Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 53
(Beginn um 13.01 Uhr.)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 9. Sitzung des Wiener Landtages. Die Sitzung ist somit eröffnet.
Ganztägig entschuldigt sind Frau Abg. Mag. Huemer, Frau Abg. Mag. Hungerländer, Frau Abg. Keri und Abg. Ornig. Zeitweise entschuldigt sind Frau Abg. Dr. In der Maur-Koenne bis 15.30 Uhr, Abg. Neumayer bis 13.30 und ab 15 Uhr und Abg. Poljak bis 15 Uhr.
Wir kommen damit zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-1619469-2025-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Prack gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin, Landesrätin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, gerichtet. (Als im November 2023 das Wiener Wohnbeihilfegesetz erlassen wurde, war auf Grund der damals zur Verfügung stehenden Daten mit einer Steigerung an WohnbeihilfebezieherInnen um rund 25 bis 30 Prozent, konkret mit einer Steigerung auf bis zu 45 000 statt bisher 35 000 BezieherInnen, zu rechnen. Als finanzielle Auswirkung dieses neuen Gesetzes wurde mit einer Erhöhung der jährlichen finanziellen Mittel von 61,5 Mio EUR auf rund 151,5 Mio EUR gerechnet. Mit welcher Anzahl an WohnbeihilfebezieherInnen ist auf Grund der aktuellen Datenlage für das Jahr 2026 zu rechnen?)
Frau Landesrätin, ich bitte dich um die Beantwortung der Frage.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Herr Präsident, einen schönen Nachmittag, werte Kolleginnen und Kollegen!
Lieber Herr GR Prack, Wien ist eine soziale Stadt, die niemanden zurücklässt. Aus diesem Grund haben wir auch vor zwei Jahren - du erinnerst dich - die Wohnbeihilfe ausgeweitet und Anfang 2025 dann nochmals für Erleichterungen gesorgt. Da ging es um die viermonatige Rückwirkung, die möglich ist und die sich auch in der Praxis sehr bewährt hat. Wir haben auch die Valorisierung der Zumutbarkeitsstufen in die Wege geleitet, sodass einem Wertverlust wirklich effektiv und nachhaltig vorgebeugt ist.
Wir haben es mit der Wohnbauhilfe neu wirklich geschafft, heute noch mehr Menschen in Anspruch zu bringen, und haben auch für eine höhere Unterstützung gesorgt. Wir konnten mit der Wohnbeihilfe neu 2025 über 36 000 Haushalte erreichen. Ich betone noch einmal: Haushalte, nicht BezieherInnen. Im Monatsvergleich ist es im Vorjahr zu einem Anstieg der Wohnbeihilfe-Haushalte von bis zu 4 Prozent gekommen. Finale Zahlen liegen uns noch nicht vor. Das ist auch auf Grund dieser Rückwirkung so. - Danke schön.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Landesrätin. - Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. - Herr Abg. Prack, ich bitte darum.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke, Frau Vizebürgermeisterin. Jetzt haben wir ja im Budgetvoranschlag für 2026 gesehen, dass die für Wohnbeihilfe veranschlagten Mittel von 158 Millionen EUR im Jahr 2025 auf 47 Komma irgendwas Millionen EUR im Jahr 2026 reduziert wurden.
Können Sie vor dem Hintergrund, dass es ja keine gesetzliche Änderung gegeben hat und dass die Kostenfolgeabschätzung für die Reform der Wohnbeihilfe zum damaligen Zeitpunkt von zirka 150 Millionen EUR ausgegangen ist, sagen, aus welchem Grund eine so starke Reduktion der veranschlagten Mittel stattgefunden hat?
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Bitte, Frau Landesrätin.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Die vorgesehenen rund 48 Millionen EUR, die die vorläufigen Erwartungen abbilden, sind sicher eine zurückhaltende Schätzung. Was aber im Voranschlag auch drinnen steht, ist, dass bei Mehrbedarf die Kosten durch die Rücklagen gedeckt sind. Wir sind ja auch angehalten, unsere Rücklagen aufzubrauchen. Das heißt, es ist auch weiterhin fix, dass sich die Wienerinnen und Wiener auf unsere zuverlässige Unterstützung, was die Wohnbeihilfe betrifft, verlassen können.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke schön. - Die 2. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Guggenberger. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte.
Abg. Roland Guggenberger (FPÖ): Schönen guten Tag, Frau Landesrat! In zahlreichen Segmenten des freien Wohnungsmarktes liegen die Mieten deutlich über dem für die Wohnbeihilfe anerkannten Quadratmeterhöchstwert. Jetzt kann es der Fall sein, dass die Entlastungswirkung bei einem geringen Mietpreisdeckel sehr gering ausfällt. Gibt es Überlegungen, das anzupassen, um genau für diese Haushalte, die über diesem Mietpreisdeckel liegen, für eine bessere Entlastung zu sorgen?
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Bitte, Frau Landesrätin.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Wie ich auch eingangs gerade gesagt habe, ist es ja unsere Intention, Menschen mit der Wohnbeihilfe wirklich zu unterstützen, damit Wohnen leistbar ist und sie in ihrer Wohnung bleiben können. Das sind Menschen, die erwerbstätig sind und die mitunter ein bisschen Unterstützung von uns brauchen, damit sie in ihrer Wohnung bleiben können.
Darum haben wir ja auch die Ausweitungen gemacht, um mit unserer Unterstützungshilfe noch mehr Menschen zu erreichen und ihnen noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Ich bin mir sicher, dass wir auch auf diese geänderten Situationen immer eingehen werden, weil es unsere Intention und unsere Verantwortung ist, Menschen zu unterstützen, wenn sie unsere Hilfe brauchen.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke schön. - Die 3. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. - Herr Abg. Mayer, bitte.
Abg. Lorenz Mayer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich würde mich in meiner Frage dafür interessieren, wie sich der interne Verwaltungsaufwand seit dem Inkrafttreten des Wohnbeihilfegesetzes entwickelt hat. Gibt es da zusätzliche Personalreserven beziehungsweise wie hat sich die Bearbeitungsdauer entwi
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