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Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 52

 

das einfach dazu, dass wir in großen europäischen Ballungsräumen überall die gleiche Thematik haben.

 

Dass wir auf Krisenpflegeeltern setzen, habe ich schon ausgeführt, aber das ist auch in anderen Städten definitiv der Fall. Das hat natürlich auch mit der geopolitischen Situation zu tun und da merken wir auch, was in den letzten fünf bis zehn Jahren in Europa passiert ist. Also wir erleben einfach Kinder, die ohne ihre Herkunftsfamilie ins Land kommen, bei denen es, wenn sie hier nicht die nötige Unterstützung bekommen, zum Beispiel an Sprachkenntnissen fehlt, wo es auch an Orientierung fehlt, in der ganzen Summe unseres gesellschaftlichen Systems, wo auch Traumata natürlich eine große Rolle spielen, die im Familienbund natürlich ihren Einklang finden.

 

Und die MA 11 hat natürlich die Aufgabe genau hinzuschauen. Sie ist auch gesetzlich verpflichtet, jeder Gefährdungsmeldung nachzugehen und genau zu schauen, wie man dieses Kind unterstützen kann. Es ist immer natürlich die erste Option, die Eltern mit ins Boot zu holen. Das möchte ich hier auch noch einmal betonen, denn die Herkunftsfamilie, wo das Kind in einem familiären Rahmen aufwächst und wo es herkommt, ist immer das, was wir als Erstes stützen müssen, wo wir begleiten müssen und wo wir alles daransetzen, dass wir da einen Rahmen bauen, in dem wir weitermachen können. Wenn es dann aber nicht der Fall ist, dass wir hier weiterarbeiten können, dann werden weitere Schritte gesetzt. Im besten Fall natürlich mit den Eltern gemeinsam, wenn es dafür das Verständnis gibt, dass es hier eventuell bessere Lösungen gibt. Und deswegen sind wir auch in der Situation, dass wir einen Mangel an Krisenpflegeeltern haben und auch insgesamt in Summe eine Situation, wo Kinder in einem Umfeld aufwachsen, das extrem belastet ist und wo wir als Behörde eingreifen müssen.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank.

 

10.04.40

†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Wir kommen damit zur 5. Anfrage (FSP-1390370-2025-KFP/LM). Diese wurde von Frau Abg. Schütz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Zwischen dem Bund und den Ländern wurde gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Artikels 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (siehe BGBI. I Nr. 197/2022), festgelegt, dass der Bund und die Länder bei Bedarf Ankunftszentren zur temporären Versorgung und Unterbringung für vertriebene Menschen aus der Ukraine zu errichten, zu betreiben und zu finanzieren haben. In Wien wird diese Erstversorgung einerseits durch Ankunftszentren (AZ) und andererseits durch Notquartiere (NQ) erbracht. Das Land Wien selbst hat keine Ankunftszentren betrieben. Um das Erstversorgungsangebot gesamtheitlich umzusetzen, wurden Organisationen als Betreiber im Rahmen der Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien auf Basis des Wiener Grundversorgungsgesetzes gefördert. Beim einzigen in Betrieb befindlichen Ankunfts- und Notquartier Schlossberg in Hietzing, welches von der Volkshilfe Wien seit 21. Mai 2022 betrieben wird, kommt es zu Kapazitätsüberschreitungen, weil unter anderem die Ukraine das Ausreiseverbot für Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren im Sommer aufgehoben hat. Bis 2022/2023 waren 14 solcher Einrichtungen in Betrieb. Was werden Sie gegen die Überlastung der Einrichtung Schlossberg unternehmen?)

 

Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Danke an die Präsidiale, dass Sie von mir offensichtlich nicht genug kriegen können!

 

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe Ihre Frage sehr genau gelesen, vor allem auch die Begründung zur Frage sehr genau gelesen, und eigentlich waren Sie schon am Weg, sich die Antwort selbst in die Begründung der Frage hineinzuschreiben, weil Sie ganz präzise und sehr nachvollziehbar und richtigerweise zitiert haben, nicht nur aus der Artikel 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung, sondern auch aus der Ergänzungsvereinbarung, die wir geschlossen haben. Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie dann eigentlich gleich, wenn Sie weitergelesen hätten, aber ich nehme das jedenfalls zum Anlass, genau das auszuführen.

 

Ihre Frage ist: Was tun wir gegen die Überlastung in Einrichtungen für Vertriebene aus der Ukraine? - Klar ist - und diesen Grundsatz kann man nicht oft genug wiederholen, weil er wichtig ist -, schon seinerzeit im Jahr 2003 als wir das verhandelt und 2004, als wir es abgeschlossen haben, war klar, wir Länder unterstützen den Bund bei der Erfüllung seiner Aufgabe. Das ist ein Grundprinzip, das in der Grundversorgungsvereinbarung niedergeschrieben ist und das letzten Endes auch die Verfassungskonformität dieser Materie ausmacht.

 

In Artikel 3 wurde schon im Jahr 2004 festgelegt, welche Aufgaben der Bund hat. Und dort ist festgelegt, dass der Bund für alle Fragen der Grundversorgung eine Koordinierungsstelle einzurichten hat. Diese Koordinierungsstelle hat unter anderem die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass geflüchtete Menschen, die in der Grundversorgung sind, österreichweit gleichmäßig verteilt werden, Das steht in der 15a-Vereinbarung in Artikel 3.

 

In Artikel 8 wurde eine Sonderbestimmung zur Massenfluchtbewegung festgeschrieben, weil damals das Innenministerium davon ausgegangen ist, dass, wenn Massenfluchtbewegungen stattfinden, das keine routinemäßige Aufgabe in der Grundversorgung sein kann. Der Meinung waren auch die Länder, die gesagt haben, wenn Massenfluchtbewegungen stattfinden, dann sind das Sonderereignisse, die können also nicht in der Routine der Vereinbarung von der Unterbringung der Menschen in der Grundversorgung sein. Und dieser Artikel 8 über die Sonderbestimmungen für Massenfluchtbewegung sagt ganz klar, dass anders als bei der Grundversorgung im Regelsystem, wo wir Länder ja auch Aufgaben übernommen haben, diese Aufgabenübernahme der Länder nicht gilt, sondern die Koordinierungsstelle, die weiter vorne in Artikel 3 als Aufgabe des Bundes definiert ist, die Abstimmung aller Maßnahmen zu treffen hat und

 

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