Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 52
Abg. Roman Schmid (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Es ist ja allgemein bekannt, dass der Einsatz von Streumittel in den Wintermonaten gegen Schnee und Glatteis die Umwelt belastet. Manche Streumittel stellen ja nicht nur eine Gefahr für Pflanzen und Tiere dar, sondern belasten auch die Luftqualität. Leider ist der Einsatz der Streumittel nicht vollständig wegzudenken. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um durch Reduzierung der Streumittel die Luftqualität zu schützen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sie haben das in Ihrer Frage völlig richtig angesprochen. Wir haben hier einen klassischen Fall von zwei Zielsetzungen: auf der einen Seite die Verkehrssicherheit, die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener, die Sicherheit der Fußgänger, weshalb wir den Winterdienst generell nicht wegdenken dürfen, weil es ja um ein sicheres und gutes Fortkommen in der Stadt auch im Winter geht. Auf der anderen Seite muss uns - um jetzt bei der Frage zu bleiben - natürlich die Luftqualität ein großes Anliegen sein.
Genau deshalb hat die MA 48 in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr intensiv an einer Weiterentwicklung der eigenen Techniken gearbeitet, um erstens mit einer Soleaufbringung zu arbeiten, was für die Luftqualität das Allerbeste ist, weil man dabei keinen Abrieb und keinen Staub in der Luft hat, und zweitens durch die technischen Verbesserungen im Fuhrpark und sehr, sehr genauen Messungen in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft daran zu arbeiten, dass der Salzanteil in der Sole so gering wie möglich ist, damit beispielsweise Hunde oder auch wir Menschen oder die Pflanzen so wenig wie möglich in Angriff genommen werden. Drittens haben wir über die gesetzlichen Möglichkeiten und über die Kontrolle natürlich die Möglichkeit zu schauen, ob sich auch alle daranhalten.
Da sieht man, dass das ein sehr komplexes Anliegen ist, dem wir uns aber sehr, sehr intensiv widmen. Das betrifft natürlich auch die Zusammenarbeit mit den vielen Privaten, die verantwortlich sind, wenn es um die Gehsteige oder um die Räume im privaten Bereich geht. Dann sind ja die HauseigentümerInnen dort dafür verantwortlich. Da gibt es ganz besonders, was auch Kontrollen und Information betrifft, immer viel zu tun.
Wie in Ihrer Frage schon richtig angesprochen, muss das Ziel aber sein, auf der einen Seite Sicherheit zu gewährleisten, auf der anderen Seite aber zu schauen, wie man so wenig Streumittel wie möglich einsetzen und so umwelt- und luftfreundliche Möglichkeiten wie möglich schaffen kann und das eben auch sicherstellen kann, indem es Kontrollen gibt.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank für die Beantwortung der 2. Frage.
Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP-1391034-2025-KVP/LM). Diese wurde von Herrn Abg. Zierfuß gestellt und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Von Ihrer Seite wurde am Mittwoch, 15. Oktober 2025, gegenüber der Austria Presse Agentur verlautbart, dass subsidiär Schutzberechtigte künftig keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung haben. Dieser Bezieherkreis werde auch in Wien künftig in die Zuständigkeit der Grundversorgung fallen. Eine Maßnahme, die sie jedoch bisher kategorisch und strikt abgelehnt haben. Wie ist Ihre nunmehrige Entscheidung angesichts dessen zu verstehen?)
Ich ersuche Herrn Landesrat Hacker um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Herr Präsident, Herr Abgeordneter!
So wie Sie sie formuliert haben, verleitet mich Ihre Fragestellung - Sie fragen: Wie ist Ihre nunmehrige Entscheidung angesichts dessen zu verstehen? - fast dazu zu sagen: ernst. Ich mache es aber ein bisserl länger.
Faktum ist: Wir diskutieren seit langer Zeit über die Frage einer österreichweiten Regelung der Sozialhilfe. Wir haben ja ein Grundsatzgesetz des Bundes, das vom Verfassungsgerichtshof, wie wir alle wissen, ziemlich in Trümmer geschossen worden ist.
Wir können im Bundesregierungsprogramm nachlesen, dass etliche Vorhaben der Bundesregierung, eine anständige Sozialhilfe österreichweit neu und einheitlich zu regeln … Wir haben das immer begrüßt. Wir haben das immer unterstützt. Wir wissen, dass es die Absicht gibt, auch eine eventuell von der direkten Sozialhilfe unabhängige Grundsicherung und Zukunftssicherung gegen Kinderarmut zu entwickeln. All das kennen wir ja.
Was neu ist und was letzten Endes jetzt den entscheidenden Impuls gesetzt hat, ist, dass uns im Zuge der Vorbereitung für diese Diskussionen von Bundesseite ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes präsentiert und vorgestellt worden ist. Dieses Gutachten beschäftigt sich mit diversen Fragen zur Umsetzung der neuen Sozialhilfe für die österreichweite Ausrollung.
Das Erkenntnis aus dem Gutachten ist, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Sozialhilfe und der Integrationsbeihilfe an die Statusverordnung gebunden ist. Das ist nicht besonders überraschend. Das stand jetzt schon im Regierungsprogramm der Bundesregierung. Es ist nicht besonders überraschend, dass ein Beschluss der Europäischen Union in Form einer Verordnung in den Mitgliedstaaten rechtswirksam ist.
Die Rechtswirksamkeit kann sich auf zwei Arten entfalten: Entweder der jeweilige nationale Gesetzgeber macht ein entsprechendes Gesetz. Wenn nicht, gilt spätestens ab dem Gültigkeitsdatum - das ist der 1. Juli 2026 - die Verordnung direkt als nationales Recht.
In diesen Unterlagen und in diesem Beschluss, den wie gesagt auch die österreichische Bundesregierung in Brüssel mitgetragen hat, steht drinnen: Wenn die Leistungen an subsidiär Schutzberechtigte auf Kernleistungen reduziert werden sollen, dann müssen diese Kernleistungen jedenfalls im Einklang mit dem nationalen Recht stehen und mit der Gültigkeit für die Staatsbürger des jeweiligen Landes ident sein. Eine Gleichbehandlung ist da also unmissverständlich festgeschrieben.
Klar ist auch, dass diese Maßnahmen auch nach nationalem Recht geregelt sein müssen. Die müssen also
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