Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 52
vielleicht zu überlegen und in Angriff zu nehmen. Es ist nämlich so, dass jetzt bundesweit gesehen Wien immer noch das meiste von dem Budget in den leistbaren Wohnbau investiert und die Bundesländer hier mitziehen können.
Die GRÜNEN haben wieder einen Antrag in Bezug auf die Leerstandsabgabe gestellt. Das haben wir schon gehabt, das haben wir auch schon öfters diskutiert, und wir sehen diese Maßnahme nicht als zielführend an. Und das ist auch der einzige Vorschlag, der hier von den GRÜNEN unterbreitet wird, wie man eigentlich die zusätzlichen budgetären Mittel für den geförderten Wohnbau und überhaupt für das Budget vorsieht. - In diesem Sinne, danke fürs Zuhören. Und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Herr Abg. Prack zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Zunächst möchte ich kurz, weil es die Kollegin, die vor mir gesprochen hat, angesprochen hat, schon auf dieses Wunder eingehen: ein Drittel einnahmenseitig, zwei Drittel ausgabenseitig. Ich glaube, wir werden am Schluss sehen, dass man zum Beispiel die Erhöhung der Öffi-Jahreskarte, die man draußen wahrscheinlich als einnahmenseitige Maßnahme verstehen würde, als ausgabenseitige Maßnahme verbucht, weil ja der Betriebsmittelzuschuss für die Wiener Linien gesenkt wird. Also das, was Sie da fabrizieren, ist aus meiner Sicht einfach ein In-die-Tasche-lügen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Aber jetzt zum vorliegenden Gesetz. Ich möchte mit einer kleinen Geschichte der Wohnbauförderung anfangen. Man hat ja die Zweckbindung der Wohnbaufördermittel auf Bundesebene nach und nach in Wirklichkeit aufgelöst. Zunächst ist 2001 unter Schwarz-Blau die Zweckbindung der Darlehensrückflüsse aufgehoben worden.
Für alle, die das nicht so genau kennen: Die Wohnbauförderung speist sich aus zwei Quellen - aus den Wohnbauförderbeiträgen, die heute hier erhöht werden, und aus den Rückflüssen aus Wohnbauförderdarlehen. Wien hat zum Beispiel aktuell zirka 4 Milliarden aushaftende Wohnbauförderdarlehen. Die sollten eigentlich in das System der Wohnbauförderung zurückfließen. Das war bis 2001 zweckgebunden, dann wurde diese Zweckbindung aufgehoben. Was ist passiert? - 11,5 Milliarden dieser aushaftenden Darlehen wurden verkauft - wir kennen alle diese Geschichte der Spekulation mit dem Wohnbauförderdarlehen in Niederösterreich -, und 11,5 Milliarden sind ins Budget zurückgeflossen und zu einem Teil wieder in Wohnbauförderung investiert worden. Da hat Wien lange Zeit auch sehr viel davon investiert, und zu einem Teil ist es einfach normal ins Budget zurückgeflossen. Also diese Aufhebung der Zweckbindung hat dazu geführt, dass es eine Reduktion der Wohnbauförderleistung gegeben hat.
Dann hat man 2001 noch die Zweckbindung so verwässert, wie Sie sich jetzt anschicken, es wieder zu regeln, nämlich so, dass man gesagt hat, das ist für Wohnbauförderung, aber es ist auch für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen. Also hat man es derart aufgeweicht, dass das einer faktischen Abschaffung der Zweckbindung gleichgekommen ist. Man hat es aber dann 2008 eh gänzlich gemacht, man hat im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes überhaupt die Zweckbindung abgeschafft, und ab diesem Zeitpunkt haben einfach die Bundesländer in ihrem Ermessen festgelegt, wie sie die Mittel, die sie aus der Wohnbauförderung einnehmen, ausgeben.
Was ist wohl passiert, sehr geehrte Damen und Herren? - Die Wirkung war erwartbar, und sie war fatal für das leistbare Wohnen in Österreich. Es hat eine massive Reduktion der Wohnbaufördergelder und der Wohnbauförderleistung gegeben. Wenn wir es uns anschauen: Von 1996 bis 1998 sind zirka 2,4 Milliarden pro Jahr für die Wohnbauförderung ausgegeben worden, und von 2021 bis 2023 - um einen Vergleichszeitraum zu wählen, den die GBV analysiert hat - waren es durchschnittlich 1,97 Milliarden. Das heißt, sogar nominell sind die Ausgaben für die Wohnbauförderung gesunken. Real ist das eine Halbierung der Wohnbauförderleistung, weil diese Zweckbindung aufgehoben wurde.
Und in Wien ist immer behauptet worden, man würde die Wohnbaufördergelder, nämlich sowohl die Wohnbauförderbeiträge als auch die Rückflüsse aus den Wohnbaudarlehen, zweckgebunden ausgeben. - Das ist falsch, sehr geehrte Damen und Herren. Wahr ist vielmehr, dass auch in Wien Wohnbaufördergelder massiv zweckentfremdet worden sind, allein von 2020 bis 2022 sozusagen 600 Millionen. Es sind 600 Millionen an Einnahmen aus Wohnbauförderbeiträgen und Darlehensrückflüssen gewesen, und es sind durchschnittlich in diesen Jahren 210 Millionen ins Budget geflossen und nicht für Wohnbauförderung ausgegeben worden.
Und seit 2008 fordern viele Akteurinnen und Akteure wegen solcher Missstände, dass es zu einer Wiedereinführung der Zweckbindung kommt - von den gemeinnützigen Bauträgern über die AK, den ÖGB bis zur SPÖ auf Bundesebene. Und es sind, sehr geehrte Damen und Herren, die Länder, die das bisher verhindert haben. Und Sie treiben das jetzt mit dieser verwässerten Zweckbindung weiter. Das ist ziel- und planlos, und es ist kurzsichtig, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Der vorläufig letzte Akt in der Geschichte der Wohnbauförderbeiträge ist, dass 2017 die Höhe der Wohnbauförderbeiträge von Finanzminister Schelling verländert wurde. Der hat das als Einstieg in die Steuerautonomie der Länder verkauft. Die Bundesländer waren aber zu diesem Zeitpunkt so gescheit und weitsichtig, dass sie entschieden haben, da nicht in einen Abgabenwettbewerb einzutreten. Sie haben sich entschieden, das überall gleich zu lassen.
Wien bricht jetzt diese stillschweigende Vereinbarung der Bundesländer. Das ist für den Standort Wien eine ganz schlechte Nachricht, sehr geehrte Damen und
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