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Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 83

 

an Ihre Mitarbeiter mitzunehmen, natürlich an Sie. Schön, dass Sie hier sind, und ich freue mich auf Ihre Ausführungen! Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm.

 

16.48.04

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Dr. Kolonovits!

 

Wer sich den Tätigkeitsbericht durchliest, wird draufkommen, dass es eine sehr trockene Sprache ist, sehr viel Zahlenmaterial. Das Wesentliche ist, wenn man dann auf die einzelnen Punkte, mit denen sich Ihre MitarbeiterInnen beschäftigen, herumschlagen dürfen, eingeht, dann kommt man eben auf so etwas, wie jetzt gerade ausgeführt, Waffen, die gefunden werden. Das hört sich fast schon bedrohlich viel an. Das findet man wahrscheinlich in einer amerikanischen Schule alles in einem Jahr, aber in Wien ist es in dem Fall auch genug.

 

Wenn Sie die ganzen Themen durchgehen, die im Bericht sind, merkt man gleich, es muss sehr interessant sein, denn es ist wahnsinnig vielfältig. Vermutlich bedeutet das aber wiederum sehr viel notwendiges Wissen, weil es eben nicht auf zwei, drei Sachen beschränkt ist. Jetzt schlägt einmal das Epidemiegesetz mit 119 Fällen wesentlich mehr durch als vorher, das ist im Strafsachenmix aufgezählt. Das Waffengesetz hat dann sieben einzelne Verfahren. Interessant habe ich im Vergleich zum Beispiel eine Verordnung des Magistrats der Stadt Wien über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung gefunden: Das regt eine Person auf, aber das Alkoholverbot am Praterstern gleich zehn, da gibt es gleich zehn Verfahren dafür. Nur, damit man sieht, was die Leute draußen aufregt, womit sie eigentlich zu Ihnen kommen.

 

Insgesamt 18.426 neue Verfahren, 9.044 waren noch vom Vorjahr offen, dann wird abgearbeitet, bleiben allerdings am Ende des Jahres 9.757 offen. Daher kommt ja auch der Hilfeschrei. Sie haben zu Beginn vom Jahr 9.044 offen und am Ende 9.757, also mehr als vorher.

 

Wenn man es jetzt einzeln durchgeht, wie die Wünsche zustandekommen, dass man mehr Personen braucht, sind das zum Beispiel eben diese 8 Prozent mehr Fälle gegenüber dem Vorjahr, die zusätzliche Belastung bringen. Kollege Kowarik hat vorhin die Fälle vorgetragen, wie wenig von ihnen beim Verfassungsgerichtshof zerschellen, annähernd nicht ganz eine 100-Prozent-Quote, also offensichtlich sehr stabil. Ein Teil der großen Personalwünsche kommt tatsächlich wegen Covid, weil das viele Fälle waren, die überhaupt rund um Corona dazugekommen sind.

 

Egal, wie man jetzt zu diesem Impfpflichtgesetz steht und ob man das jetzt gut findet, was heute gesagt wird oder nicht: Der Ausblick, der auf Seite 17 mit den Erläuterungen ausgeführt wird, was gerechnet wird, was an Verwaltungsstrafverfahren auf uns alle, auf Sie mehr als auf mich, zukommen würde, liest sich schon brutal. Bei der Impfpflicht rechnen Sie mit 1,4 Millionen Fällen im Jahr, bei denen dann bei Ihnen bei den Verwaltungsgerichten für 2022 noch immer 100.000 aufschlagen. Es kommt natürlich auch, dafür brauchen wir eine Verdoppelung der RichterInnen. Das ist jetzt, unabhängig, wie man zu dem ganzen Gesetz steht, aber zum Glück nicht passiert, denn das würde ja wirklich vom Ausblick her sehr, sehr viel mehr Arbeit bedeuten, nämlich auch für die nächsten Jahre. Da steht dann gleich drinnen, 2023 und 24 immer noch 30.000 Fälle, für das nächste Jahr zumindest, mit denen Sie gerechnet hätten. Dieser „worst case“ in der Menge an Fällen wird vermutlich nicht eintreten - was weiß man genau -, und dennoch sieht man eben an den ganzen Daten - nämlich gestiegene Fälle und gestiegene offene Fälle am Ende des Jahres -, dass mehr Personal notwendig ist.

 

Jetzt ist es richtig, was die Vorredner gesagt haben, es dauert immer, also es schleppt sich immer. Da wird der Bedarf angemeldet, dann kommt irgendwann einmal die Entscheidung dafür, und dann werden es auch nicht genauso viel, wie Sie sich gewünscht haben. 15 Kanzleikräfte werden dann 10, RichterInnen auch ein bisschen weniger, es werden aber wieder nicht gleich viel pensioniert, wie man vorher befürchtet hat, und, und, und. Ich glaube, dass man endgültig sagen kann, ob das dann dieses Mal, sagen wir einmal, annähernd ausreichend ist und tatsächlich die Zahl der offenen Fälle in diesem Jahr oder im nächsten reduziert werden kann, erst sehen wird. Weil nicht jede Prognose - die muss man treffen, man muss ja eine Einschätzung abgeben - eintreffen kann, weil zum Beispiel die Grundlage wegen des Impfpflichtgesetzes entfällt, lässt es zumindest hoffen, dass der Bedarf nicht so hoch ist, wie von Ihnen gewünscht. Jetzt würde ich mir wünschen, dass Sie irgendwann tatsächlich so viel Personen haben, die die Arbeit im Verwaltungsgericht erledigen können, dass wir alle hier sind, und Sie sagen, es ist ungefähr ausreichend, und die Größe des Wunsches so klein wird, dass die zuständige Landesregierung in der Lage ist, das leichter zu erfüllen. Ich sehe das Bemühen, dass man immer wieder aufstockt, das war in den letzten Jahren auch, ich sehe aber auch die gestiegene Zahl der Fälle, die Sie haben.

 

Wenn man einmal selber dabei ist - nur, damit man ein Gefühl kriegt, wie lange das dauert -: So eine Verfahrensdauer ist ja wichtig. Wenn ich mich an Sie wende, an das Verwaltungsgericht wende, hätte ich ja gerne, dass es zügig erledigt wird. Und die durchschnittliche Dauer dieser Verfahren ist 171 Tage. Das schreckt wahrscheinlich nicht jeden und jede, das ist so ungefähr ein halbes Jahr, das waren davor aber 164 Tage. Wenn sich die Zahl der Fälle erhöht, wenn sich die offenen Fälle Ende des Jahres erhöhen, erhöht sich natürlich irgendwann die Dauer. Das soll ja nicht weiter steigen. Ich glaube, das ist die Schlüsselzahl für alle, die etwas einbringen, wie schnell mein Zeug erledigt wird, wie schnell meine Beschwerde bearbeitet wird, wann ich ein Ergebnis kriege. Dann hätte ich noch gerne das richtige Ergebnis, aber die Dauer ist schon wichtig für alle.

 

Deswegen hoffe ich tatsächlich, dass Sie mit den Steigerungen, die jetzt erst eingetroffen sind, denn die haben Sie ja noch nicht alle, aber die jetzt schon beschlossen wurden, tatsächlich in der Lage sind, die Anzahl der offenen Fälle heuer zu reduzieren. Das werden

 

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