschaften gegründet hat. Wenn ich mich richtig erinnere, waren das einstimmige Beschlüsse, als wir zum Beispiel im Baubereich oder im Beschaffungsbereich GmbHs gegründet haben.

 

Ich halte die Rechtsform für eine Frage der Sachlichkeit und für keine Fahnenfrage, ganz offen und ehrlich gesagt.

 

Die entscheidende Frage ist: Funktioniert die Organisation? Und wenn ich mir im internationalen Spitalsranking anschaue, auf welcher Position unsere Spitäler sind, vom AKH angefangen bis zu unseren Kliniken, wüsste ich jetzt nicht, was mich an der Organisation per se jetzt sofort treiben sollte, irgendwas zu verändern. Man kann das weiterentwickeln, man kann es weiterdiskutieren. Das ist auch alles gut. Es wird im Zuge der österreichweiten Gesundheitsreform, bei der sich abzeichnet, dass zum Beispiel die Frage von einheitlichen Kollektivverträgen in ganz Österreich für alle Krankenanstalten, für die öffentlichen genauso wie für die privaten, eine Rolle spielen wird, möglicherweise wieder Diskussionen über die Frage geben: In welcher Rechtsform machen wir das? Darum sage ich ja auch, die Diskussion ist nicht zu Ende, kann weitergeführt werden, aber letzten Ende auf der Basis von sachlichen Argumenten.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Korosec gestellt. - Bitte.

 

9.35.00

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Schönen guten Morgen! Herr Landesrat, Sie haben völlig recht, das ist eine unendliche Geschichte, die wir schon seit vielen Jahren durch den Wolf treiben. Und ich kann mich erinnern: Sie haben im Jahr 2020 in einem Pressegespräch gesagt, Sie haben das eigentlich schon in Ihrer Tischlade liegen, und eigentlich kommt es nur noch darauf an, wann Sie es herausnehmen, und das wird umgesetzt. Das war 2020. Es war auch im Regierungsübereinkommen 2020 als ganz wichtiger Punkt, also als prioritär. Also da ist nichts passiert. Jetzt im neuen Regierungsübereinkommen ist es gar nicht mehr drinnen.

 

Das heißt, mich würde nur interessieren: Haben Sie es überhaupt vor? Weil irgendwo kommt mir vor, dass eigentlich kein Interesse mehr da ist. 2020 hatten Sie es in der Tischlade, dann hatten Sie es im Regierungsübereinkommen. Jetzt haben Sie es nicht mehr drinnen. Ich meine, ich hätte eigentlich nur gern gewusst ... Ich möchte jetzt gar nicht sagen, es muss unbedingt kommen, aber Sie haben ja immer, als Sie gekommen sind, gesagt, das ist ganz wichtig für Sie und das werden Sie umsetzen. Daher meine Frage: Wollen Sie es umsetzen oder ist es für Sie gar nicht mehr so entscheidend, weil andere Punkte wichtiger sind? Darauf hätte ich gerne einmal eine Antwort.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Wie gesagt, das Kapitel ist nicht geschlossen, aber es ist auch nicht entscheidend. Das können Sie meinen Antworten auf die permanenten Fragen zu dieser Frage ja auch entnehmen. Ich halte es für eine sekundäre Frage. Es ist nicht wurscht, aber es ist im Augenblick großartig belanglos.

 

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