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Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 53

 

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP-79859-2026-KVP/LM). Diese wurde von Abg. Zierfuß gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Wie ein aktueller Stadtrechnungshofbericht zeigt, gibt es auch bei der Förderung von Gesamtvertragseinrichtungen durch die MA 11 zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Vollen Erziehung unklare Kostenexplosionen, Intransparenz, fehlende Kalkulationen und Leistungsnachweise über Jahre hinweg, fehlende standardisierte Prüfprozesse sowie eine sachlich und methodisch nicht nachvollziehbare starke Bandbreite bei der Höhe der Tagsätze (zwischen 100 und 770 EUR pro Kind und Tag). Verträge werden ohne vorherige Vergabeverfahren sowie Festlegung der Tagsätze abgeschlossen und selbst systematische Vergleiche oder Kontrollen, ob Leistungen auch kosteneffizient erbracht werden, fehlen. So kritisiert der Stadtrechnungshof klar, dass im Betrachtungszeitraum die Anzahl der zu betreuenden Minderjährigen nur um rund 3,1 Prozent anstieg, die Ausgaben jedoch um 27,5 Prozent. Gleichzeitig deckt der Stadtrechnungshof in seinem Bericht auf, dass in einer Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024 nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 50 Prozent ausgebildetem Personal verzeichnet wurde. Während also die Kosten explodieren und unkontrolliert in ineffiziente Kanäle fließen, sinkt gleichzeitig die Qualität der versprochenen Betreuung. Was gedenken Sie als verantwortliches Mitglied der Wiener Landesregierung hier zu unternehmen, damit nicht auch in diesem Bereich das Steuergeld der Wienerinnen und Wiener unkontrolliert versickert, während die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Obhut der MA 11 leidet?)

 

Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung der Frage.

 

Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Danke für die Frage. Es geht um die Gebarung beziehungsweise auch um den Stadtrechnungshofbericht bezüglich der MA 11. Ich nutze heute natürlich auch gleich die Gelegenheit, mich für diesen genauen Prüfbericht zu bedanken.

 

Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hat die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der sozialpädagogischen Vertragseinrichtungen zum Anlass genommen, bestehende Abläufe und Vertragsgrundlagen weiter zu verbessern. Auch zentrale Empfehlungen wurden umgesetzt, darunter eben auch klare Zuständigkeiten, transparente Vertragsbeziehungen, die nachvollziehbare Festsetzung von Tagsätzen sowie strengere Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Dokumentation. Ziel ist es immer, die Qualität der Betreuung, aber gleichzeitig natürlich auch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln sicherzustellen.

 

Gleichzeitig ist in diesem Bereich festzuhalten, dass in den letzten Jahren schon einiges getan wurde. Man muss sich die Kinder- und Jugendhilfe schon als einen Bereich vorstellen, wo die Herausforderungen in den letzten Jahren einfach auf Grund der Anzahl der Kinder und auf Grund der Schwere der Betreuungsgrade - ich drücke es einmal so aus - massiv gestiegen sind, weil Behinderungen und teils schwere Behinderungen sowie psychische Erkrankungen stark im Zunehmen begriffen sind. Gerade diese Kinder werden mittlerweile ja auch vermehrt bei der Kinder- und Jugendhilfe betreut, weil sie bei den Eltern einfach keine Perspektive haben.

 

Man muss sich auch vorstellen, dass solche Kinder vorher natürlich irgendwo in psychiatrischen Anstalten weggesperrt waren. Das ist natürlich eine Form der Unterbringung, die heute nicht mehr geht. Das hat sich in den letzten Jahren sehr stark entwickelt. Prinzipiell gilt immer das Motto ambulant vor stationär und Prävention vor Krisenzentrum. Vor allem wird viel investiert, damit die Kinder erst gar nicht in das Krisenzentrum kommen. Das heißt, ein wesentlicher Punkt ist immer, so viel mit den Eltern gemeinsam zu erarbeiten, dass der Verbleib in der Familie gewährleistet werden kann.

 

Natürlich ist alles, was der Stadtrechnungshof anmerkt, zur Kenntnis zu nehmen. Wie ich schon ausgeführt habe, wurde auch daran gearbeitet. Was den Stadtrechnungshofbericht beziehungsweise auch die Ausformulierung Ihrer Frage betrifft, möchte ich eines aber zurechtrücken, dass nämlich grundsätzlich keine Kalkulationen oder Leistungsnachweise zu Grunde liegen. Denn die Ausführungen des Stadtrechnungshofes hinsichtlich fehlender Leistungsnachweise beziehen sich auf einen Einzelfall und können somit schwer auf die gesamte Vertragsgebarung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe umgelegt werden.

 

Wie der Stadtrechnungshof auch festgestellt hat, werden die Notwendigkeit der sozialpädagogischen Betreuung und auch der Settings, aber auch die Kostenkalkulationen sehr wohl sowohl fachlich als auch budgetär geprüft und die Empfehlungen zur Dokumentation der Abläufe ja auch von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

 

Ihre Frageformulierung besteht ja nicht nur aus einer Frage, sondern da sind viele Sachen hineingepackt. Ich weiß nicht, ob Sie die später fragen wollten. Ich glaube aber, es ist wichtig, noch zu erwähnen, dass die Wiener Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig Vergabeverfahren durchführt. In den Jahren 2023 und 2024 führte die MA 11 ein umfangreiches Vergabeverfahren für sozialpädagogische Einrichtungen durch.

 

Vielleicht noch ein Punkt dazu, wie es zum Anstieg der Kosten gekommen ist - das war ja auch ein Thema in der Sitzung des Stadtrechnungshofes. Dazu kann ich sagen, dass wir eine starke Steigerung der Kosten im Rahmen von 27,5 Prozent haben. Grund dafür war vor allem der Abschluss der Lohnverhandlungen der Sozialwirtschaft in den Jahren 2023 und 2024. Da haben wir einmal eine Valorisierung um 8 Prozent und einmal eine um 9,2 Prozent gehabt. Zudem hat man auch etwas an der Einstufung der sozialpädagogischen Fachkräfte geändert. Man hat sie nämlich in eine andere Verwendungsgruppe angehoben. Diese sozialpartnerschaftliche Einigung in diesem Bereich hat zusätzlich eine Erhöhung der Gehälter um 13 Prozent bedeutet.

 

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