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Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 52

 

schaften, dass also Frauen, wenn sie schwanger wurden, nicht mehr in den Integrationskurs gegangen sind. Deswegen haben Sie nicht gekürzt, weil die Frauen schwanger wurden und sich deswegen offenbar nicht entschuldigen konnten.

 

Jetzt ist meine Frage: Wie gehen Sie mit diesen Fällen um, das heißt, mit unentschuldigten Kursabbrüchen, die Ihrer Ansicht nach eine gerechtfertigte Grundlage haben, zum Beispiel eine Schwangerschaft? Verfolgen Sie bei diesen Fällen dann weiter, ob diese Erfordernisse nachgebracht werden?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete, Sie unterstellen gerade der zuständigen Behörde, dass sie entgegen dem Gesetz handelt. Ich halte das für ziemlich unverschämt, ganz offen und ehrlich gesagt. Ich halte das für ungeheuerlich. Ich halte das echt für ungeheuerlich. (Zwischenruf von Abg. Michael Stumpf, BA.)

 

Die ganze Zeit ohne Fakten nur Propaganda zu machen, halte ich für nicht zulässig. Faktum ist: Die Behörde reagiert auf Meldungen des österreichischen Integrationsfonds, und die kommen oder sie kommen nicht - so wie es im Gesetz vorgesehen ist. Faktum ist: Wir haben 4 500 schriftliche Ablehnungen des ÖIF entgegen dem Gesetz.

 

Ich halte es für ungeheuerlich zu unterstellen, dass die Behörde ihre Aufgabe nicht erfüllt. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Michael Stumpf, BA: Nein, es wurde keine …! - Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc: Sie sagen …! - Abg. Mag Josef Taucher - in Richtung Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc: Das ist keine Diskussion!)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Bambouk. - Bitte.

 

9.09.33

Abg. Jaafar Bambouk, MA (GRÜNE): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Wir sind uns einig, dass der erfolgreiche Besuch von Deutschkursen eine der zentralen Voraussetzungen für die Integration sowohl in der Gesellschaft als auch am Arbeitsmarkt ist. Gleichzeitig wissen wir seit letzter Woche, dass die Stadt Wien die Umsiedlung der subsidiär Schutzberechtigten von der Mindestsicherung in die Grundversorgung vorsieht.

 

Meine Frage lautet daher: Welche weiteren Kürzungen beziehungsweise Einsparungsmaßnahmen gibt es, die diese Zielgruppe, nämlich jene der subsidiär Schutzberechtigten, betreffen werden?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sorry, ich bin bei dem Begriff Umsiedlung hängen geblieben. Ich halte den in dem Zusammenhang nicht für passend.

 

Faktum ist aber: Nein, wir haben keine Veränderung. Subsidiär Schutzberechtigte haben die ganze Zeit Grundversorgung bezogen. Wir hatten sie in der Mindestsicherung mit einer Aufstockung. Nachdem wir jetzt Änderungen sehen, die auf der Grundlage der GEAS-Richtlinie der Europäischen Union in ganz Europa - auch in Österreich durch die Bundesregierung - umgesetzt werden müssen, müssen jetzt auf Bundesseite Maßnahmen kommen, die im Sinne der europäischen Richtlinie, die die letzte Bundesregierung ja in Brüssel unterschrieben hat, stattfinden müssen. Da erwarte ich mir jetzt sowieso Veränderungen. Da müssen Veränderungen stattfinden.

 

Wenn man das Regierungsprogramm der Bundesregierung liest, dann sieht man dort ja, dass eine ganze Reihe von Änderungen angekündigt worden ist - sowohl im Integrationskapitel als auch im Grundversorgungskapitel. Daher halte ich das jetzt für einen guten Zeitpunkt. Zu der Frage komme ich sowieso noch. Bei Frage 3 ist mir genau diese Frage gestellt worden. Ich nehme aber meine Antwort gern schon vornweg.

 

Ich sehe jetzt also kein großes Problem. Die Leute sind in der Grundversorgung und haben eine Grundversorgungsleistung. Spätestens mit 1. Juli 2026 - aus meiner Sicht möglicherweise auch früher - muss es auf Bundesseite Maßnahmen geben, die dann nicht Aufgabe der Sozialhilfe der Bundesländer sind. Daher halte ich das für unproblematisch.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön.

 

9.09.59

†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-1233414-2025-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Vasold gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Sehr geehrter Herr Landesrat! Medial wurde im Laufe des Sommers oftmals das Thema Luftqualität aufgegriffen. Wie ist die Luftqualität in Wien anhand der überwachten Luftschadstoffe zu bewerten?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Einen wunderschönen guten Morgen!

 

Herzlichen Dank für die Frage. Das Thema Luftreinhaltung ist ein sehr, sehr zentrales, weil gute Luft ein Lebensmittel ist, das für unsere Gesundheit und für unsere Lebensqualität in unserer Stadt entscheidend ist.

 

Ich möchte mit einem Schadstoff beginnen, der heute so gut wie gar nicht mehr in der Außenluft zu messen ist, dem Schwefeldioxid. Warum fange ich mit diesem Schadstoff an? - Weil wir daran besonders gut sehen können, dass Maßnahmen, die wir ergreifen können, wirken - und zwar ganz entscheidend wirken.

 

In den 1970er-Jahren war das Waldsterben eine reale Katastrophe. Die etwas Erfahreneren in diesem Haus erinnern sich noch daran. Die berühmte London-Smog-Episode war erst 20 Jahre her. Wir fanden an der Wiener Messstelle am Stephansdom über 100 µg/m³ Schwefeldioxid in der Außenluft - und zwar nicht als Maximalwert, sondern als Jahresmittelwert.

 

Dann kam auf verschiedenen Ebenen eine sehr positive und rasante Entwicklung. Auf der einen Seite die emissionsarme Entwicklung der Raumwärmeversorgung - Anmerkung: Fernwärme, Gas statt Kohle und Öl -, die Regulierung des Schwefelgehaltes in Brenn- und Treibstoffen und auch strengere Emissionsregelungen in der Europäischen Union.

 

Wir haben heute eine Situation, in der dieser Schadstoff, also die SO₂-Belastung, mit den vorgeschriebenen

 

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