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Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 83

 

entsprechenden Mitteln zu versehen, damit wir Rechtsstaatlichkeit ernst nehmen. Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass Abg. Kieslich ab 17.30 Uhr entschuldigt ist.

 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Weber. Ich erteile es ihm.

 

16.41.32

Abg. Thomas Weber (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Wiener Verwaltungsgerichtes Kolonovits!

 

Schön, dass Sie bei uns sind, aber nicht nur schön, dass Sie bei uns sind, es ist auch schön und wichtig, dass Sie hier heute Rederecht haben, weil der Austausch, den wir heute zwischen den drei Säulen in einer liberalen Demokratie, nämlich der Exekutive, der Judikative und der Legislative, vornehmen, ist natürlich ein ganz ein grundlegend wichtiger, in dem Sinne auch der Austausch, den wir vornehmen, wenn wir den Tätigkeitsbericht lesen, aber auch natürlich die Antwort des Amtes der Wiener Landesregierung. Also herzlich willkommen im Wiener Landtag auch von meiner Seite!

 

Sie erfüllen mit dem Verwaltungsgericht - es ist keine große Überraschung, das zu sagen, aber es ist ganz grundlegend wichtig - eine ganz grundlegende Bedeutung, nämlich eine ganz grundlegende Bedeutung in jeder liberalen Demokratie und in einem Rechtsstaat, nämlich das Gebaren der Exekutive im Anlassfall auch entsprechend zu überprüfen, mit dem Stichwort Säumnisbeschwerde, Maßnahmenbeschwerde, Bescheidbeschwerden, aber auch schlicht hoheitliches Handeln bei Dienstrechtsangelegenheiten.

 

Dieser Tätigkeitsbericht gibt uns ja auch einen sehr tiefen Einblick in Ihr tägliches Tun, in Ihre Arbeit, in die Qualität, aber auch vor allem in den Umfang Ihrer Arbeit. Er zeigt auch die Bedürfnisse auf, die Sie als Gericht haben, und ist so gesehen auch eine wichtige Feedback-Funktion an uns in der Politik. Mir ist es beim Lesen des Berichts auch so gegangen, ich habe natürlich zuerst den Bericht gelesen und dann die Replik des Amtes der Landesregierung darauf. Ich habe im Vorwort im zweiten Absatz auch diese Geschichte gelesen, die Sie mit Zuteilungen von Geschäftsfällen pro Richter/Richterin im Ausmaß von 180 Punkten geschrieben haben, die hier vorgegeben wären. Ich habe entnommen, dass das in einem Ausmaß von 248 Punkten passiert, also wesentlich höher. Ich habe mich dann selber gefragt, ob ich jetzt irgendetwas überlesen habe, also sozusagen die Aussage, was sich denn hinter den einzelnen Punkten versteckt. Da würde ich mich freuen, wenn Sie ausführlicher darauf eingehen. Aus dem Tätigkeitsbericht habe ich es nicht herausgelesen, außer dass es natürlich wesentlich mehr zu sein scheint, weil zumindest die Punkte mehr gewesen sind.

 

Herr Präsident, ich möchte mich auf jeden Fall für den Tätigkeitsbericht bedanken, nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei Ihren Mitarbeitern, und natürlich auch für das tägliche Tun des Verwaltungsgerichtes bedanken, das natürlich für uns als Bundesland eine enorm wichtige Aufgabe hat.

 

Ich entnehme dem Tätigkeitsbericht - und das ist auch keine große Überraschung -, dass natürlich Corona weiterhin auch im Jahr 2021 eine große Herausforderung für Sie war. 2020 habe ich erst dem Tätigkeitsbericht entnommen, dass Sie da in einem siebenwöchigen kompletten Lockdown waren. Das war 2021 zum Glück nicht der Fall, es ist auch schön, dass wir 2021 wieder hier in diesem Saal sprechen können. Ich entnehme aber dem Tätigkeitsbericht 2021, dass natürlich Corona am Verwaltungsgericht nicht spurlos vorbeigegangen ist, dass es 87 Verdachtsfälle gegeben hat, 16 tatsächlich positive. Ich hoffe, dass es allen Betroffenen auch wieder entsprechend gut geht und dass sie das alles gut überstanden haben.

 

Damit verbunden waren natürlich zwei große Herausforderungen, einerseits die organisatorische Herausforderung - Stichwort: kurzfristige Quarantäne, das notwendige Verschieben von Verhandlungen, wie tut man mit Verhandlungen, wenn einzelne Personen in Quarantäne sind -, aber natürlich auch inhaltlicher Natur. Obwohl wir zwar im Jahr zwei der Pandemie sind, ist es immer noch so, dass natürlich die Pandemiegesetze, die Verordnungen, die darauf aufbauen, inhaltliche Herausforderungen an die höchstrichterliche Judikatur stellen.

 

Zum Personalstand haben wir schon gehört: 82 richterliche Dienststellen hat es gegeben, das entspricht 81 volljudizierenden Richterinnen und Richtern. Wir haben auch schon 2020 im Tätigkeitsbericht gehört, dass Sie einen entsprechenden Appell auf 15 mehr Plandienststellen im Bereich der Kanzleibediensteten gerichtet haben. 10 sind letztendlich geschaffen worden. Da freue ich mich darüber, dass Sie da in Ihren Ausführungen auch in vertiefende Ausführungen gehen, vor allem auch auf die Antwort, die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung replizieren, denn, wie gesagt: Erstens ist der Dialog natürlich wichtig und bringt uns das gegenseitige Austauschen der Sichtweisen weiter, und zweitens ist es natürlich ganz grundlegend so, dass ein personell gut ausgestattetes Verwaltungsgericht bei aller Notwendigkeit der Sparsamkeit natürlich eine grundlegende Wichtigkeit in jeder liberalen Demokratie ist.

 

Eine Zahl hat mich dann doch beim Lesen sehr überrascht, vor allem, weil ich mich auch nicht erinnert habe, dass ich im Jahr davor im Bericht diese Zahl gelesen habe, sie wird Sie wahrscheinlich auch überraschen - Stichwort Zutrittskontrollen. Ich habe dem Bericht beim Thema Sicherheitskonzept entnommen, dass 3.261 gefährliche Gegenstände, darunter 13 Schusswaffen, in Verwahrung genommen worden sind. Das finde ich dann doch recht beachtlich, wenn man das durch die Wochen oder durch die Arbeitstage dividiert: 3.261 gefährliche Gegenstände, 13 Schusswaffen - das ist schon heftig. Ich weiß nicht, vielleicht habe ich es in den Berichten davor überlesen, vielleicht war es auch in den Berichten davor nicht angegeben. Ich glaube, dass es auf jeden Fall wichtig ist, da auch ein Augenmerk darauf zu legen, im Sinne von: Entwickelt sich da etwas in eine Richtung, in der wir das mit Sicherheit nicht haben wollen?

 

Herr Präsident, ich möchte Sie bitten, das herzliche Dankeschön auch von uns als gesamten Wiener Landtag

 

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