«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 23.10.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 52

 

(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

09.02.34Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Anderle, Arsenovic, Frühmesser-Götschober, Dr. Gorlitzer, Irschik, Niegl und Killian Stark. Zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Aslan, Berner, Bozatemur-Akdağ, do Amaral Tavares da Costa, Gara, Haase, Huemer, Löcker, Malle, Pipal-Leixner, Schneckenreither und Weninger.

 

09.02.50Wir kommen nun zu der Fragestunde und zu den mündlichen Anfragen. Ich gebe wie vorher vereinbart bekannt, dass wir zwei Anfragen haben, die laut Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurden, weil sie dem Grundsatz widersprechen und es sich dabei nicht um Landesvollziehung gehandelt hat. Es war dies eine Anfrage an den Herrn Bürgermeister und eine Anfrage an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport.

 

09.03.30

9.03.32

†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Wir kommen nun zur Fragestunde und zur 1. Anfrage (FSP-1390371-2025-KFP/LM) von Herrn Abg. Brucker. Sie wurde an den Herrn Landesrat für die Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gestellt. (Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind ab dem 15. Lebensjahr, wenn der jeweilige Status nach dem 31. Dezember 2024 zuerkannt wurde, verpflichtet, eine Integrationserklärung zu unterzeichnen sowie an den angebotenen Deutsch- und Wertekursen teilzunehmen, mitzuwirken und diese abzuschließen (§ 6 Abs. 1 Integrationsgesetz). Bei Nichterfüllung der Integrationsmaßnahmen sieht das Integrationsgesetz eine Kürzung der Sozialhilfe bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung vor. Der Vollzug der Sanktionen obliegt den zuständigen Stellen der Länder, in Wien der MA 40. In welcher Form und wie oft hat die Stadt Wien seit September 2024 Sanktionen auf Grund einer fehlenden oder mangelhaften Integrationserklärung sowie fehlenden Mitwirkung (jeweils) bei Deutsch- oder Wertekursen sowie der fehlenden Mitwirkung nach § 6 Abs. 1 Integrationsgesetz umgesetzt?)

 

Lieber Peter, ich darf dich um die Beantwortung bitten. - Ich ersuche, den Geräuschpegel im Saal zu senken und der Anfragebeantwortung zu lauschen. - Danke.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ganz kurz einmal eine Bemerkung zu Ihrer Argumentation für die Fragestellung. Sie sagen in Ihrer Argumentation, dass die Verpflichtung, an Kursen teilzunehmen, für subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte nach dem 31. Dezember 2024 gesetzlich geregelt ist. Das ist falsch. Tatsächlich gilt diese Regelung, die übrigens 2017 beschlossen wurde, seit dem 1. Jänner 2015. Das ist keine neue Regelung, sondern es ist eine, die 2017 rückwirkend festgelegt wurde.

 

So gesehen ist es jetzt eigentlich interessant, dass die Regelung seit zehn Jahren Gültigkeit hat und dieses Problem noch immer nicht gelöst ist. Noch immer ist die Schlagzahl im Bereich der Deutschkurse, Wertekurse et cetera offensichtlich zu gering, denn sonst würden wir nicht pausenlos eine politische Debatte darüber führen müssen.

 

Jetzt zu Ihrer konkreten Frage, die im Wesentlichen lautet: Erstens in welcher Form und zweitens wie oft hat die Stadt Wien seit September 2024 Sanktionen gesetzt? Zum ersten Teil der Frage, nämlich in welcher Form: schriftlich. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Zwischen 1. September 2024 und 1. Oktober 2025 - Achtung, das sind 13 Monate, man kann das also nicht auf Jahreszahlen umlegen - wurden insgesamt 7 283 Kürzungen bei rund 4 400 Personen durchgeführt. Das sind also doch etwas mehr als 6 Prozent aller Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten.

 

Daraus folgt, dass bei 94 Prozent der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten im Bereich der Mindestsicherung keine Kürzungen notwendig gewesen sind. Sie alle haben ihre Aufgaben gemäß diesem Gesetz erfüllt und könnten eigentlich schon ungehindert in Richtung Ausbildung und Arbeitsplätze vermittelt werden. - Danke schön.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Brucker gestellt. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte.

 

9.06.46

Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Danke, Herr Stadtrat für die Antwort. Meine Zusatzfrage lautet: Es ist jetzt der Fall, dass Wien die subsidiär Schutzberechtigten von der Mindestsicherung in die Grundversorgung überführt - eine langjährige Forderung der FPÖ, die jetzt endlich umgesetzt wurde.

 

Meine Frage lautet: Welche Konsequenzen wird es jetzt für die subsidiär Schutzberechtigten, die in der Grundversorgung sind, bei Nichterfüllung dieser Integrationsvereinbarung geben?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Diese Frage müssen Sie der Integrationsministerin stellen. Ich schlage vor, Ihre Kollegen im Parlament stellen eine entsprechende Anfrage. Die Grundversorgung ist ein Instrument, bei dem wir Länder den Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Logischerweise gibt es keine Konsequenzen in der Sozialhilfe oder in der Mindestsicherung. Das ist irgendwie eine logische Konsequenz.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Hungerländer gestellt. - Bitte.

 

9.07.41

Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc (ÖVP): Herr Stadtrat, Sie haben vorhin gesagt, bei 6 Prozent der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten haben Sie Kürzungen durchgeführt, bei 94 Prozent sind keine Kürzungen notwendig gewesen.

 

Wir wissen beide, dass das nicht stimmt. Wir wissen beide, dass der Gap zwischen den unentschuldigten Kursabbrüchen und Ihren Kürzungen bei zirka 50 Prozent liegt. Das heißt, das Ministerium sagt, es gibt 50 Prozent mehr unentschuldigte Kursabbrüche, als Sie Kürzungen durchführen.

 

Wir hatten dieses Thema auch schon. Damals haben Sie mir geantwortet, das sind hauptsächlich Schwanger

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular