Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 53
steuer. Das ist an sich schon ein unterhaltsames Kapitel, nicht?
Wenn man schon über die Kommunalsteuer redet, sollte man grundsätzlich zumindest wissen, wer die Kommunalsteuer zahlt. Ich nehme an, Sie wissen das. Ich wiederhole es aber, damit das dann sozusagen auch öffentlich gesagt wurde. Die Kommunalsteuer zahlen nicht die Beschäftigten. Die Kommunalsteuer zahlen die Betriebe. Sie zahlen sie abhängig von der Lohnsumme, und sie zahlen sie unabhängig von der Fragestellung, wo die Beschäftigten daheim sind. Man sollte also an sich wissen, dass die Kommunalsteuer eine Abgabe von Betrieben ist. Erstens sollte man das wissen. Zweitens finde ich, es ist auch zumutbar, dass man weiß, dass die Kommunalsteuer an sich kein Instrument der Finanzierung des Gesundheitswesens ist.
Wenn man aber schon die Debatte über die Kommunalsteuer führen will - von mir aus lassen wir das alles noch durchgehen -, dann sollte man zumindest - das ist jetzt eine Frage der Fairness - berücksichtigen, dass es, wenn wir die PendlerInnen von Niederösterreich nach Wien hochrechnen, gelinde gesagt eine Frage des Anstandes ist, wie ich finde, dass man dann sagt, dass man auch weiß, dass es hunderttausend PendlerInnen von Wien nach Niederösterreich gibt, die dann dort eh keine Kommunalsteuer zahlen müssen, sondern das machen die Betriebe in Niederösterreich.
Ehrlich gesagt zeigt dieses Beispiel - Sie haben es in Ihrer Frage explizit angesprochen, darum ja auch diese Bemerkung und dieser kleine Sidekick -, dass wir in der Ernsthaftigkeit der Diskussion - sagen wir einmal - offensichtlich noch Luft nach oben haben. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Herr Landesrat. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, gestellt von der FPÖ. - Frau Abg. Schütz, bitte.
Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Abgesehen davon, dass der Landeshauptmann des Burgenlandes diesen Regionenplan schon abgelehnt hat, liegt der Ursprung der Diskussion um die Gastpatienten ja viel mehr im Wiener Krankenanstaltengesetz, welches ja die Versorgung und Aufnahme der Patienten in Wien regelt.
§ 36 Abs. 2 Wiener Krankenanstaltengesetz, den wir ja auch schon einmal in einem Antrag thematisiert und diskutiert haben, sagt: "Die Aufnahme von Patienten in öffentlichen Krankenanstalten ist auf Personen beschränkt, die Wiener Landesbürger sind oder als Fremde ihren Hauptwohnsitz in Wien haben" - vor denen, die nicht in Wien leben, sofern sie keine dringende Versorgung benötigen.
Wiens Bürgermeister hat die aktuelle 15a-Vereinbarung über Organisation und Finanzierung des Gesamtgesundheitswesens 2024 erneut unterfertigt und sie vom Landtag absegnen lassen. Im Gesetz steht, es wäre möglich, eine Zusatzvereinbarung zu treffen. Sie ist aber ohne Zusatzvereinbarung vom Bürgermeister unterfertigt worden und auch dem Landtag so vorgelegt worden.
Herr Landesrat, meine Frage an Sie: Warum hat Wiens Bürgermeister diese bindende 15a-Vereinbarung 2024 denn unterfertigt und dem Landtag ohne Zusatzvereinbarung vorgelegt, wenn Sie jetzt nachverhandeln wollen/müssen?
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Bitte, Herr Landesrat.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sie meinen den Finanzausgleich? (Abg. Angela Schütz, MA: 15a!) Der Finanzausgleich hat mit dem Krankenanstaltengesetz aber so was von nichts zu tun.
Ich meine, Sie kennen den Paragrafen offensichtlich. Ich freue mich eh, wenn Details von Landesgesetzen dann auch wirklich bis ins letzte Detail bekannt sind. Sie wissen aber auch, seit wann es diesen Paragrafen gibt, oder? Sie wissen das. Ich finde das nämlich hochinteressant. Ich habe den Paragrafen nämlich ehrlich gesagt gar nicht gekannt, bevor er in der Zeitung gestanden ist.
Faktum ist, den Paragrafen gibt es seit 1989. Da finde ich es dann doch irgendwie spannend, wenn ich mir überlege: Was ist in der Finanzierung des Gesundheitswesens seit 1989 alles passiert? - Das war in der Zeit, als wir noch den KRAZAF gehabt haben. Danach ist der KRAZAF verändert worden, dann ist er abgeschafft worden. Dann ist die Zielsteuerung eingeführt worden. Dann ist das leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungssystem entwickelt worden.
Niemals ist irgendwem aufgefallen, dass es seit 1989 den Paragrafen im Wiener Krankenanstaltengesetz gibt.
Auch der Verfassungsgerichtshof, der das Wiener Krankenanstaltengesetz schon in einem anderen Zusammenhang geprüft hat, hat nichts an diesem Paragrafen auszusetzen gehabt. Ich hänge nicht mit Leidenschaft daran. Ich kann Ihnen nur versichern: Dieser Paragraf ist nicht die Begründung, weshalb wir diese Diskussion führen. Auf diesen Paragrafen bezieht sich auch kein einziges Wiener Spital im Umgang mit GastpatientInnen.
Der Auftrag an die Spitäler lautet, die GastpatientInnen, wenn es medizinisch möglich ist - das gilt für elektive Eingriffe, also für planbare Routineeingriffe, die in ganz Österreich zur Verfügung stehen müssen und das auch tun, nicht für den Notfall, nicht für besondere Erkrankungen und nicht bei einer besonderen Diagnostik et cetera -, in eine wohnortnahe Versorgung zu begleiten, wie es im Gesetz steht. Das steht nicht im Krankenanstaltengesetz.
Ich kann Ihnen also versichern: Auf diesen Paragrafen beruft und bezieht sich niemand. Ich habe aber auch nichts dagegen. Ich habe auch schon den Auftrag gegeben, darüber nachzudenken, wie man sich im Licht der aktuellen Bundesgesetzgebung, die sich nicht nur im Krankenanstaltengesetz wiederfindet, sondern auch in anderen Gesetzen, möglicherweise intelligent weiterentwickeln kann.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Herr Landesrat. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der ÖVP. - Frau Abg. Korosec, bitte.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Grüß Gott, Herr Landesrat! Dieselbe Causa, aber unterschiedlich: Es hat vorige
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