Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 53
gekommen ist, die ich hier sowohl beim Rechnungsabschluss als auch bei der Budgetpräsentation schon ausgeführt habe.
Ich bin der Meinung, dass man mit einer gewissen Budgetdisziplin und auch in Zusammenarbeit mit allen Geschäftsgruppen durchaus noch im laufenden Budgetvollzug Konsolidierungen durchführen kann. Dieses Bemühen wird uns auch im heurigen Jahr 2026 begleiten.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Landesrätin. - Die 2. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. - Bitte, Frau Abg. Schneckenreither.
Abg. Theresa Schneckenreither, MSc (GRÜNE): Hallo, noch einmal! Schon gestern habe ich mich nach den Planungen zum Voranschlag 2027 erkundigt. Da hat es geheißen, es gibt noch keine Planungen, da es im Jänner eben noch zu früh dafür ist. Das nehme ich grundsätzlich zur Kenntnis.
Der mittlerweile beschlossene Stabilitätspakt gilt ja schon für 2026, also für das heurige Jahr. Laut diesem Pakt dürfte Wien 2026 ja nur ein Defizit von 1,3 Milliarden EUR machen, also zirka nur die Hälfte von dem, was im Voranschlag 2026 vorgesehen ist.
Ich unterstelle Ihnen jetzt einmal, dass Sie daran arbeiten und den Vorgaben des Stabilitätspaktes noch näherkommen möchten. Daher die Frage: Welche Maßnahmen werden eben heuer gesetzt, damit man das Defizit noch weiter verringert? Werden durch diese Bemühungen endlich auch Reiche, Überreiche und Vermögende ihren fairen Beitrag leisten müssen oder wird es wieder die Ärmeren und vor allem auch die Mittelschicht treffen?
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke schön. - Frau Landesrätin, bitte.
Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Wenn Sie sich insbesondere auf vermögensbezogene Steuern beziehen, kann ich nur wieder darauf hinweisen, dass meine Kompetenz da sehr eingeschränkt ist, wobei ich bei vermögensbezogenen Steuern durchaus sehr, sehr kooperativ wäre, insbesondere auch bei jenen, die ich vorher schon ausgeführt habe, nämlich zum Beispiel bei der Frage der Grundsteuer, für die ich mich massiv einsetze und für die ich mich auch im Rahmen der Stabi-Pakt-Verhandlungen bei den Landesfinanzreferenten eingesetzt habe.
Ja, ich werde auch im heurigen Jahr - wie schon erwähnt durch strengen Budgetvollzug - durchaus in der Lage sein, Maßnahmen zu setzen. Die Kollegen, die schon einer letzten oder vorletzten Regierung angehört haben, wissen, wie das geht, nämlich mit Sperren im Budget und der Einbeziehung der Finanzverwaltung im Vollzug bei Überschreitungsanträgen et cetera. Insbesondere dann, wenn Mittel auf einem Ansatz nicht gebraucht werden, weil man zum Beispiel überbudgetiert hat, was ja auf Grund von Gegebenheiten schlicht und einfach regelmäßig vorkommt - das ist jetzt auch nichts Böses -, wird man dafür sorgen, dass diese Mittel nicht gleich für andere oder neue Projekte verwendet werden, sondern zum Defizitabbau und zur Konsolidierung beitragen können.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Landesrätin. - Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. - Herr Abg. Bussek, bitte.
Abg. Andreas Bussek (FPÖ): Einen schönen Nachmittag, sehr geehrte Frau Landesrätin! Da ja nun der Stabilitätspakt beschlossen ist, hat auch Wien als Bundesland und Gemeinde seine Pflichten und Rechte. Wenn Wien die nicht einhält, gibt es finanzielle Konsequenzen.
Jetzt meine Frage an Sie: Die wesentlichen Auswirkungen von Konsequenzen sind ja hauptsächlich Strafzahlungen: Sanktionsbeiträge bei Verletzung der Fiskalregeln, hohe Haushaltsziele bei Nichteinhaltung oder sogar der Verlust von Ertragsteilen. Im Extremfall droht Ländern und Gemeinden, die gegen diese Sparvorgaben verstoßen, der Abzug von Geldmitteln aus dem gemeinsamen Steueraufkommen, die dann an den Bund abgeführt werden müssen.
Meine Frage ist jetzt: Sollte der Fall eintreten, dass wir unsere Richtlinien nicht einhalten und Unterschreitungen haben, wie hoch in Prozenten oder in Zahlen sind dann die Strafzahlungen, die Wien als Gemeinde und als Bundesland treffen würden?
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke. - Frau Landesrätin, bitte.
Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Wie Sie richtig ausführen, ist im Stabilitätspakt - insbesondere auch im Anhang zum Stabi-Pakt - sehr genau geregelt, welche Regime und Systeme bei Nichteinhaltung des Stabilitätspaktzieles greifen.
Es ist tatsächlich so, dass das ein sehr komplexes System ist, das auch - das ist uns auch gelungen - nicht automatisch zur Einbehaltung von Ertragsanteilen führt, sondern es gibt da ein Prozedere, das - wenn man so will - auch einer Beweislast unterliegt. Es war uns in dem Zusammenhang auch besonders wichtig - es freut mich, dass uns auch das gelungen ist -, dass sich die Stabi-Pakt-Grenzen bei einem möglichen Abzug verschieben, wenn der Bund einseitig Maßnahmen setzt, die zum Beispiel die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden reduzieren.
Dass das häufiger und schneller vorkommt, sieht man allein in den ersten Tagen dieses Jahres und am Ende des letzten Jahres, weil Mehrwertsteuersenkungen oder auch weniger Steuereinnahmen durch Strompreissenkungen et cetera natürlich sofort zu weniger Ertragsanteilen der Länder und Gemeinden führen. Da werden wir schauen, was dann unter Umständen auch die Gegenfinanzierung bringt. Auch da verändert sich aber zum Beispiel die dazugehörige Stabi-Pakt-Grenze.
Sie haben mich allerdings nach einer ganz konkreten Zahl gefragt. Ich bitte um Entschuldigung. Da ich die Stabi-Pakt-Berechnungen nicht im Detail mithabe, müsste ich diese möglichen Zahlen nachliefern. Die kann ich hier von dieser Stelle heute so nicht valide von mir geben.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Herr Abgeordneter. Danke, Frau Landesrätin, für die Beantwortung der zwei Anfragen.
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