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Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 83

 

Rechts, doch eine erkleckliche Zahl, 10,34 Prozent weniger ergriffene Rechtsbeihilfe. Woran das liegt, weiß ich nicht, also ich gehe einmal davon aus, an der guten Erledigung des Gerichtes, des Verwaltungsgerichtes, davon gehen wir einmal grundsätzlich aus. Es gab aber insgesamt halt weniger Beschwerden, und die Zahlen, wo dann die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes gehoben wurden, sind zumindest beim Verfassungsgerichtshof minimalst, glaube ich, beim Verwaltungsgerichtshof gibt es, glaube ich, in 31 Fällen eine Aufhebung, 15,35 - ja, schauen wir einmal.

 

Ausblick wird im Bericht auch getätigt, der Ausblick auf das Covid-19-Impfpflichtgesetz. Herr Präsident, ich freue mich, dass dieser Schmarren ein Ende hat, zumindest einmal vorläufig. Inzwischen haben es auch die Regierungsparteien auf Bundesebene eingesehen, dass das wohl nicht der richtige Weg war. Das hat jetzt weniger mit dem Gericht direkt zu tun, aber mit der Einstellung zum Recht an und für sich, sage ich einmal. Also das ersparen wir uns hoffentlich. Schauen wir einmal, wie es dann wirklich ausgeht, ob das vielleicht in irgendeiner anderen Art und Weise kommt, ob das dann das Gericht auch im Instanzenwege beschäftigen wird. Wir werden sehen. So, wie jetzt die Meldungen waren - ich weiß nicht, vor eineinhalb Stunden, wurde das in den Medien mitgeteilt -, ist das Covid-19-Impfpflichtgesetz also hoffentlich Geschichte, meine Damen und Herren. Es soll so sein. Man sieht, auch Oppositionspolitik bringt hin und wieder etwas, inzwischen haben es die Regierungsparteien auch eingesehen.

 

Die Stellungnahme der Landesregierung: Es wird einiges repliziert. Das mit dem internen Bewertungssystem habe ich schon angesprochen. Erfreulich ist - unter Anführungszeichen - am 17. Mai die Ernennung von 13 Landesverwaltungsrichtern. Das ist gut so, da ist wenigstens ein bisschen etwas geschehen. Wie das mit der Sache mit dem Antrag auf 15 ausgegangen ist, habe ich schon ausgeführt, 10 haben wir inzwischen, davon sind in Wirklichkeit 6 neu. Das könnte man also auch besser machen. Es soll so sein.

 

Elektronischer Rechtsverkehr: Auch das haben wir schon gesagt, da wird auch noch ein gewisser Aufwand notwendig sein.

 

Im Vorfeld habe ich schon die Normkontrollverfahren vom Verwaltungsgericht Wien besprochen, das ist durchaus auch nicht uninteressant, zumindest für mich. Ich würde mir wünschen, dass das in den folgenden Berichten des Verwaltungsgerichtes vielleicht auch dargestellt wird, was das betroffen hat und wie diese ausgegangen sind.

 

Meine Damen und Herren, so viel zum Tätigkeitsbericht. Vielleicht noch zu den Gesetzen, die wir beschließen werden: Wir haben im Ausschuss alle dafür gestimmt und es hat sich jetzt auch niemand mehr gemeldet, ich habe mich streichen lassen, also gehe ich davon aus, dass diese einstimmig beschlossen werden. Die Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien ist in Ordnung. Hurra, die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehres ist vorgesehen, wird begrüßt. Die Klarstellung des § 22 unseres Gesetzes, dass nur ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien veröffentlicht werden müssen, war eh schon bisher so gehandhabt, jetzt ist es halt ausdrücklich so normiert. Bei einer Aktualisierung der Verweise ist es auch selbstverständlich, dass wir zustimmen werden.

 

Wir haben beim nächsten Tagesordnungspunkt, ich glaube, das wäre die Post 10, noch einen Initiativantrag, also auch eine Gesetzesänderung, in Wirklichkeit nicht irgendeine, es wird nämlich die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien geändert. Wir kriegen wieder den Wiener Berufungssenat, nachdem er schon einmal abhandengekommen ist. Das Thema ist ein bisschen sperrig, aber wen es interessiert, der soll es nachlesen. Es geht um den Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Da ist man grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Organisationsgesetzgeber das regeln kann, wir haben es ja bis jetzt im § 75, wenn mich nicht alles täuscht, in unserer Wiener Stadtverfassung drinnenstehen, dass es keinen Instanzenzug gibt. § 118 Abs. 4 B-VG sieht vor, dass es grundsätzlich einen Instanzenzug gibt, außer es wird gesetzlich eben ausgeschlossen. Wer das zu machen hat, wissen wir jetzt auch, nachdem der Verwaltungsgerichtshof uns das mitgeteilt hat. Es muss das also der Materiengesetzgeber machen, also derjenige, der die Kompetenz der Gemeinde überträgt, muss auch reinschreiben, ob es einen Instanzenzug gibt oder nicht. Das konkretisieren wir jetzt im § 75, dass es eben in allen Angelegenheiten, die durch Landesvorschriften geregelt sind, keinen Instanzenzug gibt. Wir haben aber natürlich auch Bundesmaterien im eigenen Wirkungsbereich übertragen, Marktordnung, behördliche Marktpolizei, und hier hat es der Bundesgesetzgeber bis jetzt noch nicht vorgenommen. Ich weiß nicht, ob er es jemals machen wird, also gibt es einen Instanzenzug. Der wäre dann also vom Magistrat an den Gemeinderat, das heißt, wir wären die Instanz in allen entsprechenden Beeinspruchungen von Bescheiden. Das ist wohl nicht wirklich praktikabel, darum kriegen wir jetzt wieder einen Berufungssenat, der aus drei Personen mit drei Ersatzpersonen besteht. Bestellen tut ihn, glaube ich, der Stadtsenat, der beschließt dann die Mitglieder.

 

Der Appell an die Landesregierungsmitglieder, soweit sie noch hier sind, ist also, bei der Personalauswahl klug vorzugehen, damit die Personen, die im Berufungssenat sitzen, dann auch tatsächlich nicht jedes Mal befangen sind, also vielleicht aus einer anderen Abteilung oder eben speziell nur für die Arbeit des Berufungssenates vorgesehen werden. Das ist auch in Ordnung, es bleibt uns nichts anderes über, außer wir wollen als Gemeinderat jedes Mal die Berufung entscheiden, was wohl nicht praktikabel ist.

 

Es bleibt mir am Ende meiner Rede, mich zu bedanken, bei Ihnen, Herr Präsident, und bei Ihren Mitarbeitern des Gerichtes. Ich wünsche Ihnen wie jedes Jahr, standhaft zu bleiben, alles Gute für Ihre Arbeit, für die wichtige Arbeit, ich habe es schon betont. Mein Wunsch an die Regierungsparteien beziehungsweise an die Landesregierung ist, das Gericht anständig auszustatten, mit

 

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