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Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 53

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Bitte, Frau Landesrätin.

 

Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Sie haben es selbst angesprochen: Der Vergleich zwischen einem Kind, das in einer inklusiven Gruppe ist, und einer vollen Erziehung von teilweise schwerstbehinderten Kindern, die 24/7 betreut werden müssen, hinkt tatsächlich. Die Tagsätze variieren extrem je nach der Schwere der Betreuungsverhältnisse, der Schwere einer Behinderung oder nach dem, was es sonst noch braucht.

 

Ja, teilweise sind die Kosten sehr hoch. Diese Verträge werden ja auch ständig neu ausgeschrieben. Ich glaube, mit nächstem Jahr gibt es auch wieder eine neue Ausschreibung. Wir werden schauen, wohin sich das entwickelt. Ich habe gerade vorhin auch ausgeführt, warum diese Kosten so enorm gestiegen sind. Ich finde sie auch extrem hoch.

 

Teilweise wurde mir dann aber auch … - ich kann das nicht beurteilen, weil ich mit diesen Kindern nicht direkt arbeite -, was hier an Kosten gebraucht wird. Natürlich unterliegen diese Kosten einer Kostenkalkulation. Es ist nachvollziehbar, wofür sie aufgewendet werden. Dementsprechend sind sie in dieser Form anscheinend notwendig. Wie gesagt werden wir aber mit der neuen Ausschreibung sehen, wo wir uns momentan im Kostenfeld bewegen.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Landesrätin.

 

13.55.28

†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Wir kommen nun zur 6. Anfrage (FSP-78513-2026-KFP/LM). Sie wurde von Frau Abg. Schütz eingebracht und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Etwa 100 Patientinnen und Patienten aus Niederösterreich, die in Wiener Spitälern abgelehnt wurden, haben sich nach Angaben des Landes bisher bei der niederösterreichischen Patientenanwaltschaft gemeldet. Für einen dieser Patienten bereitet Niederösterreich derzeit eine Klage gegen Wien vor. Die niederösterreichische Landeshauptfrau sagte dazu: "Es kann nicht sein, dass hier ausländische Staatsbürger mit einem Meldezettel in Wien, die vielleicht noch nie ins System einbezahlt haben, in Kliniken in Wien behandelt werden und Niederösterreicher nicht, nur weil sie aus Niederösterreich kommen, schließlich leisten niederösterreichische Pendler 200 Mio EUR Kommunalsteueraufkommen in Wien." Darüber hinaus erhält Wien aus dem Finanzausgleich rund 400 Mio EUR für die Versorgung der Gastpatienten. Um den Streit zwischen den Bundesländern bzw. den Landesgesundheitsräten beizulegen, wird die Gründung von Gesundheitsregionen angeregt. Der burgenländische Landeshauptmann hat die diesbezüglichen Vorschläge von Wien bereits abgelehnt, die niederösterreichische Landeshauptfrau hat lapidar Bereitschaft zur Zusammenarbeit bekundet. Wie ist der aktuelle Stand bei den Verhandlungen zur Bildung von Gesundheitsregionen?)

 

Sehr geschätzter Herr Landesrat! Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wie ist der Stand der Gespräche über die Frage der Bildung von Gesundheitsregionen? Wenn Sie wollen, nehme ich auch noch ein paar Gedanken mit, die Sie in der Begründung der Anfrage auch noch aufgenommen haben. Das können wir aber auch mit einer Zusatzfrage machen. Ganz wie Sie wollen.

 

Grundsätzlich gibt es Gespräche. Das nächste Gespräch wird voraussichtlich noch im Jänner mit dem Landesrat aus Niederösterreich stattfinden. Bei unserem letzten Treffen haben wir - das habe ich ehrlich gesagt auch von ihm verlangt - eine Konkretisierung der Vorstellungen von Niederösterreich vereinbart, nämlich eine Konkretisierung in Hinblick auf die Frage, wie wir das jetzige Problem lösen. Aber auch dazu, was der Vorschlag von Niederösterreich ist, was dann im Finanzausgleich festgeschrieben sein soll, wenn man sagt, man würde es im Finanzausgleich lösen. Sich nur hinzusetzen und zu sagen, man macht das im nächsten Finanzausgleich, aber keinen Vorschlag dazu zu haben, ist ein bisschen dürr.

 

Denn grundsätzlich ist das Thema schon sehr ernst. Das Thema ist sehr ernst. Es rüttelt auch an den Grundideen der Strukturierung der Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens. Da gibt es nicht nur ein Krankenanstaltengesetz und ein Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, sondern da gibt es zum Beispiel ja auch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, in dem die Ordnung zur Finanzierung und zur Organisation des österreichischen Gesundheitswesens niedergeschrieben ist. Das ist auch ein österreichisches Gesetz.

 

Da gibt es weitere österreichweit gültige Gesetze und Art. 15a-Vereinbarungen über die Frage der Finanzzielsteuerung im Gesundheitswesen, in denen es zum Beispiel seit vielen Jahren eine klare Regelung gibt, dass wir in allen Bundesländern Jahr für Jahr ausweisen müssen, ob wir den sogenannten Kostendämpfungspfad einhalten, und in dem auch klar geregelt ist, dass es Sanktionen nach sich ziehen kann, wenn man den Kostendämpfungspfad pro Bundesland nicht einhält.

 

Dann setzt man sich hin und sagt: Na, es ist eh alles gut, wie es ist. In der Zwischenzeit werden in der Bundeshauptstadt im Jahr 2024 GastpatientInnen um 1,1 Milliarden EUR behandelt. Man ist der Meinung, man kann all das als etwas abtun, das ja eh selbstverständlich ist. Das wird sich wohl nicht ausgehen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir in Wien jemals im Gemeinderat oder im Landtag beschlossen haben, dass wir uns für das Gesundheitssystem der gesamten Republik zuständig fühlen.

 

Daher gehe ich davon aus, dass auch aus dem Land Niederösterreich, das die gleiche Verantwortung für seine Bevölkerung hat, wie wir sie für die Wiener Bevölkerung haben, Vorschläge kommen, wie man damit umgehen will und wie man diese Verantwortung auch wahrnehmen will.

 

An sich stünde in den gesetzlichen Grundlagen der Zielsteuerung, dass jedes Land einen Regionalen Strukturplan vorlegen muss, in dem beschrieben ist, wie die regionale Struktur der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ausschaut. Da steht nicht drinnen: von

 

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