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Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 52

 

nachvollziehbar. An vielen kleinen Stellen müssen externe IT-Leister beauftragt werden. Technische Schnittstellen zur Transparenzdatenbank verursachen hohe Implementierungskosten, die entweder noch nicht beziffert werden können oder einfach nicht dargestellt werden.

 

Dieses Gesetz betrifft alle Gebietskörperschaften: Bund, Land und Gemeinden. Und alle Kriterien sollten gleich angewendet werden.

 

Transparenz heißt auch, dass Kontrolle möglich ist. Mit diesem neuen, abgeänderten Gesetzestext ist weiterhin Kontrolle nahezu unmöglich.

 

Unser Fazit ist: Dieses Gesetz hatte eine hervorragende, gute Absicht. Aber in seiner gewünschten abgeänderten Form würde es diese Absicht leider wieder einmal nicht erfüllen. Es schafft ein kompliziertes, zum Teil undefinierbares System, das am Ende aus unserer Sicht mehr verschleiert, als es aufklärt. Die FPÖ steht für klare und einfache Transparenz, für eine Datenbank, die diesen Namen auch verdient, und nicht für riesengroße Bürokratiemonster, so wie immer. Transparenz darf aus unserer Sicht kein Schlagwort sein, sondern muss ein echtes Kontrollinstrument für Gerechtigkeit sein, die einfach nachvollziehbar ist. - Ich bedanke mich für Ihre Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Anton Mahdalik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

11.29.31

Berichterstatterin Amtsf. StRin Barbara Novak, MA|: Ja, vielen herzlichen Dank für die Debatte und auch für die Anregungen. Ich darf vielleicht noch einmal zusammenfassen, was durch diese Novelle und durch die Transparenzdatenbank an Erweiterungen und Neuerungen dazugekommen ist beziehungsweise was sie auch verändert hat.

 

Tatsächlich ist es so, dass die Stadt Wien seit Inkrafttreten des Wiener Transparenzgesetzes alle Förderungen in die Datenbank schon gemeldet hat und daher auch schon Schnittstellen zu allen Abteilungen im IT-Umfeld der Stadt Wien selbst, Kernmagistrat et cetera, entwickelt hat. Daher sind die Schnittstellenerweiterungen zum Beispiel im Bereich der Wohnbeihilfe tatsächlich nicht mehr sehr aufwendig, weil wir hier schon sehr viel Vorarbeit geleistet haben und tatsächlich jetzt sehr schnell alle Einzelförderungen und Einzelunterstützungen, Zahlungen et cetera, in die Datenbank mit allen dazugehörigen personenbezogenen Daten einpflegen können, so, wie das die Novelle auch vorsieht.

 

Bei den externen Organisationen, die jetzt von dieser Gesetzesnovelle auch umfasst sind, ist das noch nicht der Fall, weil das tatsächlich alles externe und damit auch im IT-Bereich autarke Organisationen sind, die nicht im Bereich des Magistrats und der MA 01 liegen. Da wird tatsächlich noch etwas Arbeit vor uns liegen, um alle diese Förderungen in die Datenbank einzupflegen. Es wird uns aber sicher gelingen. Wir haben eine großartige IT-Abteilung, und ich bin mir sicher, dass wir das gemeinsam mit den Einrichtungen wie FSW, Wirtschaftsagentur, waff et cetera, sehr schnell umsetzen können werden. Aber es ist dort jedenfalls aufwändiger als im Kernmagistrat, wo wir in derselben IT-Landschaft und im selben IT-Umfeld tätig sind.

 

Es ist tatsächlich so, dass es natürlich weiterhin den Förderbericht und den Beteiligungsbericht der Stadt Wien geben wird und dass wir alle weiteren Förderungen und Organisationen, Institutionen et cetera, die nicht den Datenschutzbestimmungen, die in diesem Register vorgesehen sind, unterliegen, veröffentlichen werden und natürlich auch transparent gestalten werden. Wir bemühen uns ja auch - und das steht im Regierungsübereinkommen auch sehr deutlich drinnen -, gerade bei der Transparenz dieser Förderberichte und bei den Beteiligungen auch eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit zu Stande zu bringen und das gemeinsam zu erarbeiten, weil diese Berichte in der Regel mit etlichen 100 Seiten in - ich sage jetzt einmal so - extern herausgeholten SAP-Listen den Informationsgehalt nur mäßig wiedergeben und wir da, glaube ich, auch in der Darstellung noch etwas vor uns haben werden.

 

Ich nehme jedenfalls die Anregung bezüglich der Gesellschafterzuschüsse vom Kollegen Ellensohn, dass wir uns das auch noch einmal anschauen, sehr gerne auf. Es sind ja auch in der Regel Zuschüsse, die wir hier im Gemeinderat beschließen und die im Förderbericht beziehungsweise im Beteiligungsbericht der Stadt Wien sowieso ausgewiesen sind. Ob und in welcher Form wir sie in die Datenbank einpflegen, schaue ich mir gerne an. Wir können das auch sehr, sehr gerne besprechen.

 

In Summe erfolgt jedenfalls eine große Erweiterung durch diese Datenbank, auch alle anderen Gebietskörperschaften, wie Bezirke et cetera, aufzunehmen - und viel umfassendere Daten, die einzupflegen sind. Ich bitte daher nochmals um Zustimmung. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Anton Mahdalik: Danke, Frau Stadträtin.

 

11.33.37Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mit den Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS, SPÖ und GRÜNEN einstimmig beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN mehrstimmig beschlossen.

 

11.34.54Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem der Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018 geändert wird. Berichterstatterin dazu ist die Frau Amtsf. StRin Novak. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

11.35.08

Berichterstatterin Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

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