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Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 53

 

ckelt? Können Sie uns da einfach Einblicke geben? Vielen Dank.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Bitte, Frau Landesrätin.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich versuche es. Also, es war schon herausfordernd, vor allem zu Beginn. Wir haben intern auch innerhalb der MA 50 mehr Personal gehabt. Wir arbeiten auch mit einem Callcenter, um die ersten Fragen abzudecken.

 

Wir haben auch sehr, sehr intensiv Werbung für den digitalen Weg gemacht, um mehr Leute dort abzuholen, weil es digital prinzipiell schneller geht, als sich anzumelden, Termine auszumachen und alles mitzunehmen. Wir haben gemerkt, dass sich das sehr, sehr positiv entwickelt hat. Wir sind da auch wirklich im engen Austausch. Die Abteilung hat das mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber sehr, sehr gut im Griff. Natürlich hat uns auch diese viermonatige Rückwirkung sehr geholfen, damit die Menschen sicher sein können, dass sie die Unterstützung bekommen.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke der Frau Landesrätin für die Beantwortung der 1. Frage.

 

13.08.13

†Amtsf. StRin Barbara Novak, MA - Frage|

Wir kommen nun zur nächsten Frage. Die Anfrage (FSP-77152-2026-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Ackerl gestellt (Abg. Mag. Thomas Reindl: Resch!) und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales gerichtet. Frau Landesrätin, ich bitte dich um Beantwortung. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Resch!) - So, nach meinen Unterlagen (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das ist die dritte!) - Okay, gut, pardon. Sie ist aber auch an die Frau Landesrätin gerichtet. Die Frage kommt von Herrn Abg. Resch. (In Bezug auf die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land Wien zur Finanzierung des U2/U5-Ausbaues mit festgelegtem Kostendeckel: Welchen Stand haben derzeit allfällige Nachverhandlungen mit dem Bund zur Anpassung dieses Kostendeckels angesichts der absehbaren Kostensteigerungen?)

 

Bitte.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Frage und die Möglichkeit, dazu auszuführen. Herr Abgeordneter, Sie haben mich bezüglich der § 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land zur Finanzierung des U2/U5-Ausbaues gefragt, wie hier der Stand zu den Nachverhandlungen bezüglich zu den Kostensteigerungen auf Grund der inflationsbedingten Rahmenbedingungen der letzten Jahre ist.

 

Eingangs darf ich auf die Bestimmungen des Art. 5 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn - in Folge nur mehr die Vereinbarung - hinweisen. Darin wird festgehalten, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Indexabweichung auch ein Einfluss auf den Deckelungsbeitrag gegeben ist, nämlich dann, wenn die vertraglich vereinbarte Vorausvalorisierung von 2,5 Prozent in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen oder unterschritten wird.

 

In diesem Fall wird unter Berücksichtigung der bis dahin tatsächlichen Indexentwicklung der Lenkungsausschuss mit der Frage der Risiko- und Kostentragung befasst. Diesbezüglich ist auch auf Art. 10 Abs. 2 der Vereinbarung hinzuweisen.

 

Im Lenkungsausschuss selbst besteht jetzt grundsätzlich Konsens darüber, dass die vertraglich vereinbarte Vorausvalorisierung von 2,5 Prozent in den mittlerweile drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wurde und damit die Anforderungen der Vereinbarung auch gegeben sind und der Lenkungsausschuss damit befasst wurde. Seit dem Eintreten des betreffenden Umstandes finden daher auch die dazugehörigen Gespräche, an denen das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie das Land Wien teilnehmen, hinsichtlich dieser valorisierten Mehrkosten statt.

 

Nachdem davon auszugehen ist, dass auch 2025 wiederum eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Indexentwicklung überschritten wurde, ist derzeit eine Aktualisierung der sogenannten Preisbasishebung anhand der tatsächlichen letztjährigen Indexentwicklung abzuwarten, um diese valorisierungsbedingten Mehrkosten dann vereinbarungskonform gegen den Bund geltend machen zu können.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Landesrätin. - Die 1. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. - Herr Abg. Resch, bitte.

 

13.11.32

Abg. Klemens Resch (FPÖ): Vielen Dank, Frau Landesrätin, für die Beantwortung der Frage. Die Wienerinnen und Wiener haben ja nicht nur durch die immensen Kostenüberschreitungen bei diesem Projekt einen Schaden erlitten, sondern viele Wienerinnen und Wiener haben auch einen unmittelbaren Schaden erlitten, weil es durch den Tunnelbau für diese U-Bahn zu Schäden in ihren Wohnungen beziehungsweise an ihren Häusern kam.

 

Die Wiener Linien haben dann in den Medien zugesichert, dass die Kosten für die Schäden voll übernommen werden. In Wahrheit ist es aber so, dass die betroffenen Anrainer jetzt die Information bekommen haben, dass nur der Zeitwert ersetzt wird. Somit ist meine Frage, ob Sie beziehungsweise Ihr Büro mit den betroffenen Anrainern in Kontakt sind und ob die Stadt Wien den Schaden, den die Anrainer erlitten haben, voll ersetzen wird.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Herr Abgeordneter. - Frau Landesrätin, bitte.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Tatsächlich liegt in meinem Ressort ausschließlich die gerade ausformulierte § 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land Wien. Der U-Bahn-Ausbau, die Bautätigkeit selber und auch alle damit befassten Rahmenbedingungen stehen in einem anderen Ressort zur Debatte, nämlich im Ressort von Kollegin Sima, und betreffen nicht meinen Geschäftsgruppenbereich.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Landesrätin. - Wir kommen zur 2. Zusatzfrage von der ÖVP. - Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar, ich bitte darum.

 

13.13.03

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Grüß Gott, Frau Stadträtin! Vielen Dank für die Ausführungen.

 

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