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Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 52

 

schaut, insofern weiß ich, dass sie es sehr zu schätzen wissen, wenn hier quasi auch die Wertschätzung wiedergegeben wird.

 

Wir alle in der Kinder- und Jugendanwaltschaft schätzen auch das Engagement von Menschen auf allen Ebenen, die sich für Kinderrechte einsetzen, seien es die Kinder und Jugendlichen untereinander, sei es in den Familien, sei es von ProfessionistInnen, die in ihrem Fachbereich arbeiten, aber auch von EntscheidungsträgerInnen. Ich freue mich daher auch wirklich über die Debatte und die Wortmeldungen, die zum Thema Kinderrechte gekommen sind, da ich glaube, dass wir noch mehr über Kinderrechte, über die Rechte junger Menschen diskutieren müssen, und deswegen freue ich mich auch hier zu sein.

 

Kinderrechte sind vieles, aber in erster Linie sind sie auch Rechte. Und ein Aspekt, der mir besonders wichtig ist, ist, dass Kinderrechte etwas Verbindliches sind. Es ist jetzt kein Goodwill, wenn wir uns an Kinderrechte halten, ist es kein machen wir halt, weil wir es gerne möchten, sondern sich an Kinderrechte zu halten, ist etwas, wozu wir verpflichtet sind. Und ich bin auf jeden Fall Kinderrechtler und Menschenrechtler und glaube daher, dass wir auch alle schwierigen Fragen kinderrechtlich lösen können und auch lösen müssen.

 

Dass wir hier noch Potenzial haben - und das sehe ich nicht nur als Kinder- und Jugendanwalt von Wien, sondern auch mit Blick auf Gesamtösterreich -, hat auch eine Studie zur Umsetzung des Bundesverfassungsgesetz Kinderrechte gezeigt, die in diesem Jahr herausgekommen ist. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern ist jetzt ungefähr zehn Jahre in Kraft und in dieser Studie wird gezeigt, dass es sehr selten in der Gesetzgebung genannt wird, sehr selten in Gerichtsverfahren genannt wird und auch sehr selten allgemein in der Rechtsanwendung vorkommt. Hier sehe ich auf jeden Fall auch noch Potenzial, auch Potenzial, das wir hier in Wien noch heben können. Da geht es auch ganz oft nicht darum, was schon passiert - denn es passieren, glaube ich, auch sehr viele gute Sachen für Kinder und Jugendliche in Wien -, sondern es geht mir darum, die Perspektive von Kindern und Jugendlichen noch stärker einzubringen, Partizipation sicherzustellen und hier quasi gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen vor allem auf Basis von kinderrechtlichen Überlegungen gezielte und gute Entscheidungen für Kinder und Jugendliche in Wien treffen zu können.

 

Ein Punkt, der auch schon angesprochen wurde und mir sehr wichtig ist, ist das Kinderrechte-Mainstreaming, das heißt, in allen Bereichen tatsächlich mitzudenken, wie Kinder und Jugendliche und ihre Rechte berücksichtigt werden können. Mainstreaming haben wir schon in anderen Bereichen etabliert, im Kinderrechtsbereich haben wir das noch nicht in der Form. Es gibt hier sehr gute Ansätze, beispielsweise die Kinder- und Jugendstrategie, aber auch das Kinder- und Jugendparlament und die Bezirksparlamente sind sehr gute Ansätze, um Kinder und Jugendliche partizipieren zu lassen, mitentscheiden zu lassen und auch kinderrechtliche Themen in die Breite zu tragen. Aber hier noch weiter an einem Kinderrechte-Mainstreaming zu arbeiten ist aus meiner Sicht - das ist das fade Thema - sehr wichtig, um tatsächlich auch gute Entscheidungen treffen zu können.

 

Wir haben auch einen Jugendbeirat und werden am 21.11. eine Veranstaltung zum Thema Jugendbeirat machen, wo es darum geht, wie man Kinder und Jugendliche strukturell partizipieren lassen kann. Das ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Stichwort Partizipation ist auch ein Thema, das ich ansprechen will, das Thema Bildung ist auch schon gefallen und vor allem das Thema Kinderschutzkonzepte. Als Kinder- und Jugendanwaltschaft sehen wir es sehr positiv, dass die Kinderschutzkonzepte in allen Bildungseinrichtungen flächendeckend ausgebaut oder eigentlich verpflichtend eingesetzt wurden. Wir sagen auch immer dazu, dass es verständlich ist, dass hier erste Schritte gegangen werden, wir glauben aber schon, dass noch ein Nachschrauben notwendig ist, um tatsächlich die Rechte von Kindern und Jugendlichen nahbarer zu machen. Ein Punkt, der uns hier besonders auffällt, ist, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung von Kinderschutzkonzepten gestärkt werden sollte, vor allem auch die Information über ihre eigenen Rechte. Das heißt, zu beginnen, noch stärker den Rechtsschutz von Kindern und Jugendlichen aus ihrer Perspektive zu denken, Informationen für sie zu gestalten, Beschwerdemöglichkeiten aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen zu denken, etwa, wie kann das funktionieren, dass man, wenn man ein Problem hat, irgendwo hingehen kann und dann hoffentlich zu einer Lösung kommt.

 

Wir haben seit fünf Jahren eine Bildungs-Ombudsstelle, die wollte ich in diesem Bericht auch positiv hervorheben. Ich glaube, damit zeigt die Kinder- und Jugendanwaltschaft doch sehr gut auf, wie wir zum Thema Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche arbeiten, hier haben wir noch Verbesserungspotenzial im System.

 

Angesprochen wurde die Diskriminierung, das ist auch für uns ein wichtiges Thema, Diskriminierungsschutz ist im Bildungssystem noch nicht ausreichend ausgestaltet. Hier gibt es vor allem gesetzliche Lücken, das sind aber auch bundesgesetzliche Lücken, wenn man ganz ehrlich darauf blickt. Trotzdem ist es aus unserer Sicht auch wichtig zu sagen, in dem Bereich bräuchte es noch Nachschärfungen.

 

Das Zweite, was ich als Kinder- und Jugendanwaltschaft im Sinne der Bildung auch noch erwähnen möchte, ist, dass wir hier die Unterstützungssysteme als sehr wichtigen Bestandteil sehen, und Unterstützungssysteme auszubauen für uns auch zentral ist, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Bildungseinrichtungen tatsächlich gewährleisten zu können. Ein Punkt hier ist vielleicht auch bei der Planung und der Unterstützungssysteme Kinder und Jugendliche miteinzubeziehen und zu überlegen, was sie eigentlich in den Schulen brauchen, zu wem würden sie gehen und welche Mechanismen müssen wir in dem Sinn stärken. Ein Beispiel, das wir aus unserem Jugendbeirat bekommen haben, sind die Peer-to-Peer-Beratungen, also Beratungen von Jugendlichen für Jugendliche. Das kam von Jugendlichen,

 

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