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Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 53

 

Wirtschaftsstandort und dabei maßgeblich von großen Infrastrukturprojekten wie dem Netzausbau oder den Schieneninfrastrukturkosten. In Summe ist es, glaube ich, ganz wichtig, dort Maßnahmen zu setzen und dieses Regelwerk - wenn vielleicht auch nur zeitweise - zu lockern, um diese Investitionen auch stemmen zu können und möglich zu machen. Dazu gab es einen einstimmigen Beschluss, der auch dem Bundesminister für Finanzen übermittelt wurde.

 

Das zweite große Thema der Landesfinanzreferenten war nämlich auch die Frage der Grundsteuerreform. Dabei kommt vielleicht auch stärker zum Ausdruck, dass wir politisch aus unterschiedlichen Bereichen stammen. Allen ist aber klar, dass ein Einheitswert, der seit den 1970er Jahren nicht valorisiert wurde und daher seit über 50 Jahren nicht angepasst wurde, jedenfalls für die Gemeinden eine ganz wichtige Maßnahme wäre.

 

Natürlich ist Wien als Land und Gemeinde da in keinem so großen Zwiespalt, wie es vielleicht zwischen anderen Ländern und ihren Gemeinden der Fall wäre. Natürlich haben aber alle Ländervertreter große Sorgen um die Gemeindefinanzen und die Entwicklung der Gemeinden.

 

Es gibt daher auch aus der letzten Finanzreferentenkonferenz das Ansinnen, weiter darüber zu sprechen, wie wir diesen ganzen Bereich Grundsteuer gemeinsam mit dem Bund formulieren und weiterentwickeln können. Wir haben uns auch vorgenommen, den Städtebund und den Gemeindebund bei der nächsten Sitzung zu diesem Thema einzuladen, um gemeinsam eine mögliche Formulierung und eine mögliche Forderung an den Finanzminister und an die Bundesregierung stellen zu können - ein sehr wesentliches Thema.

 

Sehr viele Vertreter in der LandesfinanzreferentInnenkonferenz sind auch Mitglieder des Ausschusses der Regionen und engagieren sich auch auf europäischer Ebene für die Rahmenbedingungen der Gemeinden, Länder und Städte. So ist es daher auch kein Zufall, dass uns natürlich auch der mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union ganz massiv beschäftigt und beschäftigt hat.

 

Wir haben große Sorge - das ist auch bei der letzten Sitzung des AdR zum Ausdruck gekommen -, dass auf Grund der Simplifizierung, die gerade in der Budgetentwicklung der Europäischen Union und in der Neustrukturierung der einzelnen Fördertöpfe erfolgt, hier jene Maßnahmen, die explizit für Länder, Gemeinden und Regionen für die soziale Infrastruktur und für Infrastrukturprojekte zur Verfügung gestanden sind, nicht mehr in dem Ausmaß gegeben sind beziehungsweise dass die Kompetenz zum Abrufen und Einreichen dieser Projekte auf Bundesebene verlagert wird und dann eigentlich in die Kompetenz der nationalen Ebenen hineinfällt - in dem Fall wahrscheinlich in jene des Bundesministeriums für Landwirtschaft.

 

Das macht allen große Sorgen, weil diese Ebene bis jetzt nicht - ich sage einmal - dazwischensteht, um solche Finanzierungen zu bekommen. Insofern haben wir das letzte Mal auch einen einstimmigen Beschluss darüber gefasst, dass die Bundesregierung - in dem Fall vor allem die zuständigen Minister - aufgefordert wird, uns erstens über den Verhandlungsstand mit der Europäischen Union zu informieren und zweitens beim nächsten Mal auch anwesend zu sein, um über die mögliche Regelung, die dann in der Folge eintreten muss, wenn es wirklich zu einer Verschiebung dieser Fördertöpfe auf nationale Ebenen kommt und wie wir zu einem Regelwerk kommen, damit die Gelder nicht auf Bundesebene verbleiben, sondern auch in die Budgets der Länder, Städte, Gemeinden und Regionen weitergegeben werden.

 

Der letzte Bereich, der uns noch beschäftigt hat und in dem wir auch einen einstimmigen Beschluss dazu gefasst haben, betrifft die Steuerentlastung im Sozialbereich, insbesondere die gesetzliche Umsatz- und Kommunalsteuerbefreiung im sozialen Sektor zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit, also insbesondere Projekte, die auch in sozialökonomischen Betrieben stattfinden, zum Beispiel Beschäftigungsprojekte in Werkstätten, wie zum Beispiel auch Behindertenwerkstätten et cetera. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Landesrätin. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage von der ÖVP. - Herr Abg. Taborsky, bitte.

 

13.24.41

Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Wenn wir vom Stabilitätspakt sprechen, dann müssen wir auch über die langfristige Schuldenentwicklung sprechen.

 

In der Sendung "Wien heute" vom 16. Dezember 2025 haben Sie dazu wörtlich ausgeführt: "Na, ich sehe einfach, dass im heurigen Jahr schon so viel drinnen war. Da waren die prognostizierten Schulden für 2030 bei 33 Milliarden EUR. Jetzt stehen wir prognostiziert bei 27 Milliarden EUR. Das heißt, da ist in einem Jahr schon relativ viel weitergegangen."

 

Auf welche Schulden beziehen sich die von Ihnen genannten Beträge von 33 Milliarden EUR beziehungsweise 27 Milliarden EUR konkret? Handelt es sich dabei um die Schulden des Magistrates der Stadt Wien oder um die Gesamtschulden inklusive der ausgegliederten Unternehmungen, da ja die Frage der Verschuldung der Länder auch ein wesentlicher Punkt beim Stabilitätspakt ist?

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke schön. - Frau Landesrätin, bitte.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Soweit ich mich erinnern kann, kommt die höhere Zahl - 33 Milliarden EUR, glaube ich - aus einer Anfrage oder Kampagne einer Partei, die auch hier vertreten ist, und war in der Fragestellung des Journalisten oder des Redakteurs impliziert. Diese Zahl kommt nicht von mir.

 

Wir haben hier ja schon öfters über die Schuldenentwicklung gesprochen. Mein Hinweis ist dahingehend zu verstehen, dass ich einen sehr strengen Budgetvollzug, der auch schon 2025 angewendet wurde - aus der Anfang 2025 vom damaligen Finanzdirektor auch im Finanzausschuss referierten und berichteten Defizitentwicklung für das letzte Jahr -, dass es da schon sehr maßgeblich zu Einsparungen und Konsolidierungen

 

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