«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 52

 

überall gelten, in allen Bundesländern. Im Übrigen ist die Erkenntnis eh auch nicht besonders neu, denn das gilt eigentlich schon die ganze Zeit. Denn auch die europäische Richtlinie 2011 aus dem Jahr 1995 hat schon festgehalten, dass es so ist, dass Menschen, die unter internationalem Schutz stehen, die gleichen Rechte haben wie Staatsangehörige. Das ist an sich ja keine neue Erkenntnis. Sie ist aber in dieser neuen, sogenannten GEAS-Verordnung wiederzufinden.

 

Es liegt also beim Bund, jetzt die Vorgaben umzusetzen und die verbindlichen Vorgaben jedenfalls auch in allen und für alle Bundesländer in Gültigkeit zu setzen. Ich gehe davon aus, dass der Bund das auch im Einvernehmen mit den Bundesländern macht.

 

Faktum ist: Wie man umsetzen kann, was in diesen Richtlinien drinnen steht, wie man also das umsetzt, was die Intention der neuen Ordnung im europäischen Asylwesen ist, ist eine Frage, bei der es mehrere Wege nach Rom gibt, bei der es mehrere Möglichkeiten gibt. Das legt die GEAS-Verordnung ja gar nicht vor. Die GEAS-Verordnung kann auch gar nicht auf die Details aller nationalen Rechtssysteme, die es in der Europäischen Union gibt, reflektieren. Sondern sie gibt nur die grundsätzliche Richtung vor und hält fest, was jedenfalls eingehalten werden muss.

 

Das heißt, es ist ja die Frage, ob die Umsetzung in der Sozialhilfe überhaupt stattfinden muss. Das muss gar nicht sein. Da gibt es ja auch die Idee, dass man das vielleicht in einer Integrationsphase in einer eigenen Rechtsmaterie bundesweit löst. Das halte ich ehrlich gesagt auch für einen sehr spannenden, nachvollziehbaren und schlauen Gedanken. Aber wie gesagt, welche der mehreren Möglichkeiten zur Umsetzung der Richtlinie der Bund wählen wird, weiß ich nicht. Das müssen wir den Bund fragen.

 

Ich würde abwarten, bis der Bund uns Bundesländern entsprechende Vorschläge vorstellt. Das hat bis jetzt nicht stattgefunden.

 

Sicher ist jedenfalls: Die Schaffung von Auffangsystemen für Menschen, die unter internationalem Schutz stehen, ist nicht solitäre Aufgabe der Bundeshauptstadt. Das ist sicher. Davon können wir ausgehen. Sondern wenn, dann muss das - wie ich schon gesagt habe - etwas sein, dass in allen und für alle Bundesländer einheitlich geregelt und für die ganze Republik gelten muss. Das ist ja auch genau so, wie es europaweit geregelt ist.

 

Daher bin ich der Meinung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, auf dem Weg zu diesen Veränderungen, die in den nächsten wenigen Monaten in unserem Land in diesem Bereich stattfinden müssen, einmal einen ersten Schritt zu setzen. - Danke.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Zierfuß gestellt. - Bitte.

 

9.41.09

Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Vielen Dank, Herr Landesrat für die Beantwortung. Sie haben vollkommen recht: Es ist sicher die Aufgabe des Bundes zu regeln, was einheitlich in den Bundesländern umgesetzt werden soll. So war das ja auch in § 4 Abs. 1 des Sozialhilfegrundsatzgesetzes sehr klar geregelt. Auch der VfGH hat bestätigt, dass diese Regelung aufrecht ist.

 

Sie sind ja zuletzt das einzige Bundesland gewesen, das das nicht umgesetzt hat, obwohl Sie per Verfassung vorgeschrieben haben, dass Sie das so wie jedes andere Bundesland auch umzusetzen haben. Insofern ist es gut, dass Sie jetzt einlenken und es - wie Sie vorhin gesagt haben - ernst damit meinen, die Sozialhilfegrundsatzgesetzgebung des Bundes auch bundesverfassungsmäßig konform umzusetzen und auf die Grundversorgung umzustellen. Die Ausschweife nach Europa kennen wir aus der Vergangenheit. Gut aber, dass Sie hier eingelenkt haben.

 

Ich möchte aber vielleicht auch noch etwas anderes fragen. Jetzt gibt es immer in der Wiener Mindestsicherungsstatistik … Die für 2024 ist noch immer nicht veröffentlicht, obwohl jetzt schon Ende Oktober ist - so spät wie noch nie. Also gibt es die Zahlen wahrscheinlich schon. Ich wollte dementsprechend noch fragen: Können Sie uns sagen, was 2024 die Jahressumme für die Bezieher von Mindestsicherung beziehungsweise auch der Jahresdurchschnitt für 2024 war. Die Zahlen müssten ja längst bekannt sein.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Es tut mir leid, ich bin auf die Frage nicht vorbereitet. Das steht auch nicht im Kontext mit der eigentlichen Fragestellung. Was ich weiß, ist, dass wir darauf warten, dass die Veröffentlichung so stattfindet, wie es auch da wieder gesetzmäßig vorgesehen ist, nämlich durch die Statistik Austria. Wir melden so wie alle Bundesländer seit einigen Jahren auf der Grundlage des Sozialhilfegrundsatzgesetzes unsere Zahlen der Statistik Austria, damit die dann die Jahresberichte veröffentlicht. Wann sie das macht, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

 

Die Zahlen sind natürlich schon bekannt, sonst hätten wir sie der Statistik Austria nicht melden können. Möglicherweise liegt es daran, dass irgendein Bundesland nicht gemeldet hat. Ich weiß es nicht. Ich will jetzt auch keine Gerüchte erzeugen. Ich weiß es einfach nicht. Wir werden abwarten müssen, bis dieser österreichische Bericht von der Statistik Austria veröffentlicht wird.

 

Im Übrigen hat das Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das Sie zitiert haben, nur festgestellt, dass wir nicht im Einklang mit dem österreichischen Sozialhilfegrundsatzgesetz stehen. Der Verfassungsgerichtshof hat nicht festgestellt, ob das österreichische Sozialhilfegrundsatzgesetz im Einklang mit dem europäischen Recht steht. Diese Feststellung hat er nicht gemacht.

 

Deswegen halte ich es für bemerkenswert, was jetzt in dem Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes drinnen steht. Da steht nämlich genau das drinnen, was ich immer gesagt habe. Man kann ja nicht einfach sagen - was Sie immer sagen -, das wäre wurscht. Nein, es ist überhaupt nicht wurscht, was im europäischen Recht drinnen steht.

 

Wir sind bewusst, absichtlich und auch mit Überzeugung Mitglieder der Europäischen Union. Wenn dort

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular